1028/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0047-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 940/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „dem Unterbleiben einer Einvernahme von Dieter Althaus, den an einem Pistenunfall mit Todesfolge beteiligten Ministerpräsidenten von Thüringen, durch die Staatsanwaltschaft Leoben, sowie der nicht nachvollziehbaren Vorgehensweise der Justiz in dieser Angelegenheit“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ja.

Zu 2:

Für die der Frage zu Grunde liegende Prämisse gibt es keine Anhaltspunkte.

Zu 3:

Dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben stand eine entsprechende, an die Anklagebehörde übermittelte Stellungnahme des Rechtsvertreters des Beschuldigten zur Verfügung. Von einer Vermutung „im Vorhinein“ kann daher nicht die Rede sein.

Zu 4 und 5:

Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um eine zulässige Art der Ermittlung, insbesondere wenn - wie im vorliegenden Fall - der Sachverhalt bereits hinreichend geklärt werden konnte. Grundsätzlich steht es jedem Beschuldigten frei, auszusagen oder die Aussage zu verweigern. Es besteht daher auch kein Anlass für ein aufsichtsbehördliches Vorgehen durch das Bundesministerium für Justiz.

Zu 6 und 7:

Für eine Ungleichbehandlung besteht nach meinen Informationen kein Anhaltspunkt. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 4. und 5.

 

. April 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)