10334/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2012
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möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 10643/J der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen
wie folgt:
Frage 1:
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wirkt federfüh- rend in der informellen interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) mit.
Frage 2:
In der IMAG sind neben dem BMASK folgende Ämter, Behörden und Institutionen vertreten:
• Bundeskanzleramt
• BM für europäische und internationale Angelegenheiten
• BM für Finanzen
• BM für Gesundheit
• BM für Inneres
• BM für Justiz
• BM für Landesverteidigung und Sport
• BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
• BM für Unterricht, Kunst und Kultur
• BM für Verkehr, Innovation und Technologie
• BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
• BM für Wissenschaft und Forschung
• STS für Integration
• Amt der NÖ Landesregierung
• Magistrat der Stadt Wien - MA 17 - Integrations- und Diversitätsangelegenheiten
• Landesschulrat für NÖ
• Arbeitsmarktservice Österreich
• Bundesarbeitskammer
• Österreichischer Gewerkschaftsbund
• Industriellenvereinigung
• Wirtschaftskammer Österreich
• Landwirtschaftskammer Österreich
• Beratungszentrum für MigrantInnen
• Donau Universität Krems
• Österreichischer Integrationsfonds
Frage 3:
Zum ersten Treffen der IMAG am 12. Jänner 2012 waren ExpertInnen aus Deutsch- land, den Niederlanden und Dänemark eingeladen, die ihre Modelle und Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen präsentiert haben. In der IMAG wird nun versucht, aus den Modellen dieser Länder für Österreich passende Konzep- te zu erarbeiten, die beim nächsten Treffen der IMAG Ende April zur Diskussion ge- stellt werden.
Fragen 4, 5 und 8 bis 12:
Das Konzept ist derzeit noch in Ausarbeitung und ein erster Entwurf wird Ende April in der Arbeitsgruppe vorgestellt. Ziel ist, gemeinsam mit allen beteiligten Einrichtun- gen ein für Österreich passendes Modell zu entwickeln, in dem die Anerkennung und Nostrifizierung von im Ausland erworbenen Qualifikationen verbessert und verein- facht wird. Damit soll einen ausbildungsadäquaten Einsatz betroffener MigrantInnen auf dem Arbeitsmarkt sichergestellt werden. Die bestehenden Behördenzuständig- keiten sollen möglichst bestehen bleiben.
Fragen 6 und 7:
In der IMAG ist auch das Beratungszentrum für MigrantInnen, eine arbeitsmarktpoliti- sche Beratungseinrichtung, eingeladen. Dieses verfügt aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit und Erfahrung im Rahmen der „Perspektive - Anerkennungs- und Weiter- bildungsberatungsstelle für Asylberechtigte und Neuzuwanderlnnen“ über das nötige Know-how im Bereich der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Frage 13:
Das BMASK ist bei der Organisation und der konzeptionellen Arbeit federführend, zumal aus arbeitsmarktpolitischer Sicht großes Interesse an der Vereinfachung der Anerkennungsverfahren und der bestmöglichen Verwertbarkeit von im Ausland er- worbenen Berufsqualifikationen für den Arbeitsmarkt besteht.
Fragen 14 bis 21:
Das BMASK hat keine eigene Zuständigkeit zur Nostrifikation von ausländischen Qualifikationen, dementsprechend werden auch keine Statistiken dazu geführt.
Fragen 22 und 23:
Nein.
Frage 24:
Nach dem im Juli 2011 neu eingeführten Kriterien geleiteten Zuwanderungsmodell müssen Schlüsselkräfte in einem vorgegebenen Kriterienkatalog auch ihre (im Aus- land) erworbenen Qualifikationen nachweisen, die vom AMS im Rahmen eines Punk- tesystems begutachtet werden und Grundlage für den Erhalt einer Rot-Weiß-Rot- Karte sind. Diese Voraussetzungen sind in den §§ 12 ff. und in den Anlagen A bis C des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AusIBG) geregelt. Den im Ausland erworbe- nen Qualifikationen der Arbeitskräfte kommt ein besonderer Stellenwert zu, die for- male Anerkennung in Österreich ist jedoch keine Voraussetzung.