10320/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/9-PMVD/2012                                                                                               26. März 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Klikovits, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. Jänner 2012 unter der Nr. 10480/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Details zu den geplanten Pilotprojekten für ein Berufsheer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3 und 17:

Wie ich bereits im Rahmen früherer Anfragebeantwortungen ausgeführt habe, ist das Ziel der drei Pilotprojekte die konsequente Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheer-Reform­kommission, des Regierungsprogramms sowie die weitere Professionalisierung der Streit­kräfte einschließlich der Gewinnung von Erkenntnissen hinsichtlich der Umsetzbarkeit einer möglichen Änderung der Wehrsystematik. Im Hinblick darauf, dass sich die Pilotprojekte 1 („Freiwilligenmiliz“) und 2 („Reduktion von Funktionssoldaten“) noch im Planungsstadium befinden, ersuche ich um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt dazu keine konkreten Aussagen getroffen werden können. Hinsichtlich des Pilotprojekts 3 („Professionalisierung eines Verbandes“) ist für einen Zeitrahmen von 2012 bis 2014 von rund 2,5 Mio. Euro zusätzlichen Betriebskosten auszugehen. Auf einzelne Jahre umgelegt ergibt dies einen Mehraufwand von rund 200.000 Euro im Jahr 2012, rund 900.000 Euro im Jahr 2013 und rund 1,4 Mio. Euro im Jahr 2014. Darüber hinausgehende Mehraufwendungen, wie zum Beispiel allfällige Ausgaben zur Verbesserung der Infrastruktur des Musterverbandes bzw. für Werbe- und Rekrutierungsmaßnahmen, sind vom künftig zur Verfügung stehenden Budgetrahmen abhängig und derzeit noch nicht bezifferbar.

Zu 4:

Auf Grund des laufenden Bearbeitungsprozesses können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen getroffen werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Beantwortung Abstand nehme.

Zu 5:

Durch die Umsetzung der Pilotprojekte werden keine Einschränkun­gen in der Aufgabenerfüllung des Österreichischen Bundesheeres eintreten. Im Gegenteil: Die Truppe wird gestärkt und verfügt daher über eine höhere Einsatzfähigkeit.

Zu 6:

Keines

Zu 7:

Am Standort des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, Roßauer Lände 1, waren im Jahr 2009 42 Grundwehrdienst leistende Soldaten (GWD), im Jahr 2010 56 GWD und im Jahr 2011 57 GWD als Systemerhalter eingesetzt.

Zu 8:

Im Amtsgebäude Franz-Josefs-Kai waren in den Jahren 2009 bis 2011 jeweils sechs Grundwehrdienst leistende Soldaten als Systemerhalter eingesetzt.

Zu 9:

Am Standort der Führungsunterstützungsschule in der Starhemberg-Kaserne waren im Jahr 2009 175 Grundwehrdienst leistende Soldaten (GWD), im Jahr 2010 176 GWD und im Jahr 2011 184 GWD als Systemerhalter eingesetzt.

Zu 10:

Am Standort des Kommandogebäudes General Körner waren in den Jahren 2009 bis 2011 jeweils 21 Grundwehrdienst leistende Soldaten als Systemerhalter eingesetzt.

Zu 11:

Am Truppenübungsplatz Seetaler Alpe waren in den Jahren 2009 bis 2011 jeweils 102 Grundwehrdienst leistende Soldaten als Systemerhalter eingesetzt.

Zu 12:

Am Standort der Khevenhüller-Kaserne waren in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 95 Grundwehrdienst leistende Soldaten (GWD) und im Jahr 2011 93 GWD als Systemerhalter eingesetzt.

Zu 13:

Nach derzeitigen Kontingentierungsplanungen für das Jahr 2012 ist beabsichtigt, an den Standorten Khevenhüller-Kaserne 58 Grundwehrdienst leistende Soldaten (GWD), Bundes­ministerium für Landesverteidigung und Sport, Roßauer Lände 1 57 GWD, Amtsgebäude Franz-Josefs-Kai sechs GWD, Kommandogebäude General Körner zwölf GWD, Truppenübungsplatz Seetaler Alpe 102 GWD und an der Führungsunterstützungsschule in der Starhemberg-Kaserne 147 GWD als Systemerhalter einzusparen.

Zu 14 und 15:

Da sich das Pilotprojekt 2 („Reduktion von Funktionssoldaten“) derzeit noch im Planungs­stadium befindet, können dazu vorerst keine Aussagen getroffen werden.

Zu 16:

Die im Zuge des Projektes betroffenen Grundwehrdienst leistenden Soldaten werden zu „Einsatzfunktionen“ einberufen und nach einem internen Beurteilungsverfahren auf die Truppe aufgeteilt. Damit erhalten sie eine sinnvolle Tätigkeit in der Einsatzorganisation, was auch in ihrem Interesse sein sollte.

Zu 18 und 19:

Vorgesehen ist eine Anerkennungsprämie nach § 4a des HGG 2001, welche Anspruchs­berechtigten, nämlich Soldaten, die Präsenz- oder Ausbil­dungsdienst leisten, als Anerkennung für besondere dienstliche Leistungen sowie aus sonstigen besonderen Anlässen gewährt werden kann. Eine ziffernmäßige Begrenzung der Höhe der Anerkennungsprämie ist gesetzlich nicht festgelegt.

Zu 20 und 21:

Sollen Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes zu einem Einsatz des Bundesheeres nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 herangezogen werden, so hat dies nach § 24 Abs. 3 WG 2001 jedenfalls in Form einer Einberufung zum Einsatzpräsenzdienst zu erfolgen.

Zu 22:

Nach derzeitigen Beurteilungen bzw. Planungen soll eine Pionierkompanie (Miliz) fünf Tage nach Alarmierung formiert sein.

Zu 23:

Hiezu ist festzuhalten, dass eine Rekrutierung mittels Milizprämie nicht vorgesehen ist. Konkret ist im Jahr 2012 beabsichtigt, ca. 200 Soldaten zu rekrutieren. Nicht unerwähnt möchte ich jedoch lassen, dass für die Erfüllung von festgelegten Verpflichtungen in einem gewissen Zeitraum die Milizprämie zum Tragen kommen soll.

Zu 24:

Angestrebt wird eine funktionsabhängige und waffengattungsspezifische Grundausbildung.

Zu 25:

Hiezu wird angemerkt, dass auf Basis der geltenden Rechtslage (§ 21 WG 2001) die Anzahl der Milizübungstage mit einer gesetzlichen Höchstdauer festgelegt und ausschließlich für Wehrpflichtige vorgesehen ist. Unter der Annahme, dass die Wehrpflichtigen die entsprechenden Freiwilligenmeldungen abgeben, können diese

-   in einer Offiziersfunktion maximal 450 Tage (150 Tage Erstverpflichtungsdauer und insgesamt 300 weitere Tage auf Basis von gesonderten Freiwilligenmeldungen),

-   in einer Unteroffiziersfunktion maximal 360 Tage (120 Tage Erstverpflichtungsdauer und insgesamt 240 weitere Tage auf Basis von gesonderten Freiwilligenmeldungen) und

-   in einer Mannschaftsfunktion maximal 90 Tage (30 Tage Erstverpflichtungsdauer und insgesamt 60 weitere Tage auf Basis von gesonderten Freiwilligenmeldungen)

zu Milizübungen herangezogen werden.

Zusätzlich bietet sich die Einberufung zu freiwilligen Waffenübungen und Funktions­diensten an, die nach oben nicht limitiert sind und auch Frauen offen stehen.

Zu 26:

Im Jägerbataillon 25 waren im Jahr 2009 296 Grundwehrdienst leistende Soldaten (GWD), im Jahr 2010 283 GWD und im Jahr 2011 262 GWD eingesetzt.

Zu 27:

Mit Beginn des Projekts werden beim Jägerbataillon 25 keine GWD mehr tätig sein.

Zu 28:

Es ist beabsichtigt jene Grundwehrdienst leistenden Soldaten, die auf Grund des Projektes nicht mehr zum Jägerbataillon 25 einberufen werden, zu anderen Verbänden in der Region zu transferieren.

Zu 29:

Das Österreichische Bundesheer verfügt seit Jahren, insbesondere seit Einführung der Kaderkompanie beim Jägerbataillon 25 bzw. der Kaderpräsenzeinheiten, österreichweit über praktische Erfahrungen, Mittel und Wege im Bereich der Rekrutierung von Berufssoldaten und von länger dienenden Soldaten. So wurde das Bundesministerium für Landesverteidi­gung und Sport auch am 30. Jänner 2011 mit dem Titel "BEST RECRUITER" und dem goldenen Siegel auf Grund herausragender Leistungen als österreichische Arbeitgebermarke ausgezeichnet. Dieser erfolgreiche Weg der Rekrutierung soll auch beim Musterverband Jägerbataillon 25 zur Anwendung kommen. Darüber hinaus wird laufend über neue innova­tive Rekrutierungsmethoden nachgedacht.

Zu 30:

Der voraussichtliche Bedarf beläuft sich für das Jahr 2012 auf ca. 100, für 2013 auf ca. 180 und für 2014 auf ca. 70 Mann.

Zu 31 und 33:

Hiezu verweise ich auf nachstehende Übersicht:


 


Jahr

Anzahl Personen

Durchschnitt pro Person in €

2009

2.678

111,32

2010

2.417

206,95

2011

1.660

111,37

Zu 32:

Im Hinblick darauf, dass die Mittel für die Auszahlung von Anerkennungsprämien, entsprechend der Anzahl an Präsenz- und Ausbildungsdienst Leistenden, den einzelnen Kommanden zur Gewährung in ihrem Zuständigkeitsbereich zugeteilt werden, liegen hinsichtlich der Gewährungsgründe keine entsprechenden Daten auf.

Zu 34:

Im Jahr 2011 wurden von Grundwehrdienst leistenden Soldaten (GWD) 37.905 Arbeitsstunden im Zuge von Assistenzeinsätzen zur Katastrophenhilfe erbracht.

Zu 35:

Im Jahr 2012 haben GWD ca. 76.000 Arbeitsstunden zur Unterstützung der Jugendolympiade und ca. 7.400 Arbeitsstunden im Zuge der Unterstützung des Hahnenkammrennens erbracht.

Zu 36:

Im Rahmen der Planung der Pilotprojekte zur weiteren Professionalisierung des Bundesheeres wurde eine Vollkostenrechnung für Rekruten durchgeführt. Dabei sind für einen Funktionssoldaten mit Basisausbildung 1/Kern 5.033 Euro, mit Basisaus­bildung 1 6.330 Euro und für einen „Kampfsoldaten“ 13.749 Euro zu veranschlagen.

Zu 37:

Festzuhalten ist, dass der Ersatz der Funktionssoldaten durch anderes Personal nur eine von mehreren Möglichkeiten der Kompensation dieser GWD darstellt. Daneben sind die Streichung von Aufgaben, die Vergabe von Aufgaben sowie technische Maßnahmen in Beurteilung. Zudem kann bei einem Ersatz der Funktionssoldaten ein Schlüssel von 1:3 im Verhältnis Bediensteter:GWD angewandt werden, da ein Bediensteter nicht alle vier Monate zu ersetzen bzw. neu einzuschulen sein wird.

Insgesamt stellt sich der Ersatz der Systemerhalter mittels des genannten Maßnahmenmixes als aufkommensneutral dar.

Je nach Art und Qualität des Dienstverhältnisses variieren die jährlich anfallenden Kosten für eine ersatzweise aufgenommene Person.