10339/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0025-I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 28. MRZ. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 02. Februar 2012, Nr. 10516/J, betreffend

Investitionsförderung für Stallbauten

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 02. Februar 2012, Nr. 10516/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Anträge für die Periode 2007 – 2013 zum Stand Ende Jänner 2012:

Bundesland

Anzahl der Anträge

Burgenland

933

Kärnten

2.860

Niederösterreich

10.426

Oberösterreich

9.297

Salzburg

2.794

Steiermark

9.072

Tirol

2.267

Vorarlberg

474

Wien

229

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Für Maßnahmen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben) wurden in dem von der Europäischen Kommission am 25.10.2007 genehmigten Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 € 528.353.078 vorgesehen.

 

Dazu hatten die Bundesländer im Sinne einer an den Bedarf angepassten dezentralen Verwaltung die Möglichkeit, zwischen einer Reihe von Maßnahmen im Rahmen sonstiger Mindestvorgaben, wie Übereinstimmung mit der allgemeinen Strategie des Programms und den EU-rechtlich vorgegebenen Mindestdotierungen der Schwerpunkte des Programms, Mittelumschichtungen – u.a. zur Finanzierung der in manchen Bundesländern später eingeführten Weideprämie – vorzunehmen. Mit dem Europäischen Konjunkturpaket und den Mitteln der Halbzeitbewertung wurde das Programm insgesamt aufgestockt und speziell Mittel zugunsten von Investitionen im Bereich der Milchwirtschaft vorgesehen (Anm.: diese Mittel sind für diesen Sektor zweckgebunden und können nicht für andere Investitionen oder Maßnahmen herangezogen werden). Nach den zuletzt von den Bundesländern genannten Anforderungszahlen ergibt sich somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende indikative Mittelverteilung auf die Bundesländer:

 


Davon stehen noch folgende Mittel für EU-kofinanzierte Förderungen zur Verfügung, sofern nicht weitere Umschichtungen vorgenommen werden können (allenfalls länderseitig zusätzlich zur Verfügung gestellte Landesmittel sind nicht berücksichtigt):

 

 

 

Zu Frage 4:

 

Die Verantwortung für die den Bundesländern zugeteilten Budgetmittel für die „Sonstigen Maßnahmen des Programms Ländliche Entwicklung 2007 – 2013“ wurden den programmverantwortlichen bzw. den bewilligenden Stellen in den Bundesländern übertragen. Dabei war von Anfang an ein Kontingent im Rahmen des Programms für jedes Bundesland vorgesehen, das nicht überschritten werden kann. Wenn also vorzeitig sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel in einem Bundesland ausgeschöpft sind, so liegt das im Verantwortungsbereich der in diesem Bundesland für die Mittelverwaltung zuständigen Stellen.

 

Zu Frage 5:

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft „stoppt“ keine einzelne Maßnahme der „Sonstigen Maßnahmen des Programms Ländliche Entwicklung 2007 – 2013“. Es wurden lediglich die für diese Förderperiode zur Verfügung stehenden Mittel in einigen Bundesländern weitgehend ausgenützt. Aber auch in diesen Fällen stehen weiterhin AIK-Mittel für die Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“ und teilweise auch zusätzliche reine Landesmittel zur Verfügung.

 

Zu Frage 6:

 

Zusätzliche Budgetmittel über das vereinbarte Volumen hinaus wären für eine Ankurbelung der Wirtschaftstätigkeit durchaus sinnvoll. Unter dem derzeitigen Aspekt der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte erscheint dies aber wenig realistisch.


Zu Frage 7:

 

Die „versprochenen“ Mittel werden – abgesehen von den möglichen Umschichtungen seitens der Länder – in vollem Umfang ausbezahlt. Damit werden allein für Investitionen im Bereich der Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe im Zeitraum 2007 – 2013 über 523,4 Mio. € an Fördermitteln zur Auszahlung gelangen. Das sind um 221 Mio. € mehr als im Zeitraum 2000 – 2006, was einer Erhöhung um 73 % entspricht.

 

Der Bundesminister: