10353/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.03.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0195-II/2012
Wien, am . März 2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde haben am 1. Februar 2012 unter der Zahl 10503/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 4 bis 7, 11, 12 und 16:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 3 und 15:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 8 und 10:
Nein. Das Konkordat aus dem Jahr 1934, BGBl. II Nr. 2/1934, ist Bestandteil der österreich-ischen Rechtsordnung, somit direkt anwendbar und bedarf daher keiner weiteren Durch-führungsbestimmungen.
Zu Frage 9:
Entfällt auf Grund der Beantwortung zu Frage 8.
Zu den Fragen 13 und 14:
Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Inter-pellationsrecht.