10295/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0152-III/5/a/2012

 

Wien, am      . März 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Jänner 2012 unter der Zahl 10422/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Taschengeld von Asylwerbern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2008 gab es 1.382 Asylanträge von Personen aus Afghanistan, im Jahr 2009 2.237, im Jahr 2010 1.582 sowie im Jahr 2011 3.623.

 

Zu Frage 2:

Im Jahr 2008 erhielten 486 Personen aus Afghanistan den Status eines Asylberechtigten und 391 den Status eines subsidiär Schutzberechtigten.

Im Jahr 2009 erhielten 587 Personen aus Afghanistan den Status eines Asylberechtigten und 535 den Status eines subsidiär Schutzberechtigten.

Im Jahr 2010 erhielten 584 Personen aus Afghanistan den Status eines Asylberechtigten und 669 den Status eines subsidiär Schutzberechtigten.

Im Jahr 2011 erhielten 792 Personen aus Afghanistan den Status eines Asylberechtigten und 855 den Status eines subsidiär Schutzberechtigten.

 

Zu Frage 3:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 4:

Hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die unterstützungswürdig sind, können die in der Grund-versorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl I 2004/80, normierten Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Krankenversicherung, notwendige Bekleidungshilfe, Schulbedarf für Kinder) gewährt werden, wobei jedoch die Kostenhöchstsätze gemäß Art. 9 leg. cit. nicht überschritten werden dürfen.

 

Zu Frage 5:

Dies war ein Beispiel, welches aufzeigen soll, dass durch Bargeldauszahlungen in Österreich auch ein wesentlicher Beitrag zum Lebensunterhalt von beispielsweise Familienangehörigen im Herkunftsland geleistet werden kann. Das geht an der Intention dieser Leistung vorbei und kann überdies  ein falscher Anreiz sein, nach Österreich zu kommen.  Aus diesem Grund gilt es das System der Bargeldleistungen an Grundversorgte dahingehend einer Prüfung zu unterziehen.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Entsprechende Statistiken werden  nicht geführt.

Bargeldmittel eröffnen grundsätzlich die Möglichkeit auch in das Ausland transferiert zu werden und sind finanzielle Anreize erfahrungsgemäß ein Kriterium für die Auswahl des Ziellandes der  Asylantragsstellung.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Derzeit werden Maßnahmen geprüft, Bargeldleistungen durch bargeldlose Leistungen zu ersetzen.