10359/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0053-I/4/2012                                                  Wien, am 30. März 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Musiol, Freundinnen und Freunde haben am 1. Februar 2012 unter der Nr. 10507/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kirchenfinanzierung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Im Juni 2010 wurde bekanntgegeben, dass das baufällig gewordene sog. „Papst­kreuz“ im Wiener Donaupark überraschend und entgegen der herrschenden Ex­pertenmeinung saniert werden soll. Die Entscheidung, die Sanierung durchzufüh­ren, fiel nachdem die Erzdiözese Wien, der Bund und die Gemeinde Wien sich über die Aufteilung der geschätzten Sanierungskosten in der Höhe von EUR 400.000 einigen konnten. Welche Kosten entstanden nun tatsächlich dem Bund, nachdem das „Papstkreuz“ im Dezember 2011 neuerrichtet wurde? Wurde das Bundesdenkmalamt in die Entscheidung miteinbezogen? Wenn nein, wieso nicht?

 

Dem Bundeskanzleramt entstanden durch diese Sanierung keine Kosten. Im Übrigen betrifft diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Mit freundlichen Grüßen