10332/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 27. März 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0038-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10499/J betreffend „Demokratiebewusstsein in der Sozialistischen Jugend“, welche die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen am 1. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:

 

Als zuständige Verwaltungsbehörde ist mein Ressort verpflichtet, Gesetze, die im Nationalrat beschlossen wurden, zu vollziehen. So ist es auch mit dem Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG), in dem gerade den parteipolitischen Jugendorganisationen der im Nationalrat vertretenen Parteien eine besondere Stellung eingeräumt wurde, indem sich unter anderem die Höhe der Förderung an der Zahl der Abgeordneten orientiert.

 

Im Gegensatz zu den diversen Förderungsgebarungen der Länder ist somit eine Förderung für die Sozialistische Jugend (SJ) keine Ermessenssache, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, der nur dann nicht nachgekommen werden darf, wenn die entsprechende Beweislage hinsichtlich nicht erfüllter Förderungsbedingungen durch eine Organisation vorliegt.

 

Die SJ erfüllt, wie auch jede andere parteipolitische und verbandliche Bundes-Jugendorganisation, welche Basisförderung bezieht, gemäß eigenen Angaben, sowie gemäß den Vereinsstatuten alle notwendigen und gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen, die für den Bezug einer Förderung notwendig sind.

 

Die Aufgaben einer parteipolitischen Jugendorganisation unterscheiden sich inhaltlich von anderen Jugendorganisationen vor allem darin, dass es zu ihren Hauptaufgaben gehört, Jugendliche für Politik und vor allem für Parteipolitik – je nach Organisation und Ideologie – zu interessieren.

 

Partizipation, Information, Politische Bildung und Förderung von Civil Citizenship sind nur einige der Eckpunkte, die es gerade auch durch parteipolitische Jugendorganisationen zu verwirklichen gilt, wenn Jugendliche motiviert werden sollen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

 

Meinem Ressort und mir obliegt es nicht, parteipolitische Ideologien der verschiedenen Jugendorganisationen zu bewerten.

 

Gemäß den Angaben der SJ bekennt sich die Jugendorganisation der SPÖ zu allen Grundsätzen der Jugendarbeit gemäß § 3 des B-JFG.

 

Als Mitglied sowohl der Österreichischen Bundes-Jugendvertretung (B-JV), als auch des geschäftsführenden Vereins der B-JV, Verein Österreichische Kinder- und Jugendvertretung (ÖJV), in welchen die parteipolitischen Jugendorganisationen vertreten sind, erfüllt die SJ die ÖJV-Statuten, die auszugsweise lauten:       „Der Verein tritt allen militaristischen, rassistischen, sexistischen, nationalistischen, faschistischen und totalitären Tendenzen mit allen demokratischen Mitteln entschieden entgegen“, und legt ein „Bekenntnis zur demokratischen Republik Österreich und zu den Grundwerten des Friedens, der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates“ ab.