10371/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 30. März 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0048-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10531/J betreffend „Auswirkungen des Auslaufens des "Blum-Bonus II" für nach dem 31.12.2010 begonnene Lehrverhältnisse“, welche die Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 6. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 


Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Quelle: WKO Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern Österreichs (Förderstatistik)

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Anzahl der Förderfälle

2009

2010

2011

Gesamtergebnis

1.340

1.883

1.828

5.051

 

Quelle: WKO Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern Österreichs (Förderstatistik)

 

Im genannten Zeitraum wurden 357 Förderansuchen von der Lehrlingsstelle abgelehnt.

Gründe hiefür waren:

·           kein neues Unternehmen nach NEUFÖG 1

·           kein neuer Bescheid gemäß § 3a Berufsausbildungsgesetz (Bewilligung zum erstmaligen Ausbilden von Lehrlingen)

·           Nicht-Einhaltung der Dreijahresfrist (vor Wiedereinstieg in die Lehrlingsausbildung)

·           Lehrling war keine 12 Monate im Betrieb

·           Maximal förderbares Lehrlingskontingent erreicht

·           Lehrzeitbeginn vor dem 28.6.2008


Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Fördervolumen

2009

2010

2011

Gesamtergebnis

2.680.000

3.766.000

3.656.000

10.102.000

 

Quelle: WKO Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern Österreichs (Förderstatistik)

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Lehrstellenförderung gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz wird aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds finanziert (§ 13e IESG). Im Jahr 2012 steht dafür eine prognostizierte Summe von rund € 160 Mio. gesetzlich zur Verfügung. Eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten mit zusätzlichen Beihilfen ist budgetär nicht gedeckt.

 

Der bestehende Fördermix umfasst die Basisförderung für Ausbildungsbetriebe (drei Lehrlingsentschädigungen im 1. Lehrjahr, zwei Lehrlingsentschädigungen im 2. Lehrjahr und drei Lehrlingsentschädigungen im 3. Lehrjahr) sowie die qualitätsbezogenen Förderungen (u.a. Ausbildungsverbundmaßnahmen, Vorbereitung auf Lehre und Matura, Ausbilder-Weiterbildung, Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung, Kurse für lernschwache Lehrlinge, Maßnahmen für Mädchen in technischen Berufen). Die Förderarten werden vom Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirats entsprechend den budgetären Vorgaben festgelegt.

 

Eine Wiedereinführung des "Blum Bonus II" (Förderart "Neue Lehrstellen") im Rahmen des vorhandenen Budgets müsste zulasten einer bestehenden Förderart gehen und wäre aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend auch sonst nicht wünschenswert: Aufgrund des demographischen Rückgangs bei den potentiellen Lehranfängern - gemäß Statistik Austria sinkt die Zahl der 15jährigen von rund 100.000 im Jahr 2007 auf rund 84.000 im Jahr 2016 - ist eine Differenzierung der Beihilfen für neue (also neu geschaffene) und bestehende Lehrstellen nicht gerechtfertigt. Dazu kommt, dass dies Unternehmen, die in der Ausbildung schon bisher stärker engagiert waren, benachteiligen würde. Ziel des Fördersystems ist es, die Unternehmen einerseits beim aufwändigsten Teil der Ausbildung, regelmäßig im ersten Lehrjahr, und andererseits bei Qualitätsmaßnahmen zu unterstützen.