1032/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am     April 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0024-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 956/J vom 19. Februar 2009 der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis. 6.:

Im Rahmen des österreichischen Ausfuhrförderungsverfahrens steht allen österreichischen Investoren die Möglichkeit offen, im Ausland eingegangene Beteiligungen gegen politisches Risiko inklusive Transferrisiko entgeltlich abzusichern bzw. über Wechselbürgschaften des Bundes bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG zu refinanzieren.

 

Von dieser Möglichkeit hat auch die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) im Zuge ihrer Expansion nach Zentral- und Osteuropa Gebrauch gemacht. Das gesamte – gemäß den Bestimmungen des Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) – übernommene Haftungsvolumen liegt bei rund 4 Mrd. Euro.

 

Für die Inanspruchnahme und Abwicklung der Beteiligungsgarantien bzw. Wechselbürg­schaften für Beteiligungen der RZB kamen die auf der Website der Oesterreichischen Kontrollbank einsehbaren Richtlinien und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur An­wendung.

 

Zu 7. bis 12.:

Die Bedingungen orientieren sich – wie bei allen anderen Instituten, die das Bankenhilfspaket in Anspruch nehmen bzw. bereits in Anspruch genommen haben – an den Vorgaben der Europäischen Kommission. Diesen zufolge kommt im Fall eines Privatanteils in der Höhe von zumindest 30% an einer Kapitalmaßnahme, den die RZB anstrebt, ein Zinssatz von 8% nach Steuern zur Anwendung und besteht keine Ausschüttungsbeschränkung für Dividendenzahlungen. Besondere Mitspracherechte des Bundes hinsichtlich Organbesetzungen oder Geschäftspolitik gibt es nicht; es besteht jedoch ein umfassendes Einschaurecht im Hinblick auf die finanzielle Gebarung zur Absicherung der eingegangenen Investition. Hinsichtlich der Details des zwischenzeitlich mit der RZB abgeschlossenen Vertrages über die Zuführung von Partizipationskapital wird auf die laufende Berichterstattung an den Hauptausschuss des Nationalrates verwiesen.

 

Zu 13. bis 17.:

Allfällige Treffen zwischen meinem Amtsvorgänger und Herrn Dr. Christian Konrad in diesem Zusammenhang sind mir nicht bekannt.

 

Zu 18. bis 22.:

Im Zusammenhang mit Verhandlungen über Vereinbarungen der Republik Österreich mit der RZB bezüglich Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) und dem Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG) ist es zu keinen Treffen zwischen Herrn Dr. Konrad oder anderen Vertretern der RZB und mir gekommen.

 

Zu 23. bis 27.:

Herr Dr. Christian Konrad ist unter anderem Vorsitzender des Aufsichtsrates der RZB und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG. Dadurch ergeben sich zwangsläufig immer wieder Kontakte mit Mitarbeitern des Bundesministeriums für Finanzen. Themenkreise sind die wirtschaftliche Entwicklung der angeführten Kreditinstitute sowie des Sektors, Fragen des Finanzmarktes und in der aktuellen Situation natürlich auch die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Inanspruchnahme des Bankenhilfspakets durch die RZB.

 

Zu 28. und 29.:

In der Funktion eines Finanzministers trifft man laufend zu den verschiedensten Anlässen auch mit Personen aus der Wirtschaft und dem Kreditsektor zusammen. Diesbezüglich werden von mir keine detaillierten Aufzeichnungen geführt, weshalb diese Fragen nicht konkret beantwortet werden können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.