10341/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0026-I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 28. MRZ. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und

Kollegen vom 6. Februar 2012, Nr. 10541/J, betreffend Personalstand

im Ressort und den ausgegliederten Gesellschaften

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Februar 2012, Nr. 10541/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

Der Personalstand (in VBÄs) und die Personalkosten für die Zentralstelle sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich:


Zentralstelle (inklusive Kosten Kabinett):

 

Jahr

VBÄ

Kosten in €

2007

906,27

43.725.525,92

2008

897,83

45.589.732,14

2009

896,66

46.892.163,50

2010

896,86

47.372.649,56

2011

898,57

48.070.932,44

 

Die Aufgliederung nach Dienstklasse und Gehaltsstufe ist nicht möglich, weil sich nur noch ein geringer Teil der Bediensteten im Dienstklassensystem befindet.

 

Eine Auswertung für die nachgeordneten Dienststellen ist ohne unverhältnismäßig hohen verwaltungsökonomischen Aufwand nicht möglich.

 

Zu den Fragen 2, 4 und 7:

 

Betreffend die Planung der Personalstände sowie damit korrespondierend der Personalkosten wird auf die am 6.3.2012 im Ministerrat in diesem Zusammenhang gefassten Ministerratsbeschlüsse hingewiesen – insbesondere auf den Aufnahmestopp für den Bundesdienst für die Jahre 2012 bis 2014 sowie auf die beschlossenen Vorgaben im Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016, die die aus dem Aufnahmestopp zu erwartenden Personaleinsparungen in den Personalplänen nachvollziehen.

 

Zu Frage 5:

 

Die Alterspyramide des Kabinetts und der Zentralstelle zum Stichtag 6. Februar 2012 ist den nachstehenden Tabellen zu entnehmen. Eine Auswertung für die nachgeordneten Dienststellen ist ohne unverhältnismäßig hohen verwaltungsökonomischen Aufwand nicht möglich.

 

Zentralstelle (inklusive Kabinett):

 

Geburtsjahr

VBÄ

 

Geburtsjahr

VBÄ

1941

     1,00

 

1969

   24,10

1944

     1,00

 

1970

   28,00

1947

     1,00

 

1971

   27,65

1948

   11,00

 

1972

   19,58

1949

     4,00

 

1973

   17,40

1950

     7,00

 

1974

   25,48

1951

   10,00

 

1975

   11,50

1952

   11,00

 

1976

   17,60

1953

   13,00

 

1977

     9,43

1954

   22,95

 

1978

   11,38

1955

   26,63

 

1979

     8,78

1956

   23,50

 

1980

   12,75

1957

   29,53

 

1981

   11,25

1958

   26,35

 

1982

     9,10

1959

   34,10

 

1983

   10,40

1960

   24,00

 

1984

     9,00

1961

   52,85

 

1985

     9,50

1962

   49,85

 

1986

     6,00

1963

   50,40

 

1987

     3,00

1964

   47,75

 

1988

     1,00

1965

   44,30

 

1989

     1,00

1966

   48,18

 

1991

     1,00

1967

   31,30

 

1992

     1,00

1968

   40,28

 

 

 

 

 

Zu Frage 6:

 

Die Anzahl der Leiharbeitskräfte und die daraus resultierenden Kosten stellen sich wie folgt dar:

Jahr

Leiharbeitskräfte

Kosten in €

2007

7

521.455,23

2008

8

937.791,69

2009

5

581.845,15

2010

6

742.896,40

2011

11

1.059.180,11

 

Anzahl und Kosten der VerwaltungspraktikantInnen (Trainees) nach § 36a VBG 1948 i.d.g.F. sind aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

VerwaltungspraktikantInnen – Zentralstelle:

 

Jahr

VBÄ

Kosten in €

2007

22,85

311.341,21

2008

23,10

316.679,61

2009

33,59

482.614,61

2010

36,12

529.241,07

2011

55,22

771.721,28

 

Eine Auswertung für die nachgeordneten Dienststellen ist ohne unverhältnismäßig hohen verwaltungsökonomischen Aufwand nicht möglich.

 

Zu den Fragen 8 bis 15:

 

In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes


(z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG).

 

Bezüglich der ausgegliederten Gesellschaften wird auf den Bericht des Bundesministeriums für Finanzen gemäß § 35a BHG ("Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes") hingewiesen. Ergänzend darf festgehalten werden, dass für das Jahr 2011 noch keine geprüften Zahlen vorliegen.

 

Der Bundesminister: