10368/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.04.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0054-I/4/2012 |
Wien, am 2. April 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Strutz, Kolleginnen und Kollegen haben am 2. Februar 2012 unter der Nr. 10519/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Förderungen für die slowenische Minderheit in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele zweisprachige Ortstafeln, Ortsbezeichnungstafeln, Hinweisschilder stehen nun insgesamt im gemischtsprachigen Gebiet Kärntens?
Zur Frage der Aufstellung – allenfalls zweisprachiger – „Ortstafeln“ und sonstiger Hinweiszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl. Nr. 159, weise ich darauf hin, dass die Angelegenheiten der „Straßenpolizei“ gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 4 B-VG in Vollziehung Landessache sind. Auch sonst ist der Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes nicht berührt.
Die Aufstellung zweisprachiger „Ortsbezeichnungstafeln“ in den Gebietsteilen, die in der Anlage 1 zum Volksgruppengesetz unter II. (Kärnten) angeführt sind und in denen keine „Ortstafel“ gemäß der StVO 1960 anzubringen ist, hat gemäß der Verfassungsbestimmung des § 12 Abs. 2 des Volksgruppengesetzes – VoGrG, BGBl. Nr. 575/1976 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 46/2011 („Ortstafellösung“), nicht durch den Bundeskanzler, sondern durch den Bürgermeister der betreffenden Gemeinde zu erfolgen.
Über die Verpflichtungen des Volksgruppengesetzes hinaus steht es der Gemeinde im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie und allenfalls nach Maßgabe landesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen frei, freiwillig zusätzliche „Ortsbezeichnungstafeln“ oder sonstige topografische Bezeichnungen und Aufschriften anzubringen. Die Frage der Anbringung solcher „Ortsbezeichnungstafeln“ und Aufschriften fällt daher ebenfalls nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.
Zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 8:
Ø Unter welchem Titel hat die slowenische Minderheit in Österreich im Jahr 2008 Förderungen des Bundes erhalten?
Ø Unter welchem Titel hat die slowenische Minderheit in Österreich im Jahr 2009 Förderungen des Bundes erhalten?
Ø Unter welchem Titel hat die slowenische Minderheit in Österreich im Jahr 2010 Förderungen des Bundes erhalten?
Ø Wie hoch waren die Förderungen für die slowenische Minderheit in Österreich im Jahr 2008 insgesamt?
Ø Wie hoch waren die Förderungen für die slowenische Minderheit in Österreich im Jahr 2009 insgesamt?
Ø Wie hoch waren die Förderungen für die slowenische Minderheit in Österreich im Jahr 2010 insgesamt?
Ich verweise auf den Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2008 – 2010, III-247BlgNR, XXIV.GP.
Zu den Fragen 5 und 9:
Ø Unter welchem Titel hat die slowenische Minderheit in Österreich im Jahr 2011 Förderungen des Bundes erhalten?
Ø Wie hoch waren die Förderungen für die slowenische Minderheit in Österreich im Jahr 2011 insgesamt?
Im Jahr 2011 wurden zugunsten der slowenischen Volksgruppe in Österreich Volksgruppenförderungsmittel in folgender Höhe vergeben:
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Titel |
Förderung in € |
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Zuschüsse auf Grund des Volksgruppengesetzes |
1.177.940,-- |
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Sonstige Zuschüsse |
57.450,-- |
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Interkulturelle Förderung |
65.239,-- |
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Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten, BGBl. I Nr. 48/2011 |
1.119.815,-- |
Mit freundlichen Grüßen