103/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten Dr.Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 11. November

 

2008 unter der Nr. 131/J-NR/2008 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische

 

Anfrage betreffend Entwicklung des Flugverkehrs und Verkauf der AUA gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Ø      Fragen 1 bis 6 und 9 bis 15:

Seit wann ist dem Ministerium das Gutachten des Beratungsbüros Roland Berger bekannt?

Wussten Sie von der Erstellung des genannten Gutachtens?

Wenn ja, welche Konsequenzen zogen Sie wann aus dem Gutachten?

Wie oft und wann hat Sie der Vertreter der ÖlAG auf dieses Gutachten und die strukturelle Problematik der AUA hingewiesen? Wenn nicht, wie oft sprachen Sie von sich aus die Zukunft der AUA an?

Wenn Ihnen das Gutachten bekannt war, warum hielten Sie das Gutachten geheim und verhinderten dadurch eine rechtzeitige Aufklärung der Öffentlichkeit?

Welche Rolle spielten die Interessen des Flughafens Wien bzw. seiner Aktionäre – vor allem seiner Groß-Aktionäre Stadt Wien und Land NÖ – bei Ihren Überlegungen?

Welche Schritte werden Sie setzen, damit das Bieterverfahren den europarechtlichen Bedingungen entspricht?

Übernehmen Sie die Verantwortung dafür, dass durch die viel zu späte Lösung der Eigentümerfrage bei der AUA hunderte Millionen von Steuergeldern verschleudert werden? Wenn nicht, wer soll sie dann übernehmen?

Werden Sie darauf dringen, dass der ÖlAG- und AUA-Vorstand eventuell zu Unrecht kassierte Erfolgsprämien rückerstattet, wenn nicht, warum nicht?

Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass gerade die AUA- und ÖlAG-Vorstände laut Rechnungshof-Bericht 07 im Jahr 2006 mit Spitzenbezügen bedacht wurden: AUA: 3 Vorstände, durchschnittlich 681.800 Euro, ÖlAG: 2 Vorstände, durchschnittlich 673.800 Euro (mit plus 200.000 Euro deutlich mehr als die ÖBB-Vorstände)?

 

Wie können Sie verantworten, dass gerade die bestverdienenden Vorstände die schnellste und höchste Verschuldung zu Lasten der SteuerzahlerInnen „erwirtschafteten“?

Sind Manager von ÖlAG und AUA tragbar, die aktiv darauf hinwirken, dass Interessenten in einem Bieterverfahren kein Anbot mehr abgeben können?

Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass sich die ÖlAG in den Verkaufsunterlagen das Recht einräumt, Bieter aus dem Verkaufsprozess auszuschließen, ohne Begründung den Verkaufsprozess abzuändern, von ihren eigenen Privatisierungsbedingungen abzuweichen, und den Informationszugang der Bieter unterschiedlich zu gestalten?

 

 

Die Eigentumsanteile der AUA werden vom Bundesminister für Finanzen im Rahmen der

 

ÖIAG verwaltet. Ich darf daher auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für

 

Finanzen zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 132/J-NR/2008 verweisen.

 

 

Ø      Frage  7:

Ist Ihnen bewusst, dass der Flughafen in Schwechat als Drehkreuz (Hub) zu einer erhöhten Belastung der AnrainerInnen und Wiener Bevölkerung führt? Welche Maßnahmen zur Verringerung der Belastung setzten Sie?

 

 

Durch den privatrechtlichen Mediationsprozess der Flughafen Wien AG ist ein

 

europaweit einmaliger Interessensausgleich zwischen Anrainern und Flughafennutzern

 

zustande gebracht worden, der eine Verringerung und faire Verteilung der Belastungen

 

gewährleisten wird.

 

Des Weiteren unterstützt das BMVIT auf Expertenebene die von der niederösterreichischen

 

Landesumweltbehörde derzeit durchgeführte UVP am Flughafen Wien als mitwirkende

 

Behörde, womit öffentlich-rechtlich eine weitere Sicherung der legitimen Interessen der

 

niederösterreichischen Anrainer und der Wiener Bevölkerung erfolgt.