10263/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.03.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0115-III/3/a/2012
Wien, am 19. März 2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde haben am 20. Jänner 2012 unter der Zahl 10412/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausstattungsgrad bei Reisepässen und Personalausweisen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Eine Auswertung mit Stichtag 5. Februar 2012 ergab, dass im Identitätsdokumenteregister 6.393.430 gültige Reisepässe und 726.251 gültige Personalausweise verzeichnet sind. Eine Auswertung dahingehend, wie viele Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beide Dokumente besitzen, kann in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen. Eine generelle Erfassung aller Österreicherinnen und Österreicher, insbesondere der Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher ist nicht vorgesehen, eine
punktgenaue Prozentzahl ist daher nicht möglich. Unter Zugrundelegung von Zahlen der Statistik Austria kann davon ausgegangen werden, dass etwa 86 % aller österreichischen Staatsbürger einen Reisepass und etwa 9,8 % einen Personalausweis besitzen.
Zu Frage 2:
Die Zahl der bei einer Europawahl wahlberechtigten österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wird anlässlich jeder Europawahl neu festgestellt. Gemäß § 10 der Europa-wahlordnung sind alle Männer und Frauen bei einer Europawahl wahlberechtigt, die am Stichtag zu dieser Wahl die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erfüllen und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Zu Frage 3:
Ein Datenabgleich der Zentralen Europa-Wählerevidenz mit den Daten des Identitäts-dokumenteregisters ist im Gesetz nicht vorgesehen und daher nicht zulässig.