10359/AB XXIV. GP
Eingelangt am
30.03.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0053-I/4/2012 Wien, am 30. März 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Musiol, Freundinnen und Freunde haben am 1. Februar 2012 unter der Nr. 10507/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kirchenfinanzierung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Im Juni 2010 wurde bekanntgegeben, dass das baufällig gewordene sog. „Papstkreuz“ im Wiener Donaupark überraschend und entgegen der herrschenden Expertenmeinung saniert werden soll. Die Entscheidung, die Sanierung durchzuführen, fiel nachdem die Erzdiözese Wien, der Bund und die Gemeinde Wien sich über die Aufteilung der geschätzten Sanierungskosten in der Höhe von EUR 400.000 einigen konnten. Welche Kosten entstanden nun tatsächlich dem Bund, nachdem das „Papstkreuz“ im Dezember 2011 neuerrichtet wurde? Wurde das Bundesdenkmalamt in die Entscheidung miteinbezogen? Wenn nein, wieso nicht?
Dem Bundeskanzleramt entstanden durch diese Sanierung keine Kosten. Im Übrigen betrifft diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Mit freundlichen Grüßen