10375/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0002-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . März 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat  Mag. Maier und GenossInnen haben am 2. Februar 2012 unter der Nr. 10512/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Tätigkeiten der Fernmeldebehörden – Verfahren im Jahr 2011 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wie viele Anzeigen wurden im Jahr 2011 wegen eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) bei den zuständigen Fernmeldebehörden erstattet (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

Ø  Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2011 geführt (Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

Ø  Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2011 mit Straferkenntnis abgeschlossen (Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

Ø  Welche Strafen wurden verhängt (von Euro – bis Euro) und welche Einnahmen wurden erzielt (jeweils Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

Ø  Wie viele dieser Verfahren aus diesen Jahren waren mit 31.12.2011 noch nicht entschieden? Wie viele allein aus dem Jahr 2011 (Aufschlüsselung der jeweiligen Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?


 

Frage 1:

Frage 2:

Frage 3:

Frage 4:

Frage 5:

 

eingelangte Anzeigen

 

 

 

durchgeführte Verfahren abzüglich Übertragungen an andere FBs und Nichteinleitung

 

abgeschlossene Strafverfahren

 

verhängte Geldstrafen €

(von - bis)

 

 

Zum Stichtag 31.12.2011 noch nicht entschiedene Verfahren gesamt

(davon aus 2011)

 

Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg

 

1175

 

80

 

74

16.806,--

(35,- – 3.190,-)

 

6 (6)

 

Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten

 

898

 

122

 

96

25.029,--

(100,- -1.600,-)

 

21 (21)

 

Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg

613

 

249

80

17.340,--

(50,- – 700,-)

19 (19)

 

Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland

2353

 

73

49

12.997,14

(100,- – 7.000,-)

24 (17)

 

 

 

 

Zu den Fragen 6 bis 10:

Ø  Wie viele Anzeigen wurden im Jahr 2011 wegen des Verstoßes nach § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei den zuständigen Fernmeldebehörden erstattet (Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

Ø  Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2011 geführt (Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

Ø  Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2011 mit Straferkenntnis abgeschlossen (Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

Ø  Welche Strafen wurden dabei verhängt (von Euro – bis Euro) und welche Einnahmen wurden erzielt (jeweils Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

Ø  Wie viele dieser Verfahren aus den Jahren 2008 bis 2011 waren mit 31.12.2011 noch nicht entschieden? Wie viele alleine aus dem Jahr 2011 (Aufschlüsselung jeweils der Anzahl auf  die einzelnen Fernmeldebüros)?


Frage 6:

Frage 7:

Frage 8:

Frage 9:

Frage 10:

eingelangte Anzeigen

 

 

durchgeführte Verfahren abzüglich Übertragungen an andere FB’s und Nichteinleitung

abgeschlossene Strafverfahren

verhängte Geldstrafen (von - bis)

 

Zum Stichtag 31.12.2011 noch nicht entschiedene Verfahren gesamt

(davon aus 2011)

 

Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg

 

925

 

48

 

44

5.049,--

(220 – 3.190)

 

4 (4)

 

Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten

 

710

 

82

 

52

15.600,--

(100-1.000)

 

20 (20)

 

Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg

551

191

34

10.131,--

(80 – 470)

19 (19)

 

Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland

1835

 

64

41

10.947,14

(100 – 7.000)

18 (15)

 

 

 

Zu Frage 11:

Ø  Welche Maßnahmen wurden durch das Ressort zum Schutz vor internationalen Telefonbetrug der KonsumentInnen auf europäischer Ebene initiiert (siehe EA Grenzüberschreitender Telefonbetrug)?

 

 

Eine Zusammenarbeit mit EU-ausländischen Behörden ist seit der letzten Änderung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes (BGBl. I Nr. 102/2011) möglich und für die Fernmeldebüros unter Federführung des BMASK bereits eingeleitet worden.