10377/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR2220/0249-I/1/b/2012

 

Wien, am      . April 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vock und weitere Abgeordnete haben am 3. Februar 2012 unter der Zahl 10524/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die „Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte durch das Kabinett“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 6:

Zwischen dem Bundesministerium für Inneres und Herrn Dr. Christoph Ulmer bzw. juristischen Personen, die sich zumindest zum Teil in seinem Besitz befanden, bestehen derzeit keine Vertragsverhältnisse.

 

Zu Frage 5:

Diese Frage betrifft nicht den Vollzugsbereich meines Ressorts.

 


Zu Frage 7:

Allgemein ist zu den für das Bundesministerium für Inneres erbrachten Beratungsleistungen festzuhalten, dass die aus dem Inhalt der Beratungstätigkeit unabweislich erforderliche Informationsweitergabe in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des öffentlichen wie des privaten Rechtes erfolgt; unbeschadet dessen werden überdies in den jeweiligen Vertrags-bestimmungen besondere Verschwiegenheitspflichten statuiert.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Da die Anfragepunkte 1 bis 7 Beratungstätigkeiten betreffen, wurden die Anfragepunkte 8 bis 10 gleichfalls auf Beratungsleistungen für das Bundesministerium für Inneres bezogen.

Es bestehen derzeit mit folgenden anderen natürlichen und juristischen Personen Überein-kommen, die die Weitergabe vertraulicher Informationen im Rahmen gesetzlicher und ver-traglicher Verschwiegenheitsverpflichtungen erlauben:

zu Frage 8)

natürliche bzw. juristische Personen

zu Frage  9)

Zweck

zu Frage 10)

finanzielle Volumen bzw. geldwertige Leistungen

 

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