10308/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 20. März 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0030-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10456/J betreffend „Rekord bei Väterkarenz“, welche die Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen am 23. Jänner 2012 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass zwischen (Väter-)Karenz als arbeitsrechtliche Freistellung für unselbständig tätige Eltern und Kinderbetreuungsgeld als finanzielle Familienleistung für alle Eltern (also etwa auch für Selbständige, Landwirte, Nichterwerbstätige) zu unterscheiden ist. Für Fragen zur Väterkarenz als arbeitsrechtliche Freistellung unter besonderem Kündigungs- und Entlassungsschutz ist auf das zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu verweisen.


Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

 

Männliche Kinderbetreuungsgeldbezieher aufgeschlüsselt nach den angefragten Berufsgruppen (Stand 27. Jänner 2012 für Geburten ab 1. Jänner 2010, seit welchem Datum alle fünf Varianten verglichen werden können):

 

Kinderbetreuungsgeldbezieher
nach Berufsgruppe

Variante 30+6

Variante 20+4

Variante 15+3

Variante 12+2

Variante
12+2 eaKBG

Summe

1. Arbeiter

280

446

262

272

253

1513

2. Angestellte in der Privatwirtschaft

249

583

324

349

1825

3330

3. Angestellte im öffentlichen Dienst

59

105

43

49

353

609

4. Beamte im Bundesdienst +
5. Beamte im Landesdienst

18

56

23

18

207

322

6. Wirtschaftstreibende und
Selbständige

111

222

151

327

306

1117

7. Landwirte

26

60

34

43

28

191

8. Schüler und Studenten

45

58

37

79

1

220

Summe

788

1530

874

1137

2973

7302