10301/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.03.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0248-II/2012
Wien, am . März 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freude haben am 24. Jänner 2012 unter der Zahl 10463/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Amoklauf in Traun am 22. Juli 2011“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Den Ermittlungsbehörden liegen derzeit keine diesbezüglichen Hinweise vor.
Zu Frage 3:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Nach den derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnissen, die keinen Hinweis auf Mittäter ergaben, sowie auf Grundlage der Tatplanung und Tatausführung ist von einem Einzeltäter auszugehen.
Zu Frage 7:
Den Ermittlungsbehörden liegen derzeit keine Hinweise über Ankündigungen der Tat vor.
Zu den Fragen 8 und 9:
Nein. Die Tat von wurde bei den Strafverfolgungsbehörden als Mord (§ 75 Strafgesetzbuch) und Mordversuch (§ 15 iVm § 75 Strafgesetzbuch) in zwei Fällen geführt.
Zu Frage 10:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bzw. das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich wurden zu den Er-mittlungen nicht hinzugezogen.
Zu den Fragen 11 bis 14:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.