10301/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0248-II/2012

 

Wien, am          . März 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freude haben am 24. Jänner 2012 unter der Zahl 10463/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Amoklauf in Traun am 22. Juli 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein.

 

Zu Frage 2:

Den Ermittlungsbehörden liegen derzeit keine diesbezüglichen Hinweise vor.

 

Zu Frage 3:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.


 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Nach den derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnissen, die keinen Hinweis auf Mittäter ergaben, sowie auf Grundlage der Tatplanung und Tatausführung ist von einem Einzeltäter auszugehen.

 

Zu Frage 7:

Den Ermittlungsbehörden liegen derzeit keine Hinweise über Ankündigungen der Tat vor.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Nein. Die Tat von wurde bei den Strafverfolgungsbehörden als Mord (§ 75 Strafgesetzbuch) und Mordversuch (§ 15 iVm § 75 Strafgesetzbuch) in zwei Fällen geführt.

 

Zu Frage 10:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bzw. das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich wurden zu den Er-mittlungen nicht hinzugezogen.

 

Zu den Fragen 11 bis 14:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.