10353/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0195-II/2012

 

Wien, am       . März 2012

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde haben am       1. Februar 2012 unter der Zahl 10503/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 4 bis 7, 11, 12 und 16:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 3 und 15:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 8 und 10:

Nein. Das Konkordat aus dem Jahr 1934, BGBl. II Nr. 2/1934, ist Bestandteil der österreich-ischen Rechtsordnung, somit direkt anwendbar und bedarf daher keiner weiteren Durch-führungsbestimmungen.

 

Zu Frage 9:

Entfällt auf Grund der Beantwortung zu Frage 8.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Inter-pellationsrecht.