10358/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

                                                                    BMWF-10.000/33-III/4a/2012

 

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 29. März  2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10518/J-NR/2012 betreffend Zustände im Bereich des Zentrums für Anatomie und Zellbiologie der Medizinischen Universität Wien, die die
Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 2. Februar 2012 an mich richteten, wird nach Einholung einer Stellungnahme der betroffenen Universität wie folgt beantwortet:

 

Zunächst wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4760/J-NR/2008 (4674/AB XXIII. GP) durch den damaligen Bundesminister Dr. Johannes Hahn, die sich in weiten Bereichen inhaltlich mit der gegenständlichen Anfrage deckt, verwiesen.

 

Zu Fragen 1 bis 8:

Gemäß den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 erfüllen die Universitäten ihre
Aufgaben in Lehre und Forschung autonom und weisungsfrei. Derzeit, nach Einholung der
Stellungnahme der Medizinischen Universität Wien, liegt kein konkreter Grund für ein aufsichtsbehördliches Verfahren vor.


Zu Frage 9:

Die Medizinische Universität Wien teilt mit, dass es sich bei der genannten Lehrveranstaltung nicht um Pflichtlehre, sondern um eine Wahlfachveranstaltung handelt. Auf Grund der
begrenzten Kapazitäten werden die anatomischen Präparate nach einem sorgfältig ausge-arbeiteten Plan in erster Linie für die Pflichtlehre benötigt und verwendet. Für die
angesprochene Lehrveranstaltung „Anatomia practica“ müssen keine eigenen Präparate vorhanden sein, sondern es können Präparate des regulären Präparierkurses verwendet werden.

 

Zu Fragen 10 bis 12:

Laut Medizinischer Universität Wien wurde der besagte Professor mehrfach vom zuständigen Abteilungsleiter sowie von der Zentrumsleiterin zu einem Mitarbeitergespräch eingeladen, dem er bis jetzt immer ausgewichen ist. Die letzte Einladung mit Termin 22. Februar 2012 hat er schließlich angenommen.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Die Medizinische Universität Wien teilt mit, dass die Einnahmen aus den in den Vorbemer-kungen zur Anfrage genannten Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 27 Abs. 1 Z 5 UG zur
Erfüllung der Zwecke des Zentrums für Anatomie und Zellbiologie verwendet werden, nämlich zur Verbesserung der Ausstattung des Zentrums, insbesondere zum Zwecke der Lehre sowie zur Abdeckung des Mehrbedarfes an Sachmitteln für die vier Abteilungen des Zentrums. Diese Mittel wurden nicht direkt an Personen vergeben.

 

Das Kontrollorgan zur Mittelvergabe innerhalb des Zentrums ist die Zentrumskonferenz, welche der Zentrumsleiter, dem die Verantwortung für die Zuteilung von Ressourcen obliegt, berichtet. Der Zentrumskonferenz gehören die Leiter/innen aller Arbeitsgruppen des Zentrums an.

 

Zu Frage 15:

Investitionen wurden und werden laut Auskunft der Medizinischen Universität Wien nicht
gesondert für bestimmte Mitarbeiter/innen getätigt.

 

Zu Frage 16:

Die Publikationslisten entsprechen nach Aussagen der Medizinischen Universität Wien den in den Datenbanken für die Forschungsdokumentation gespeicherten und abrufbaren Listen.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.