10292/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0025-Pr 1/2012 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10461/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Hungerstreik in der Haftanstalt Suben“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Die ersten Insassen traten am 10. Jänner 2012 um 8.50 Uhr in den Hungerstreik, die letzten beendeten ihn am 13. Jänner 2012 um 9 Uhr; Zwangsmaßnahmen iS des § 69 StVG waren nicht notwendig. Aufgrund des Hungerstreiks wurden 21 Insassen medizinisch überwacht, drei wurden letztlich in andere Anstalten verlegt.
Zu 7:
Die Insassen forderten mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, mehr Sport sowie längere Öffnungszeiten der Hafträume.
Zu 8 bis 10:
Zum Stichtag 10. Jänner 2012 wurden in der Justizanstalt Suben 271 Insassen angehalten. Saisonabhängig stehen in Suben rund 200 bis 220 Arbeitsplätze zur Verfügung, sodass es leider nicht für alle arbeitswilligen und -fähigen Insassen Arbeitsplätze gibt (rund 25 Personen verweigern jede Arbeit oder können aus Alters- oder sonst in ihrer Person liegenden Gründen nicht beschäftigt werden).
Zu 11 und 12:
Die Insassen der Justizanstalt Suben können aus Gründen der Insassenstruktur und der Sicherheit größtenteils nur innerhalb der Anstalt beschäftigt werden, was die Möglichkeiten a priori begrenzt; vielen fehlt es auch an einer qualifizierten Ausbildung oder an erforderlichen Sprachkenntnissen (Ausländeranteil 56%). Deutschkurse kommen mangels Interesses kaum oder nicht zustande bzw. können nicht zu Ende gebracht werden. Mangels jeglicher beruflicher Qualifikation bieten sich für viele Insassen nur einfachste Arbeiten im Bereich der Assemblierung von diversen Teilen an. Die Justizanstalt Suben liegt zudem in einem wirtschaftlich eher strukturschwachen Umfeld. In Anbetracht dieser Umstände liegt die erreichte Beschäftigtenquote hoch. Dennoch ist die Anstalt ständig bemüht, die Zahlen weiter zu verbessern, was aber nur durch weitere Kooperationen mit umliegenden Wirtschaftsbetrieben gelingen kann.
Eine Beschäftigung aller Insassen erscheint nicht realistisch, zumal nicht alle Insassen einer Justizanstalt in der Lage sind, einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen. Auf die Arbeitszeit des arbeitenden Insassen hat das Arbeitsangebot grundsätzlich keinen Einfluss; nur in wenigen Fällen (z.B. in der Küche) werden Arbeitsplätze geteilt.
Zu 13, 14, 18 und 19:
Unbeschäftigte Insassen haben wochentags von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr die Möglichkeit zur Bewegung im Freien, anschließend bis 9.30 Freizeit auf der Abteilung und (neu seit Februar, wie schon vor dem Umbau, zusätzlich) von 12 Uhr bis 13 Uhr nochmals die Möglichkeit zur Bewegung im Freien. Für beschäftigte Insassen im Normalvollzug beginnt die Einschlusszeit um 18 Uhr und endet um 7 Uhr; im gelockerten Vollzug beginnt die Einschlusszeit jetzt erst um 20 Uhr und endet ebenfalls um 7 Uhr (früher: Einschlusszeit 17 bzw. 18 Uhr). Insgesamt wurde daher die Arbeits- und die Freizeit um zumindest eine Stunde verlängert (die Einschlusszeit vermindert).
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für die Insassen konnten dadurch jedoch nicht geschaffen werden.
Zu Frage 15 und 16:
Der „Sportkeller“ (Fitnessstudio) der Justizanstalt Suben hat wochentags folgende Öffnungszeiten:
07.00 bis 08.30 Uhr Tägliche Reinigung
08.45 bis 09.45 Uhr Abteilung I Zugang
11.00 bis 12.00 Uhr Hausarbeiter (Beschäftigte Insassen)
12.00 bis 13.00 Uhr Bäcker, Küche
16.00 bis 17.30 Uhr alternierende Gruppen (Montag bis Donnerstag)
13.30 bis 16.30 Uhr alternierende Gruppen (Freitag)
Für jeden Insassen besteht die Möglichkeit, den Sportkeller zumindest drei Mal wöchentlich eine Stunde zu nutzen. Außerdem steht witterungsabhängig ab Mitte März bis Mitte November zusätzlich der Sporthof zur Verfügung, sodass insgesamt wöchentlich zumindest sechs Stunden intensiv Sport getrieben werden kann. Im Rahmen der Freizeit bestehen weitere Sportmöglichkeiten.
Das im Jänner verminderte Angebot steht mit der Jahreszeit (Sperre des Sporthofs), nicht aber mit einem Personalmangel im Zusammenhang. Es wird genau darauf geachtet, dass alle Gefangenen dieselben Möglichkeiten zur Nutzung dieses Freizeitangebotes haben. Da eine geregelte Beschäftigung einen grundlegenden Bestandteil der Resozialisierung darstellt, ist es äußerst wichtig, unbeschäftigte – darunter auch beschäftigungsunwillige – Gefangene nicht durch eine Ausweitung des Sportangebotes besser zu stellen als solche, die an den Zielen des Strafvollzuges mitwirken. Mit Personalmangel hat dies nichts zu tun.
Zu 17:
Zum Stichtag 1. Jänner 2012 (eine Abfrage zum Stichtag 1. Februar 2012 war noch nicht möglich) standen einander nachstehende Beschäftigten- bzw. Unbeschäftigtenzahlen gegenüber. Dabei ist zu beachten, dass für Untersuchungshäftlinge keine Arbeitspflicht (damit auch keine Beschäftigungspflicht) besteht und sonst nicht alle Insassen auch tatsächlich arbeiten können/wollen:
|
Justizanstalt |
Insassen |
mit Beschäftigung |
ohne Beschäftigung |
|
Eisenstadt |
160 |
40 |
120 |
|
Favoriten |
118 |
108 |
10 |
|
Feldkirch |
153 |
69 |
84 |
|
Garsten |
433 |
314 |
119 |
|
Gerasdorf |
93 |
82 |
11 |
|
Göllersdorf |
160 |
141 |
19 |
|
Hirtenberg |
424 |
283 |
141 |
|
Innsbruck |
424 |
176 |
248 |
|
Graz-Jakomini |
534 |
236 |
298 |
|
Josefstadt |
1176 |
288 |
888 |
|
Graz-Karlau |
548 |
436 |
112 |
|
Klagenfurt |
323 |
164 |
159 |
|
Korneuburg |
225 |
104 |
121 |
|
Krems |
125 |
58 |
67 |
|
Leoben |
205 |
83 |
122 |
|
Linz |
450 |
251 |
199 |
|
Mittersteig |
138 |
105 |
33 |
|
Ried |
128 |
55 |
73 |
|
Salzburg |
207 |
86 |
121 |
|
Simmering |
489 |
245 |
244 |
|
Sonnberg |
360 |
255 |
105 |
|
St. Pölten |
281 |
113 |
168 |
|
Stein |
798 |
643 |
155 |
|
Suben |
270 |
191 |
79 |
|
Schwarzau |
181 |
167 |
14 |
|
Wels |
134 |
72 |
62 |
|
Wr. Neustadt |
233 |
79 |
154 |
Zu 20:
Die Leiterinnen und Leiter der Justizanstalten sind mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern laufend bemüht, so viele Insassinnen und Insassen wie möglich zu beschäftigen. Dabei werden sie durch die Vollzugsdirektion und das Bundesministerium für Justiz unterstützt. Die Beschäftigungsmöglichkeiten hängen jedoch einerseits von den individuellen Fähigkeiten der Insassinnen und Insassen, anderseits auch von entsprechenden externen Auftraggeberinnen und Auftraggebern ab.
Zu 21:
Ein Hungerstreik im Strafvollzug wird niemals als Erpressungsversuch qualifiziert.
Wien, . März 2012
Dr. Beatrix Karl