10340/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0023-I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 28. MRZ. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 02. Februar 2012, Nr. 10517/J, betreffend

Fördermittel aus dem ELER

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 02. Februar 2012, Nr. 10517/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Tatsächlich betrug der Auszahlungsstand für die Maßnahme 323 Ende des Jahres 2010 rund 18,9 %. Mittlerweile (Stand 12/2011) beläuft sich der Genehmigungsstand in dieser Maßnahme auf 77,8 %. Da für die Genehmigung noch die Jahre 2012 und 2013 und für die Auszahlung zusätzlich die Jahre 2014 und 2015 zur Verfügung stehen, wird von einer vollständigen Ausnutzung der für diese Maßnahme vorgesehenen Mittel ausgegangen.


Zu Frage 2:

 

Beim Entwurf dieser Maßnahme wurde von einer stärkeren Teilnahme ausgegangen. Dem unter den Planungen gebliebenen Ausmaß an Anträgen wurde mit einer Programmänderung Rechnung getragen. Die Dotierung der Maßnahme beträgt nunmehr 700.621,-- EUR, die gemäß den in den bewilligenden Stellen vorliegenden Informationen bereits mit konkreten Projekten unterlegt sind. Es ist daher von einer vollständigen Ausnutzung auszugehen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Es wird nicht davon ausgegangen, dass Gelder im Fördertopf liegen bleiben.

 

Zu den Fragen 5 und 7:

 

Für das österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums und seine Maßnahmen werden vielfältige Informationsmaßnahmen gesetzt. Dies betrifft sowohl die Verwaltungsbehörde „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ als auch die Zahlstelle „Agrarmarkt Austria“ mit allen ihr zugeordneten bewilligenden Stellen auf Bundes- und Landesebene.

Von zentraler Bedeutung sind dabei die zur Programmumsetzung erlassenen Sonderrichtlinien, die sämtliche Bestimmungen betreffend die jeweiligen Maßnahmen beinhalten. Seitens der Zahlstelle werden dazu umfangreiche Merkblätter erstellt mit dem Zweck, die Rechtsbestimmungen zusätzlich zu erläutern. Auf den Websites der programm­umsetzenden Stellen werden diese Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Als wichtiges Standbein zur Information hat die Verwaltungsbehörde zur Begleitung der Programmumsetzung eine Vernetzungsstelle in Auftrag gegeben. Eine wesentliche Aufgabe der unter dem Namen „Netzwerk Land“ agierenden Stelle ist die Verbesserung des Informationsstandes sowohl betreffend das Programm im Allgemeinen als auch seiner spezifischen Maßnahmen. Dazu werden unter anderem Seminare, Workshops und andere Veranstaltungen durchgeführt, Wettbewerbe für erfolgreiche Projektumsetzungen ausgeschrieben, ein Magazin herausgegeben oder die Webseite www.netzwerk-land.at betrieben, der hinsichtlich der Informationsbereitstellung eine besondere Bedeutung zukommt.


Zudem informiert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Verwaltungsbehörde des Programms beispielsweise im Rahmen von Kooperationen mit Printmedien über die Möglichkeiten des Programms oder über erfolgreiche Umsetzungen. Zudem stehen über das generelle Informationsangebot des Ministeriums etwa die Internetseite www.lebensministerium.at, umfassende Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Weiters informieren die bewilligenden Stellen (Ämter der Landesregierungen, sonstige Abwicklungsstellen) breit über die Fördermöglichkeiten. Dies erfolgt auf den jeweiligen Websites, über Informationen in fachspezifischen Medien oder durch eigens aufgelegte Informationsmaterialen.

 

Zu Frage 6:

 

Berufsgruppenspezifische Daten in Bezug auf den Zugang zum Internet liegen nicht vor. Hingegen sind statistische Informationen zur Abdeckung von räumlichen Kategorien mit Telekominfrastruktur vorhanden. Für den ländlichen Raum belegen die aktuellen Zahlen (Stand 2010) eine Abdeckung mit Breitbandinternet von 94 %. Dies entspricht einer Zunahme von 12 % gegenüber der Abdeckung im Jahr 2008.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Es werden keine ÖPUL-Zahlungen ohne Bewertung des ökologischen Wertes getätigt. Es entspricht dem Programmierungsansatz, dass nicht jede einzelne vor Ort durchgeführte Aktion einzeln bewertet wird, sondern zu Beginn der Programmierungsperiode Maßnahmen entworfen und festgelegt werden, um bestimmte gewünschte ökologische Effekte zu erzielen.

Diese Maßnahmen werden im Zuge der ex ante-Evaluierung auf ihre Wirksamkeit geprüft und nach einer weiteren Prüfung durch die EU-Kommission letztlich von dieser genehmigt. Im Programmverlauf erfolgen weitere Evaluierungsschritte auf Maßnahmenebene.

 

Zu Frage 10:

 

Im Jahr 2011 nahmen 116.122 Betriebe am ÖPUL teil, mit nachstehender Verteilung auf die Bundesländer bzw. Größenklassen:


Bundesland

Anzahl Betriebe

Burgenland

5.588

Kärnten

10.325

Niederösterreich

30.457

Oberösterreich

25.260

Salzburg

7.993

Steiermark

20.275

Tirol

12.603

Vorarlberg

3.388

Wien

233

 

 

Größenklassen
(in Euro)

Zahl der  Betriebe

Zahl der Förderungsfälle in Prozent

Ausbezahlte Förderungen
in Euro

Ausbezahlte
Förderungen
 in Prozent

             0 -  5.000

79.638          

68,58           

162.784.950    

29,39           

      5.000 - 10.000

23.483          

20,22           

164.798.081    

29,75           

    10.000 - 15.000

7.424          

6,39           

89.592.948    

16,17           

    15.000 - 20.000

2.841          

2,45           

48.679.191    

8,79           

    20.000 - 25.000

1.198          

1,03           

26.589.720    

4,80           

    25.000 - 30.000

612          

0,53           

16.672.874    

3,01           

    30.000 - 40.000

516          

0,44           

17.607.406    

3,18           

    40.000 - 50.000

194          

0,17           

8.598.082    

1,55           

    50.000 - 60.000

96          

0,08           

5.274.769    

0,95           

    60.000 - 70.000

31          

0,03           

1.977.282    

0,36           

    70.000 - 100.000

43          

0,04           

3.479.003    

0,63           

  100.000 -

46          

0,04           

7.908.730    

1,43           

    Österreich

116.122          

100,00           

553.963.036    

100,00           

 

 

Zu Frage 11:

 

Die Programmfinanzierung erfolgt durch EU- und nationale Mittel.

 

Der nationale Anteil wird bei Beteiligung des BMLFUW (Untergliederung 42 des BFG) in der Regel im Verhältnis 60:40 von Bund bzw. den Bundesländern getragen.

 

Der Bundesminister: