10292/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0025-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10461/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Hungerstreik in der Haftanstalt Suben“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Die ersten Insassen traten am 10. Jänner 2012 um 8.50 Uhr in den Hungerstreik, die letzten beendeten ihn am 13. Jänner 2012 um 9 Uhr; Zwangsmaßnahmen iS des § 69 StVG waren nicht notwendig. Aufgrund des Hungerstreiks wurden 21 Insassen medizinisch überwacht, drei wurden letztlich in andere Anstalten verlegt.

Zu 7:

Die Insassen forderten mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, mehr Sport sowie längere Öffnungszeiten der Hafträume.


Zu 8 bis 10:

Zum Stichtag 10. Jänner 2012 wurden in der Justizanstalt Suben 271 Insassen angehalten. Saisonabhängig stehen in Suben rund 200 bis 220 Arbeitsplätze zur Verfügung, sodass es leider nicht für alle arbeitswilligen und -fähigen Insassen Arbeitsplätze gibt (rund 25 Personen verweigern jede Arbeit oder können aus Alters- oder sonst in ihrer Person liegenden Gründen nicht beschäftigt werden).

Zu 11 und 12:

Die Insassen der Justizanstalt Suben können aus Gründen der Insassenstruktur und der Sicherheit größtenteils nur innerhalb der Anstalt beschäftigt werden, was die Möglichkeiten a priori begrenzt; vielen fehlt es auch an einer qualifizierten Ausbildung oder an erforderlichen Sprachkenntnissen (Ausländeranteil 56%). Deutschkurse kommen mangels Interesses kaum oder nicht zustande bzw. können nicht zu Ende gebracht werden. Mangels jeglicher beruflicher Qualifikation bieten sich für viele Insassen nur einfachste Arbeiten im Bereich der Assemblierung von diversen Teilen an. Die Justizanstalt Suben liegt zudem in einem wirtschaftlich eher strukturschwachen Umfeld. In Anbetracht dieser Umstände liegt die erreichte Beschäftigtenquote hoch. Dennoch ist die Anstalt ständig bemüht, die Zahlen weiter zu verbessern, was aber nur durch weitere Kooperationen mit umliegenden Wirtschaftsbetrieben gelingen kann.

Eine Beschäftigung aller Insassen erscheint nicht realistisch, zumal nicht alle Insassen einer Justizanstalt in der Lage sind, einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen. Auf die Arbeitszeit des arbeitenden Insassen hat das Arbeitsangebot grundsätzlich keinen Einfluss; nur in wenigen Fällen (z.B. in der Küche) werden Arbeitsplätze geteilt.

Zu 13, 14, 18 und 19:

Unbeschäftigte Insassen haben wochentags von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr die Möglichkeit zur Bewegung im Freien, anschließend bis 9.30 Freizeit auf der Abteilung und (neu seit Februar, wie schon vor dem Umbau, zusätzlich) von 12 Uhr bis 13 Uhr nochmals die Möglichkeit zur Bewegung im Freien. Für beschäftigte Insassen im Normalvollzug beginnt die Einschlusszeit um 18 Uhr und endet um 7 Uhr; im gelockerten Vollzug beginnt die Einschlusszeit jetzt erst um 20 Uhr und endet ebenfalls um 7 Uhr (früher: Einschlusszeit 17 bzw. 18 Uhr). Insgesamt wurde daher die Arbeits- und die Freizeit um zumindest eine Stunde verlängert (die Einschlusszeit vermindert).

Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für die Insassen konnten dadurch jedoch nicht geschaffen werden.

Zu Frage 15 und 16:

Der „Sportkeller“ (Fitnessstudio) der Justizanstalt Suben hat wochentags folgende Öffnungszeiten:

            07.00 bis 08.30 Uhr    Tägliche Reinigung

            08.45 bis 09.45 Uhr    Abteilung I Zugang

            11.00 bis 12.00 Uhr    Hausarbeiter (Beschäftigte Insassen)

            12.00 bis 13.00 Uhr    Bäcker, Küche

            16.00 bis 17.30 Uhr    alternierende Gruppen (Montag bis Donnerstag)

            13.30 bis 16.30 Uhr    alternierende Gruppen (Freitag)

Für jeden Insassen besteht die Möglichkeit, den Sportkeller zumindest drei Mal wöchentlich eine Stunde zu nutzen. Außerdem steht witterungsabhängig ab Mitte März bis Mitte November zusätzlich der Sporthof zur Verfügung, sodass insgesamt wöchentlich zumindest sechs Stunden intensiv Sport getrieben werden kann. Im Rahmen der Freizeit bestehen weitere Sportmöglichkeiten.

Das im Jänner verminderte Angebot steht mit der Jahreszeit (Sperre des Sporthofs), nicht aber mit einem Personalmangel im Zusammenhang. Es wird genau darauf geachtet, dass alle Gefangenen dieselben Möglichkeiten zur Nutzung dieses Freizeitangebotes haben. Da eine geregelte Beschäftigung einen grundlegenden Bestandteil der Resozialisierung darstellt, ist es äußerst wichtig, unbeschäftigte – darunter auch beschäftigungsunwillige – Gefangene nicht durch eine Ausweitung des Sportangebotes besser zu stellen als solche, die an den Zielen des Strafvollzuges mitwirken. Mit Personalmangel hat dies nichts zu tun.

Zu 17:

Zum Stichtag 1. Jänner 2012 (eine Abfrage zum Stichtag 1. Februar 2012 war noch nicht möglich) standen einander nachstehende Beschäftigten- bzw. Unbeschäftigtenzahlen gegenüber. Dabei ist zu beachten, dass für Untersuchungshäftlinge keine Arbeitspflicht (damit auch keine Beschäftigungspflicht) besteht und sonst nicht alle Insassen auch tatsächlich arbeiten können/wollen:

Justizanstalt

Insassen
gesamt

mit

Beschäftigung

ohne

Beschäftigung

Eisenstadt

160

40

120

Favoriten

118

108

10

Feldkirch

153

69

84

Garsten

433

314

119

Gerasdorf

93

82

11

Göllersdorf

160

141

19

Hirtenberg

424

283

141

Innsbruck

424

176

248

Graz-Jakomini

534

236

298

Josefstadt

1176

288

888

Graz-Karlau

548

436

112

Klagenfurt

323

164

159

Korneuburg

225

104

121

Krems

125

58

67

Leoben

205

83

122

Linz

450

251

199

Mittersteig

138

105

33

Ried

128

55

73

Salzburg

207

86

121

Simmering

489

245

244

Sonnberg

360

255

105

St. Pölten

281

113

168

Stein

798

643

155

Suben

270

191

79

Schwarzau

181

167

14

Wels

134

72

62

Wr. Neustadt

233

79

154

 

Zu 20:

Die Leiterinnen und Leiter der Justizanstalten sind mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern laufend bemüht, so viele Insassinnen und Insassen wie möglich zu beschäftigen. Dabei werden sie durch die Vollzugsdirektion und das Bundesministerium für Justiz unterstützt. Die Beschäftigungsmöglichkeiten hängen jedoch einerseits von den individuellen Fähigkeiten der Insassinnen und Insassen, anderseits auch von entsprechenden externen Auftraggeberinnen und Auftraggebern ab.

Zu 21:

Ein Hungerstreik im Strafvollzug wird niemals als Erpressungsversuch qualifiziert.

 

Wien,     . März 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl