10330/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

                                                                                                                                                           

 

 

 

GZ: BMASK-40001/0010-IV/B/5/2012

 

Wien, 26.03.2012

 

 

 

Betreff:

Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen, 10759/J, betreffend "Impfschadengesetz-Fälle 2011"

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10759/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Im Jahr 2011 wurden 9 Erstanträge auf Entschädigung nach dem Impfschadenge­setz eingebracht.

 

Es ergibt sich nachstehende Aufgliederung dieser Anträge nach dem Wohnort des Antragstellers/der Antragstellerin:

 

 

W1)

2)

B3)

4)

S5)

T6)

V7)

St8)

K9)

2011

3

1

1

3

-

-

-

-

1

 

1) Wien

2) Niederösterreich

3) Burgenland

4) Oberösterreich

5) Salzburg

6) Tirol

7)  Vorarlberg

8)Steiermark

9) Kärnten

 

 

Frage 2:

 

Im Jahr 2011 wurden 21 Erstanträge auf Entschädigung nach dem Impfschadenge­setz unter Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften des AVG erledigt.

 

Die Auflistung enthält auch Erstanträge, die vor 2011 eingebracht wurden.

 

 

W

B

S

T

V

St

K

2011

3

4

1

6

2

-

2

2

1

 

 

Frage 3:

 

Im Jahr 2011 wurden 5 Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof wegen eines Ver­fahrens nach dem Impfschadengesetz eingebracht (je 2 NÖ und OÖ, 1 S). Es ist bislang ein Erkenntnis ergangen (NÖ).

 

Eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erfolgte nicht.

 

Frage 4:

 

Aktuell sind beim Verwaltungsgerichtshof 8 Verfahren anhängig:

 

 

Beim Verfassungsgerichtshof ist kein Verfahren anhängig.

 

 

Frage 5:

 

Im Jahr 2011 wurden 4 Erstanträge auf Entschädigung nach dem Impfschadenge­setz positiv erledigt (je 1 Antrag aus W und OÖ und 2 Anträge aus V), darunter auch Anträge, die vor 2011 eingebracht wurden.

 

Dafür ausgezahlte Entschädigungsbeträge:

 

 

W

V

2011

9.757,80

5.967,00

39.383,40

 

 

Frage 6:

 

Im Jahr 2011 wurde kein Erstantrag auf Entschädigung nach dem Impfschadenge­setz wegen Masern-Impfung (MMR-Impfstoff) eingebracht.

 

 

Frage 7:

 

Im Jahr 2011 wurden keine Erstanträge wegen Masern-Impfung (MMR-Impfstoff) unter Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften des AVG erledigt.

 

 

Frage 8:

 

Verfahren wegen Masern-Impfung (MMR-Impfstoff) wurden 2011 weder beim Ver­waltungsgerichtshof noch beim Verfassungsgerichtshof geführt.

 

 

Frage 9:

 

Im Jahr 2011 wurde kein Erstantrag auf Entschädigung nach dem Impfschadenge­setz wegen Masern-Impfung (MMR-Impfstoff) positiv erledigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Rudolf Hundstorfer