10373/AB XXIV. GP
Eingelangt am
02.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 30. März 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0052-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10549/J betreffend „Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch - BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! - Verhandlungsstand "Bundes-Kinder- und Jugendhilfe Gesetz"“, welche die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen am 7. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Während inhaltlich alle Länder der Reform zustimmen, sehen sich bislang die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich und Steiermark nicht in der Lage, die Mehrkosten der Gesetzesreform zu tragen. Die Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien haben der Reform zugestimmt.
Um das Vorhaben weiter voranzutreiben, habe ich nunmehr am 13. März 2012 einen 4. Entwurf zur Begutachtung versendet, der eine Kostenbeteiligung des Bundes an den Mehrkosten der Länder in den Jahren 2012 bis 2014 in der Höhe von € 3,9 Mio. jährlich, somit gesamt € 11,7 Mio., vorsieht.
Sollten alle Länder dem 4. Entwurf im Begutachtungsverfahren zustimmen, könnte eine Regierungsvorlage im Mai dieses Jahres dem Nationalrat zugeleitet werden und das Gesetz im Sommer 2012 in Kraft treten.