10335/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 28. März 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0044-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10523/J betreffend „Vollziehung Preisauszeichnungsgesetz im Jahr 2011 - Marktbeobachtung in Österreich - Situation der Preisauszeichnung in Österreich“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 3. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) stellt nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der Preistransparenz für Konsumenten dar. Im Vergleich mit anderen Ländern der Europäischen Union gilt Österreich als vorbildlich in der Vollziehung des Preisauszeichnungsrechts. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind europaweit durch entsprechende Richtlinien quasi vereinheitlicht. Nicht zuletzt wegen des laufenden konstruktiven Dialoges zur Marktbeobachtung mit der Bundesarbeitskammer und der Wirtschaftskammer Österreich ist das Ressort über aktuelle Themen und Probleme bei der Preisauszeichnung informiert und um Lösungen bemüht.

 


Eine Novelle des PrAG ist nicht erforderlich. Um die Bedeutung und die Rechtslage im Bereich der Preisauszeichnung der Allgemeinheit besser darzustellen, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ein Folder "Preisauszeichnung bei Waren und Dienstleistungen" ausgearbeitet, der schon in den letzten zwei Jahren verschiedenen Interessensvertretungen zur Weiterverteilung zur Verfügung gestellt wurde und auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend abrufbar ist.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Grundsätzlich ist auf die Strafbestimmungen (§ 15 PrAG) und die Vollzugsbestimmungen (§ 20 PrAG) hinzuweisen.

 

In Hinblick auf den ordnungsgemäßen Vollzug ist auf die in der Beilage enthaltene  Aufstellung zur Kontrolltätigkeit der Vollziehungsbehörden in den Bundesländern zu verweisen.

 

Für einen produktiven Erfahrungsaustausch zwischen dem Ressort und den Behörden sowie für den Austausch der Behörden untereinander findet unter Vorsitz und inhaltlicher Verantwortung meines Ressorts regelmäßig eine Tagung der Kontrollbehörden gemeinsam mit je einem Vertreter der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer Österreich und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz statt.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 8 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat im Rahmen der Vollziehung des Preisauszeichnungsgesetzes im Jahre 2011 die Vollziehungsbehörden in den Bundesländern mit der Kontrolle der Preisauszeichnung in verschiedenen Unternehmen, die in der Spalte "Kontrollaufträge" der Beilage ersichtlich sind, beauftragt.

 


Die Anzahl der Betriebe, die im Jahre 2011 durch die Behörden kontrolliert wurden, ist der Beilage in der Spalte "kontrollierte Betriebe" - aufgeschlüsselt auf die einzelnen Aufträge - zu entnehmen. Im Jahre 2011 wurden in Österreich insgesamt 12.671 Unternehmen kontrolliert. Die Kontrolle der Grundpreisauszeichnung ist in der Darstellung inkludiert.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Aufgrund der Aufhebung der normierten Verpackungsgrößen hat die Grundpreisauszeichnung an Bedeutung gewonnen. Daher wurde der Bundesarbeitskammer und der Wirtschaftskammer Österreich die Ausarbeitung einer freiwilligen Vereinbarung über bestimmte Standards für die Grundpreisauszeichnung vorgeschlagen, welche dann im Dezember 2009 in Form einer Charta abgeschlossen wurde.

 

In der Charta verpflichten sich namhafte Lebensmitteleinzelhändler zu folgender Angabe des Verkaufspreises von Waren und des Grundpreises: Auf dem Regalschild sollte der Verkaufspreis auf der rechten Seite des Etiketts und der Grundpreis ebenfalls auf der rechten Seite des Etiketts unter dem Verkaufspreis angeführt werden. Die Angabe des Verkaufspreises in Euro sollte in der Größe von mindestens 8 mm, jene des Grundpreises in mindestens 4 mm Schriftgröße erfolgen. Die Differenzierung zwischen Verkaufs- und Grundpreis muss leicht möglich und die Preise müssen leicht lesbar sein. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie die Vollziehungsorgane im Rahmen der Kontrollaufträge gebeten, Verstöße gegen die Grundpreisauszeichnung in einer eigenen Auflistung extra auszuweisen.

 

Die Grundpreischarta wurde laut Sozialpartnern gut angenommen. Derzeit decken die Unternehmen, die sich freiwillig verpflichtet haben, ungefähr 80% des Lebensmitteleinzelhandles ab. Die Erfahrungen sind, wie auch die Kontrollergebnisse zeigen, äußerst positiv.

 

Um einen aktuellen Überblick insbesondere im Lebensmittelhandel zu erhalten, wurde diese Branche bereits im Februar 2012 wieder überprüft, wobei die Organe ausdrücklich auf die Überprüfung der Einhaltung der Grundpreisauszeichnungsverpflichtung hingewiesen worden sind.


Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Österreich hat im Jahr 2006 die Bruttopreisauszeichnung für Luftverkehrsunternehmen (§ 9 Abs. 1 PrAG) verankert. Mein Ressort hat sich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ebenso für eine Regelung auf europäischer Ebene eingesetzt. Dieser Vorschlag wurde aufgegriffen und ist nunmehr gemeinschaftsrechtlich in Geltung.

 

In den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 wurden Fluglinien und Reisebüros von den Vollziehungsbehörden kontrolliert.

 

Im Jahr 2011 wurden 332 Fluglinien und Reisebüros kontrolliert, es gab eine Abmahnung, kein Organmandat und kein Verwaltungsstrafverfahren. Im Hinblick auf den besonderen grenzüberschreitenden Aspekt der Tätigkeit von Luftlinien ist davon auszugehen, dass auch im Rahmen des Sweep-Programms von der Europäischen Kommission wieder Untersuchungen durchgeführt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Seit dem 1. Jänner 2011 ist die Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen (BGBl. II Nr. 484/2010) in Kraft, wodurch im Falle von Preiserhöhungen diese nur um 12.00 Uhr erfolgen können. Preissenkungen sind jederzeit möglich.

 

Weiters wurde 2011 der Spritpreisrechner (www.spritpreisrechner.at) initiiert, womit es für die Konsumenten erleichtert wird, sich einen Überblick über die günstigsten Tankstellen in ihrem Umfeld zu verschaffen.

 

Im Jahr 2011 wurden 1804 Tankstellen kontrolliert. Es gab 15 Abmahnungen und drei Verwaltungsstrafverfahren. Die Überprüfung der Tankstellen erfolgt auch im diesjährigen Kontrollprogramm.

 

 


Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

In der nachfolgenden Aufstellung ist die Anzahl der Organe angeführt, die mit Stichtag 1. Jänner 2011 in den Bundesländern für die Überwachung der Einhaltung der Preisauszeichnungspflicht tätig waren:

 

Burgenland:                1

Kärnten:                   20

Niederösterreich:      34

Oberösterreich:           8

Salzburg:                    3

Steiermark:              23

Tirol:                        11

Vorarlberg:                 5

Wien:                       74

 

Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

In Österreich können die Angaben über den Inhalt einer Verpackung nach § 2 Abs. 1 Z 2 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) irreführend sein (Mogelpackungen).  Im Falle einer entsprechenden irreführenden Geschäftspraktik kann bei den Handelsgerichten im zivilrechtlichen Wege auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz geklagt werden. Klagsbefugt sind die Sozialpartner, der VKI und konkurrierende Unternehmen. Eine einschlägige Entscheidung ist für das Jahr 2011 nicht bekannt.

 

Weiters prüft die Eichbehörde Unterfüllungen nach den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes (MEG) und der Fertigpackungsverordnung (FPVO).

 

Folgende Produktprüfungen erfolgten 2011:

Eichämter

Summe Produktprüfungen 2011

Flüssige Lebensmittel

nichtflüssige Lebensmittel

sonstige Produkte

Wien

510

15

419

76

Krems

249

33

124

92

Eisenstadt

301

31

205

65

Linz/Salzburg

500

73

286

141

Graz

293

35

216

42

Klagenfurt

309

47

162

100

Innsbruck/Bregenz

342

67

149

126

Summe

2504

301

1561

642


Dabei wiesen folgende Produktarten die in der Tabelle angegebenen messtechnischen Beanstandungen auf:

Statistikzahl

Produktgruppen 2011

Messtechnische Beanstandung %

305

Mineralöle, Brennstoffe

19,21

311

Bautenschutzmittel

18,18

217

Süßwaren/Zucker/Schokolade

17,00

310

Werkstoffe

15,63

216

Backwaren

14,00

314

Chemikalien, sonst. chem. Erzeugnisse

13,11

207

Wursterzeugnisse

12,90

218

Obst/Kartoffeln /Gemüse/Nüsse

11,11

209

Feinkost

10,91

306

Lacke, Farben

8,82

101

Wein

8,00

104

Spirituosen

7,89

107

Milch, fl. Milcherzeugnisse

6,67

106

Speiseöl

6,25

202

Gemüsekonserven

6,25

318

Torf/Blumenerde/Streu

5,88

213

Milcherzeugnisse + -fette

5,13

405

Tee (naturell)

4,55

103

Bier

4,00

320+340

sonstige Nichtlebensmittel

3,33

214

tiefgefrorene Erz. ohne 205, 206, 222

3,17

212

Genussmittel

2,99

303

Körperpflege, Kosmetika, Luftverbesserer

2,82

302

Wasch- u. Reinigungsmittel

2,17

301

Futtermittel

1,75

215

Kartoffel, Nährmittel +Getreideerzeugnisse

0,58

 

Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

 

Das Institut für Höhere Studien (IHS) sowie das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) beobachteten 2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend im Rahmen eines Inflationsmonitorings die Inflationsentwicklung, insbesondere im Bereich Lebensmittel. Vergleiche mit anderen Ländern bei Lebensmitteln sind häufig in etlichen Punkten unpräzise. Aufgrund unterschiedlicher Konsumgewohnheiten werden teilweise völlig andere Produkte in den Warenkorb des Verbraucherpreisindex aufgenommen, die hinsichtlich der Preisentwicklung so nicht vergleichbar sind (Qualitätsunterschiede, etwa bei Bioprodukten, welche arbeitsintensiver sind). Ebenso können die Marktstrukturen in einem kleinen Land wie Österreich nicht mit den Marktstrukturen in einem großen Land verglichen werden. Bei der wesentlich höheren Bevölkerungsdichte etwa in Deutschland ist erheblich mehr Umsatz für eine Geschäftsstelle und damit eine bessere Fixkostenverteilung als in Österreich zu erreichen.

 

Österreich weist die größte Filialdichte unter den EU-Mitgliedstaaten auf. Diese bessere Nahversorgung mit besserem Service ist kostenintensiv, hat aber andererseits Vorteile für die Konsumenten, etwa durch geringere Anfahrtswege. Die große Filialdichte bewirkt höhere Kosten und erfordert auf die Verkaufsfläche umgerechnet mehr Personal. Dadurch sind auch weitere Transportwege bei der Anlieferung der Waren an die zahlreichen Filialen in Kauf zu nehmen.

 

Der Anteil von Bioprodukten und gentechnikfreien Erzeugnissen erreicht in Österreich Spitzenwerte. Auch ist der Anteil für die Ausgaben bei Lebensmittel in den vergangenen Jahrzehnten von rund 25 % auf rund 12 % gefallen. IHS und KMU Forschung Austria bestätigen, dass der Lebensmitteleinzelhandel in Österreich relativ konzentriert ist, aber auch, dass sich die Einzelhändler einen intensiven Preiswettbewerb liefern.

 

Bei Vorliegen von vermuteten Wettbewerbsrechtsverstößen wird die weisungsfreie Bundeswettbewerbsbehörde von sich aus tätig. Es ist auf die Untersuchungen der Bundeswettbewerbsbehörde ein großes Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel betreffend zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

Im Jahre 2012 wurden von den Preisbehörden bislang gemäß Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend die Textilgeschäfte und Textilreiniger sowie der Lebensmittelhandel kontrolliert. Das Kontrollprogramm 2012 erstreckt sich noch auf zahlreiche weitere Handelssparten und Dienstleistungsbereiche. Eine detaillierte Nennung dieser Bereiche wäre kontraproduktiv, weil die Behörden in den Ländern unangekündigt kontrollieren.

 

 

Beilage

 


Amtshandlung der Preisbehörden im Jahr 2011 in Wien

Kontrollauf-träge

Branchen

kontrollierte Betriebe

Abmahnungen

Organman-date

Verwaltungs-strafver-fahren

Verstöße Grundpreis-auszeichnung

Jänner/Februar

Lebensmittelhandel

91

6

11

3

0

Jänner/Februar

Bäckereien und Konditoreien

171

16

4

1

2

März/April

Baumärkte

22

0

1

0

0

März/April

Bestatter, Blumenhandlungen und Blumenstände

94

9

5

0

0

Mai/Juni

Kfz-Handel und Kfz-Werkstätten

51

1

2

0

0

Mai/Juni

Reisebüros, Fluglinien

34

1

0

0

0

April/Mai/Juni

Tankstellen

150

0

0

0

0

Juli/August

Gewerbl. Hallenbäder u. gewerbl. Sommerbäder

39

1

0

0

0

Juli/August

Kaffeehäuser, Eissalons, bew. und unbew. Stände, auf welchen Gefrorenes feilgeboten wird 

130

4

4

1

0

September/Okt.

Friseure

67

7

1

1

0

Sept./Okt.

Fitnesscenter, Solarien, Schlankheitsstudios

144

18

2

0

0

Nov./Dez.

Parfümerien und Drogerien

123

4

0

1

0

Nov./Dez.

Schi- und Berghütten, Punschstände

59

1

1

0

0

Summe

 

1175

68

31

7

2

 

 

 

 


Amtshandlung der Preisbehörden im Jahr 2011 in NÖ

Kontroll-aufträge

Branchen

kontrollierte Betriebe

Abmahnungen

Organman-date

Verwaltungs-strafver-fahren

Verstöße Grundpreis-auszeichnung

Jänner/Februar

Lebensmittelhandel

145

1

0

0

0

Jänner/Februar

Bäckereien und Konditoreien

155

4

0

0

0

März/April

Baumärkte

63

0

0

0

0

März/April

Bestatter, Blumenhandlungen und Blumenstände

118

5

0

0

0

Mai/Juni

Kfz-Handel und Kfz-Werkstätten

162

9

0

1

0

Mai/Juni

Reisebüros, Fluglinien

73

0

0

0

0

April/Mai/Juni

Tankstellen

185

6

0

0

0

Juli/August

Gewerbl. Hallenbäder u. gewerbl. Sommerbäder

86

2

0

0

0

Juli/August

Kaffeehäuser, Eissalons, bew. und unbew. Stände, auf welchen Gefrorenes feilgeboten wird 

145

4

0

0

0

September/Okt.

Friseure

196

9

0

0

0

Sept./Okt.

Fitnesscenter, Solarien, Schlankheitsstudios

149

2

0

0

0

Nov./Dez.

Parfümerien und Drogerien

175

0

0

0

0

Nov./Dez.

Schi- und Berghütten, Punschstände

95

0

0

0

0

Summe

 

1747

42

0

1

0

 

 


Amtshandlung der Preisbehörden im Jahr 2011 in OÖ

Kontroll-aufträge

Branchen

kontrollierte Betriebe

Abmahnungen

Organman-date

Verwaltungs-strafver-fahren

Verstöße Grundpreis-auszeichnung

Jänner/Februar

Lebensmittelhandel

215

0

0

0

0

Jänner/Februar

Bäckereien und Konditoreien

202

0

0

0

 

März/April

Baumärkte

61

0

0

0

0

März/April

Bestatter, Blumenhandlungen und Blumenstände

140

0

0

0

0

Mai/Juni

Kfz-Handel und Kfz-Werkstätten

126

0

0

1

0

Mai/Juni

Reisebüros, Fluglinien

21

0

0

0

0

April/Mai/Juni

Tankstellen

149

0

0

0

0

Juli/August

Gewerbl. Hallenbäder u. gewerbl. Sommerbäder

68

0

0

0

0

Juli/August

Kaffeehäuser, Eissalons, bew. und unbew. Stände, auf welchen Gefrorenes feilgeboten wird 

101

0

0

2

0

September/Okt.

Friseure

346

0

0

1

0

Sept./Okt.

Fitnesscenter, Solarien, Schlankheitsstudios

77

0

0

0

0

Nov./Dez.

Parfümerien und Drogerien

118

0

0

0

0

Nov./Dez.

Schi- und Berghütten, Punschstände

21

0

0

0

0

Summe

 

1645

0

0

4

0

 

 


Amtshandlung der Preisbehörden im Jahr 2011 im Burgenland

Kontroll-aufträge

Branchen

kontrollierte Betriebe

Abmahnungen

Organman-date

Verwaltungs-strafver-fahren

Verstöße Grundpreis-auszeichnung

Jänner/Februar

Lebensmittelhandel

154

0

0

0

0

Jänner/Februar

Bäckereien und Konditoreien

114

1

0

1

0

März/April

Baumärkte

12

0

0

0

0

März/April

Bestatter, Blumenhandlungen und Blumenstände

55

0

0

0

0

Mai/Juni

Kfz-Handel und Kfz-Werkstätten

131

0

0

0

0

Mai/Juni

Reisebüros, Fluglinien

15

0

0

0

0

April/Mai/Juni

Tankstellen

117

0

0

0

0

Juli/August

Gewerbl. Hallenbäder u. gewerbl. Sommerbäder

33

0

0

0

0

Juli/August

Kaffeehäuser, Eissalons, bew. und unbew. Stände, auf welchen Gefrorenes feilgeboten wird 

59

2

0

0

0

September/Okt.

Friseure

124

3

0

1

0

Sept./Okt.

Fitnesscenter, Solarien, Schlankheitsstudios

30

0

0

0

0

Nov./Dez.

Parfümerien und Drogerien

82

0

0

0

0

Nov./Dez.

Schi- und Berghütten, Punschstände

6

0

0

0

0

Summe

 

932

6

0

2

0

 

 


Amtshandlung der Preisbehörden im Jahr 2011 in der Steiermark

Kontroll-aufträge

Branchen

kontrollierte Betriebe

Abmahnungen

Organman-date

Verwaltungs-strafver-fahren

Verstöße Grundpreis-auszeichnung

Jänner/Februar

Lebensmittelhandel

234

14

0

0

0

Jänner/Februar

Bäckereien und Konditoreien

208

12

0

0

0

März/April

Baumärkte

92

3

0

0

0

März/April

Bestatter, Blumenhandlungen und Blumenstände

176

10

0

0

0

Mai/Juni

Kfz-Handel und Kfz-Werkstätten

225

12

33

0

0

Mai/Juni

Reisebüros, Fluglinien

60

0

0

0

0

April/Mai/Juni

Tankstellen

289

5

0

0

0

Juli/August

Gewerbl. Hallenbäder u. gewerbl. Sommerbäder

119

3

0

0

0

Juli/August

Kaffeehäuser, Eissalons, bew. und unbew. Stände, auf welchen Gefrorenes feilgeboten wird 

213

5

0

0

0

September/Okt.

Friseure

199

5

0

0

0

Sept./Okt.

Fitnesscenter, Solarien, Schlankheitsstudios

150

3

0

0

0

Nov./Dez.

Parfümerien und Drogerien

192

2

0

0

0

Nov./Dez.

Schi- und Berghütten, Punschstände

59

8

0

0

0

Summe

 

2216

82

33

0

0

 

 


Amtshandlung der Preisbehörden im Jahr 2011 in Salzburg

Kontroll-aufträge

Branchen

kontrollierte Betriebe

Abmahnungen

Organman-date

Verwaltungs-strafver-fahren

Verstöße Grundpreis-auszeichnung

Jänner/Februar

Lebensmittelhandel

141

7

0

0

0

Jänner/Februar

Bäckereien und Konditoreien

154

1

0

0

0

März/April

Baumärkte

22

0

0

0

0

März/April

Bestatter, Blumenhandlungen und Blumenstände

113

5

0

0

0

Mai/Juni

Kfz-Handel und Kfz-Werkstätten

77

5

0

0

0

Mai/Juni

Reisebüros, Fluglinien

19

0

0

0

0

April/Mai/Juni

Tankstellen

376

3

0

0

0

Juli/August

Gewerbl. Hallenbäder u. gewerbl. Sommerbäder

113

0

0

0

0

Juli/August

Kaffeehäuser, Eissalons, bew. und unbew. Stände, auf welchen Gefrorenes feilgeboten wird 

142

2

0

0

0

September/Okt.

Friseure

166

5

0

0

0

Sept./Okt.

Fitnesscenter, Solarien, Schlankheitsstudios

41

2

0

0

0

Nov./Dez.

Parfümerien und Drogerien

105

4

0

0

0

Nov./Dez.

Schi- und Berghütten, Punschstände

33

1

0

0

0

Summe

 

1502

35

0

0

0

 


Amtshandlung der Preisbehörden im Jahr 2011 in Kärnten

Kontroll-aufträge

Branchen

kontrollierte Betriebe

Abmahnungen

Organman-date

Verwaltungs-strafver-fahren

Verstöße Grundpreis-auszeichnung

Jänner/Februar

Lebensmittelhandel

124

0

3

0

11

Jänner/Februar

Bäckereien und Konditoreien

95

0

0

0

3

März/April

Baumärkte

44

0

0

0

0

März/April

Bestatter, Blumenhandlungen und Blumenstände

104

0

0

0

0

Mai/Juni

Kfz-Handel und Kfz-Werkstätten

158

0

0

2

0

Mai/Juni

Reisebüros, Fluglinien

46

0

0

0

0

April/Mai/Juni

Tankstellen

206

0

0

3

0

Juli/August

Gewerbl. Hallenbäder u. gewerbl. Sommerbäder

86

0

0

0

0

Juli/August

Kaffeehäuser, Eissalons, bew. und unbew. Stände, auf welchen Gefrorenes feilgeboten wird 

179

1

1

0

0

September/Okt.

Friseure

202

3

0

0

0

Sept./Okt.

Fitnesscenter, Solarien, Schlankheitsstudios

47

2

0

1

0

Nov./Dez.

Parfümerien und Drogerien

147

0

0

0

0

Nov./Dez.

Schi- und Berghütten, Punschstände

46

0

0

0

0

Summe

 

1484

6

4

6

14

 

 


Amtshandlung der Preisbehörden im Jahr 2011 in Tirol

Kontroll-aufträge

Branchen

kontrollierte Betriebe

Abmahnungen

Organman-date

Verwaltungs-strafver-fahren

Verstöße Grundpreis-auszeichnung

Jänner/Februar

Lebensmittelhandel

135

19

0

0

0

Jänner/Februar

Bäckereien und Konditoreien

118

18

4

0

2

März/April

Baumärkte

38

1

0

0

0

März/April

Bestatter, Blumenhandlungen und Blumenstände

129

11

0

0

0

Mai/Juni

Kfz-Handel und Kfz-Werkstätten

259

14

0

0

0

Mai/Juni

Reisebüros, Fluglinien

52

0

0

0

0

April/Mai/Juni

Tankstellen

276

1

0

0

0

Juli/August

Gewerbl. Hallenbäder u. gewerbl. Sommerbäder

82

5

0

0

0

Juli/August

Kaffeehäuser, Eissalons, bew. und unbew. Stände, auf welchen Gefrorenes feilgeboten wird 

145

6

0

0

0

September/Okt.

Friseure

179

6

0

1

0

Sept./Okt.

Fitnesscenter, Solarien, Schlankheitsstudios

77

5

0

0

0

Nov./Dez.

Parfümerien und Drogerien

88

12

0

0

4

Nov./Dez.

Schi- und Berghütten, Punschstände

75

3

0

0

2

Summe

 

1653

101

4

1

8

 

 


Amtshandlung der Preisbehörden im Jahr 2011 in Vorarlberg

Kontroll-aufträge

Branchen

kontrollierte Betriebe

Abmahnungen

Organman-date

Verwaltungs-strafver-fahren

Verstöße Grundpreis-auszeichnung

Jänner/Februar

Lebensmittelhandel

2

0

0

0

0

Jänner/Februar

Bäckereien und Konditoreien

6

0

0

0

0

März/April

Baumärkte

12

0

0

0

0

März/April

Bestatter, Blumenhandlungen und Blumenstände

43

0

0

0

0

Mai/Juni

Kfz-Handel und Kfz-Werkstätten

40

0

0

0

0

Mai/Juni

Reisebüros, Fluglinien

12

0

0

0

0

April/Mai/Juni

Tankstellen

56

0

0

0

0

Juli/August

Gewerbl. Hallenbäder u. gewerbl. Sommerbäder

3

0

0

0

0

Juli/August

Kaffeehäuser, Eissalons, bew. und unbew. Stände, auf welchen Gefrorenes feilgeboten wird 

10

0

0

0

0

September/Okt.

Friseure

65

0

0

0

0

Sept./Okt.

Fitnesscenter, Solarien, Schlankheitsstudios

22

0

0

0

0

Nov./Dez.

Parfümerien und Drogerien

42

2

0

0

0

Nov./Dez.

Schi- und Berghütten, Punschstände

4

0

0

0

0

Summe

 

317

2

0

0

0