10328/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 26. März 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0042-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10513/J betreffend „Strafgelder nach der Gewerbeordnung für die Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft für Zwecke der Wirtschaftsförderung und für soziale Zwecke“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 1. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Bundesländer Wien und Niederösterreich haben mitgeteilt, dass die Ermittlung der verhängten und eingehobenen Strafen nach der Gewerbeordnung für den abgefragten Zeitraum nicht möglich ist, da unter anderem keine Abfragemöglichkeit in der Verwaltungsstrafevidenz nach den einzelnen Gesetzesmaterien vorhanden ist. Das Bundesland Kärnten teilt mit, dass in den abgefragten Jahren insgesamt rund € 500.000 an Verwaltungsstrafen eingehoben wurden, die jedoch nicht auf die einzelnen Jahre aufgeschlüsselt werden können.


Für die übrigen Bundesländer werden die von den jeweils zuständigen Behörden auf Grund der Gewerbeordnung verhängten und eingehobenen Strafen insgesamt wie folgt ausgewiesen:

 

2007:

971.703,65

2008:

1.050.922,80

2009:

1.021.102,70

2010:

1.063.853,60

2011:

1.024.929,40

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Gemäß Auskunft der Landeskammern haben diese in den Jahren 2007 bis 2011 die folgenden Beträge überwiesen erhalten:

 

Wirtschaftskammer Burgenland

2007:

56.253,87

2008:

66.109,50

2009:

46.528,60

2010:

74.831,22

2011:

54.180,39

 

Wirtschaftskammer Kärnten

2007:

101.401,69

2008:

77.221,83

2009:

125.125,31

2010:

105.766,98

2011:

119.252,83

 

Wirtschaftskammer Niederösterreich

2007:

155.678,28

2008:

160.484,73

2009:

147.862,84

2010:

168.089,94

2011:

225.870,77

 


Wirtschaftskammer Oberösterreich

2007:

122.324,08

2008:

163.078,12

2009:

157.874,43

2010:

163.644,25

2011:

191.702,79

 

Wirtschaftskammer Salzburg

2007:

128.110,21

2008:

134.596,86

2009:

103.590,67

2010:

120.380,56

2011:

135.174,17

 

Wirtschaftskammer Steiermark

2007:

139.709

2008:

130.108

2009:

120.905

2010:

121.973

2011:

158.489

 

Wirtschaftskammer Tirol

2007:

261.327,86

2008:

248.962,09

2009:

274.506,46

2010:

235.833,19

2011:

271.872,86

 

Wirtschaftskammer Wien

2007:

654.502,17

2008:

597.772,36

2009:

612.457,27

2010:

707.335,78

2011:

638.942,33

 

Wirtschaftskammer Vorarlberg

2007:

57.832,61

2008:

64.868,42

2009:

66.842,28

2010:

80.636,25

2011:

84.111,55

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Den erhaltenen Informationen zufolge erfolgen die Überweisungen im Regelfall monatlich direkt von den Bezirkshauptmannschaften/Magistraten. Im Land Salzburg werden die Strafgelder seitens der Bezirksverwaltungsbehörden in der Regel im ersten Quartal des Folgejahres für das vorangegangene Jahr überwiesen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Laut Auskunft der Landeskammern werden die Gelder in Kärnten, Niederösterreich, der Steiermark, Wien und Vorarlberg je zur Hälfte für Wirtschaftsförderung und für die Unterstützung unverschuldet in Not geratener und ehemaliger Gewerbetreibender verwendet; im Burgenland, in Salzburg, Tirol und Oberösterreich zur Gänze für Unterstützungsleistungen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Meldungen der Landesbehörden ergeben folgendes Bild:

 

Wien:

2007:

Anzahl 68

Erlös

1.992,44

2008:

Anzahl 63

Erlös

71,33

2009:

Anzahl 55

Erlös

1.110,16

2010:

Anzahl 71

Erlös

719,33

2011:

Anzahl 50

Erlös

-

 

Tirol:

2007:

Anzahl 7

Erlös

240,00

2008:

Anzahl 12

Erlös

167,60

2009:

Anzahl 12

Erlös

3.898,00

2010:

Anzahl 2

Erlös

171,50

2011:

Anzahl 10

Erlös

1.050,00

 


Salzburg:

Zu diesem Punkt konnten für den angefragten Zeitraum keine exakten Angaben gemacht werden. Anhand der vorliegenden Meldungen ist durchschnittlich je Bezirkshauptmannschaft von etwa ein bis zwei Fällen pro Jahr vom Ausspruch einer Verfallsstrafe auszugehen.

 

Steiermark:

Aufgrund der technischen Gegebenheiten ist eine genaue Auswertung nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Verfallsstrafen bei keiner Bezirkshauptmannschaft mehr als wenige vereinzelte Fälle beträgt.

 

Oberösterreich:

2007:

Anzahl 12

Erlös

905,00

2008:

Anzahl 8

Erlös

3.610,34

2009:

Anzahl 6

Erlös

450,00

2010:

Anzahl 2

Erlös

100,00

2011:

Anzahl 8

Erlös

825,95

 

Niederösterreich:

Grundsätzlich sind Aufzeichnungen über alle beschlagnahmten Gegenstände vorhanden. Es wäre jedoch eine aufwändige Prüfung der einzelnen Akten erforderlich, welche dieser Gegenstände auf Grund der Gewerbeordnung beschlagnahmt wurden, wann der Verfall ausgesprochen wurde und wann welcher Erlös erzielt werden konnte.

 

Aufgrund einzelner Berichte kann aber davon ausgegangen werden, dass insgesamt nur in geringfügigem Ausmaß der Verfall von Waren ausgesprochen worden ist.

 

Vorarlberg:

Es wurde berichtet, dass diesbezüglich keine eigenen Statistiken geführt werden. Es wurde jedoch mitgeteilt, dass in den letzten Jahren keine Gegenstände mit nennenswertem Wert für verfallen erklärt wurden und dementsprechend auch daraus keine Erlöse erzielt wurden.


Burgenland:

In den Jahre 2007 bis 2011 wurde bundeslandweit kein Verfall von Waren, Werkzeugen, Maschinen, Geräten etc. ausgesprochen.

 

Kärnten:

2007:

Anzahl 14

Erlös

81,00

2008:

Anzahl 7

Erlös

797,69

2009:

Anzahl 41

Erlös

1.199,62

2010:

Anzahl 4

Erlös

20,65

2011:

Anzahl 4

Erlös

-

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Es ist auf die in Beilage 1 enthaltenen Richtlinien, Satzungen und Statuten zu verweisen.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Zunächst ist auf die Beantwortung zu Punkt 4 der Anfrage zu verweisen. Die Landeskammern haben im Wege der Wirtschaftskammer Österreich hinsichtlich der Vergabe von Unterstützungen Folgendes mitgeteilt:

 

Wirtschaftskammer Burgenland

2007:

18 Personen

41.000,00

an Auszahlungen

2008:

76 Personen

87.901,40

an Auszahlungen

2009:

89 Personen

114.900,00

an Auszahlungen

2010:

zehn Personen

31.900,00

an Auszahlungen

2011:

vier Personen

8.000,00

an Auszahlungen

 

Wirtschaftskammer Kärnten

Es ist auf die in Beilage 2 enthaltene Aufstellung zu verweisen.


Wirtschaftskammer Niederösterreich

2007:

263 Personen

2008:

227 Personen

2009:

410 Personen

2010:

220 Personen

2011:

228 Personen

 

Der Existenzsicherungsfonds wird von der Wirtschaftskammer Niederösterreich über die Strafgelder hinaus mit weiteren Beträgen dotiert (an Strafgeldern flossen in den Fonds 2007 € 77.839,14, 2008 € 80.242,36, 2009 € 73.931,42, 2010 € 84.044,97 und 2011 € 112.935,38). Es kann, da die Beträge nicht zuordenbar sind, nicht gesagt werden, wie viele Personen mit Mitteln aus den Strafgeldern unterstützt wurden. Die Richtlinien für den Existenzsicherungsfonds sehen verschiedene Kategorien mit unterschiedlich hohen Unterstützungsbeiträgen vor, sodass auch deshalb keine isolierte Aussage möglich ist. Ausbezahlt wurden Beträge von € 220 bis € 10.000.

 

Wirtschaftskammer Oberösterreich

2007:

2.441 Personen

440.620

an Auszahlungen

2008:

2.324 Personen

392.140

an Auszahlungen

2009:

2.205 Personen

403.159

an Auszahlungen

2010:

2.096 Personen

396.730

an Auszahlungen

2011:

1.934 Personen

336.430

an Auszahlungen

 

Wirtschaftskammer Salzburg

2007:

92.882,58

an Auszahlungen

2008:

68.047,53

an Auszahlungen

2009:

81.658,43

an Auszahlungen

2010:

85.357,20

an Auszahlungen

2011:

61.755,98

an Auszahlungen

 

Seitens des Sozial- und Unterstützungsrücklagenausschusses der Wirtschaftskammer Salzburg wurden folgende Unterstützungen in Einzelfällen bewilligt:

 

2007:         Einmalige Unterstützungen in 16 Fällen,

         Vergabe von Hilfspaketen (insbesondere Lebensmittel) in 285 Fällen,

         der Leistungsrahmen war von € 60 bis € 2.950.


2008:         Einmalige Unterstützungen in 19 Fällen

         Vergabe von Hilfspaketen (insbesondere Lebensmittel) in 269 Fällen,

         der Leistungsrahmen war von € 60 bis € 2.500.

 

2009:         Einmalige Unterstützungen in 16 Fällen,

         Vergabe von Hilfspaketen (insbesondere Lebensmittel) in 254 Fällen,

         der Leistungsrahmen war von € 60 bis € 10.000 (Katastrophenhilfe).

 

2010:         Einmalige Unterstützungen in 17 Fällen,

         Vergabe von Hilfspaketen (insbesondere Lebensmittel) in 243 Fällen,

         der Leistungsrahmen war von € 60 bis € 6.641,40 (Katastrophenhilfe).

 

2011:         Einmalige Unterstützungen in elf Fällen,

         Vergabe von Hilfspaketen (insbesondere Lebensmittel) in 221 Fällen,

         der Leistungsrahmen war von € 60 bis € 6.371,25(Katastrophenhilfe).

 

Wirtschaftskammer Steiermark

2007:

193 Personen

133.179

an Auszahlungen

2008:

145 Personen

100.389

an Auszahlungen

2009:

130 Personen

77.035

an Auszahlungen

2010:

99 Personen

77.557

an Auszahlungen

2011:

93 Personen

55.070

an Auszahlungen

 

Wirtschaftskammer Tirol

2007:

186 Personen

216.647,67

an Auszahlungen

2008:

146 Personen

156.385,12

an Auszahlungen

2009:

137 Personen

170.504,32

an Auszahlungen

2010:

159 Personen

215.180,22

an Auszahlungen

2011:

193 Personen

234.183,42

an Auszahlungen

 

Wirtschaftskammer Wien

2007:

1.397 Personen

521.511,00

an Auszahlungen

2008:

1.283 Personen

485.483,74

an Auszahlungen

2009:

990 Personen

383.231.33

an Auszahlungen

2010:

953 Personen

361.011,05

an Auszahlungen

2011:

925 Personen

357.774,00

an Auszahlungen

 


Wirtschaftskammer Vorarlberg

2007:

eine Person

1.000

an Auszahlungen

2008:

-

-

-

2009:

drei Personen

10.000

an Auszahlungen

2010:

zwei Personen

11.000

an Auszahlungen

2011:

eine Person

1.000

an Auszahlungen

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Es werden keine konkreten Einzelprojekte gefördert. Vielmehr werden die Mittel im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung für die unter diesem Titel entfalteten Aktivitäten verwendet. Sie kommen damit etwa Bildungsberatungen, geförderten Unternehmensberatungen, Berufsinformationen, der Berufsqualifikation von Lehrlingen oder der Aus- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie von deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Gute.

 

 

 

Beilagen

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen

stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.