10351/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.03.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0025-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10491/J vom 31. Jänner 2012 der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7. und 11. bis 13.:
Die Ausgabe und Einziehung von Scheidemünzen obliegt der Münze Österreich AG, einer 100%igen Tochter der Oesterreichischen Nationalbank. Gemäß § 10 Scheidemünzengesetz hat die Münze Österreich AG Scheidemünzen, das sind auch Euro-Münzen, die von anderen EU-Mitgliedstaaten ausgegeben wurden, einzuziehen, soweit die Einziehung auf Grund von Maßnahmen des Rates gemäß Artikel 128 AEUV (z.B. Änderung der gemeinsamen europäischen Münzbilder oder Änderung betreffend das Nominale der Euro-Münzen) notwendig wird.
Die Münze Österreich AG hat keine Befugnis, Euro-Münzen, die in den Staaten der Eurozone ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellen, ohne entsprechende Maßnahmen des Rates allein auf Grund ihres Themas oder ihres Designs einzuziehen.
Zu 8. bis 10.:
Nein.
Zu 14. bis 20. und 28. bis 31.:
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde kein Kontakt mit der Republik Slowenien aufgenommen, auch sind keine Vorschläge der Republik Slowenien zu einer Abänderung dieser 2 Euro-Münze bekannt.
Zu 21. bis 27.:
Seitens der Republik Österreich gibt es keine Vorschläge zu einer Abänderung dieser 2 Euro-Münze. Das Recht zur Ausgabe, zur Einziehung sowie zur Festlegung der auf slowenischen Euro-Münzen dargestellten Themen liegt nach den derzeit geltenden EU-rechtlichen Bestimmungen ausschließlich bei der Republik Slowenien. Lediglich die technischen Spezifikationen der Euro-Umlaufmünzen sind auf europäischer Ebene normiert.
Mit freundlichen Grüßen