10380/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10535/J der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

Frage 1:

Die jeweiligen Personalstände (Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete) in der Zentralstelle und den nachgeordneten Dienststellen (Bundessozialamt und Arbeitsin-spektorate) stellen sich für die Jahre 2007 bis 2011 in Vollbeschäftigungsäquivalenten wie folgt dar:

 

2007

2008

2009

2010

2011

Zentralstelle 1)

404,03

395,55

552,75

548,85

542,43

nachgeordnete Dienststellen

1.052,18

1.028,41

1.025,16

1.007,89

1.001,67

ad 1): Die Angaben für die Jahre 2007 und 2008 hinsichtlich der Zentralstelle beziehen sich auf das damalige Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz.

Hinsichtlich der Personalstände in den Kabinetten (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) verweise ich auf die Voranfragen Nr. 3279/J XXIII.GP (für das Jahr 2007), Nr. 6126/J XXIV. GP (für die Jahre 2008 und 2009) und Nr. 9610/J XXIV. GP (für das Jahr 2010 und den Zeitraum bis 21. Oktober 2011). Vom 22. Oktober bis 31. Dezember 2011 hat sich der Personalstand im Kabinett nicht geändert.

Die Aufgliederung nach Dienstklasse und Gehaltsstufe ist nicht möglich, weil sich nur noch ein geringer Teil der Bediensteten im Dienstklassensystem befindet.


Fragen 2, 4 und 7:

Betreffend die Planung der Personalstände sowie damit korrespondierend der Personalkosten wird auf die am 6. März 2012 im Ministerrat in diesem Zusammenhang gefassten Ministerratsbeschlüsse hingewiesen - insbesondere auf den Aufnahmestopp für den Bundesdienst für die Jahre 2012 bis 2014 sowie auf die beschlossenen Vorgaben im Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016, die die aus dem Aufnahmestopp zu erwartenden Personaleinsparungen in den Personalplänen nachvollziehen.

Frage 3:

In den Jahren 2007 bis 2011 sind die folgenden Personalkosten (€) angefallen:

 

2007

2008

2009

2010

2011

Zentralstelle 1)

21.628.490

22.074.315

32.693.766

34.388.747

34.545.270

nachgeordnete Dienststellen

46.020.017

49.088.295

51.330.615

51.691.766

53.146.771

ad 1): Die Angaben für die Jahre 2007 und 2008 hinsichtlich der Zentralstelle beziehen sich auf das damalige Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz.

Hinsichtlich der Kosten der Mitarbeiter/innen (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) in den Kabinetten verwiese ich auf Beantwortung der Voranfragen Nr. 3279/J XXIII. GP (für das Jahr 2007), Nr. 4142/J XXIV. GP (für das Jahr 2009) und Nr. 7633/J XXIV. GP (für das Jahr 2010). Im Jahr 2008 sind für diese Mitarbeitergruppe im Kabinett Gesamtkosten in Höhe von 693.996 € angefallen, im Jahr 2011 waren es 999.464 €.

Frage 5:

Die Alterspyramide für das Kabinett, die Zentralstelle und die nachgeordneten Dienststellen (Bundessozialamt und Arbeitsinspektorate) stellt sich zum 6. Februar 2012 in Vollbeschäftigungsäquivalenten wie folgt dar:

 

Zentralstelle

nachgeordnete Dienststellen

Geburtsjahr

gesamt

davon Kabinett

1944

-

-

0,50

1947

2,75

-

3,50

1948

1,00

-

5,00

1949

2,00

-

4,00

1950

5,00

-

11,00

 


 

 

Zentralstelle

nachgeordnete Dienststellen

Geburtsjahr

gesamt

davon Kabinett

1951

3,88

-

15,00

1952

7,00

-

16,00

1953

13,00

-

26,03

1954

13,00

-

34,73

1955

16,60

-

30,25

1956

17,00

-

38,68

1957

20,63

-

39,48

1958

23,63

-

46,95

1959

22,88

-

43,23

1960

39,55

-

54,30

1961

31,25

1,00

51,75

1962

24,55

1,00

48,98

1963

25,00

-

55,60

1964

30,80

-

50,48

1965

15,20

1,00

40,73

1966

28,40

-

37,65

1967

12,75

-

39,20

1968

12,63

-

38,25

1969

16,95

2,00

31,80

1970

11,45

-

26,98

1971

11,30

0,50

29,33

1972

11,08

1,00

13,23

1973

10,63

-

14,20

1974

12,08

-

15,95

1975

10,00

0,50

16,85

1976

5,00

-

4,40

1977

9,50

2,00

12,00

1978

9,25

1,00

10,63

1979

10,00

3,00

4,00

1980

4,38

-

10,00

1981

5,13

-

8,38

1982

8,45

2,00

5,80

1983

8,50

2,00

1,00

1984

3,38

1,00

6,75

1985

2,50

-

2,50

1986

1,00

-

9,00

1987

0,50

-

7,00

1988

4,75

-

7,35

1989

1,50

-

9,35

1990

3,50

-

10,00

 


 

Zentralstelle

nachgeordnete Dienststellen

Geburtsjahr

gesamt

davon Kabinett

1991

3,00

-

5,00

1992

3,00

-

7,50

1993

3,00

-

1,00

Frage 6:

In den Jahren 2007 bis 2011 bestanden in den nachgeordneten Dienststellen keine Überlassungsverträge. In der Zentralstelle und im Kabinett wurden die nachstehend angeführten Überlassungsverträge abgeschlossen:

Jahr

Organisationseinheit

Anzahl der Verträge

2007

Kabinett

1

 

Zentralstelle

-

2008

Kabinett

2

 

Zentralstelle

-

2009

Kabinett

1

 

Zentralstelle

-

2010

Kabinett

1

 

Zentralstelle

2

2011

Kabinett

2

 

Zentralstelle

5

Aufgrund der geringen Anzahl von Verträgen in den einzelnen Jahren ersuche ich um Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen die Kosten nicht nach Jahren aufgegliedert angeführt werden. Die Kosten für die angeführten Überlassungsverträge belaufen sich für den gesamten Zeitraum auf insgesamt 498.769 €.

In den Jahren 2007 bis 2011 wurden in der Zentralstelle und in den nachgeordneten Dienststellen die nachstehend angeführte Anzahl von Verwaltungspraktikanten/Ver-waltungspraktikantinnen (nach § 36a VBG 1948) eingesetzt, wobei die folgenden Kosten angefallen sind:

 

Zentralstelle

nachgeordnete Dienststellen

Jahr

Anzahl

Kosten (€)

Anzahl

Kosten (€)

2007

30

109.302

11

27.639

2008

32

146.680

10

34.699

2009

46

186.610

37

85.185

2010

48

190.949

43

92.852

2011

49

220.743

45

117.323

 

 

 

 


In den Jahren 2007 und 2008 wurde einer bzw. eine der bei der Zentralstelle angeführten Verwaltungspraktikanten für die Dauer von jeweils einem Monat im Kabinetteingesetzt.

Fragen 8 bis 15:

Hinsichtlich des Arbeitsmarktservice und der IEF-Service GmbH ist das Folgende anzuführen:

Beamte/Beamtinnen:

Auch hier ist einleitend festzuhalten, dass die Aufgliederung nach Dienstklasse und Gehaltsstufe ist nicht möglich ist, weil sich nur noch ein geringer Teil der Bediensteten im Dienstklassensystem befindet.

Die nachstehende Anzahl von Beamte/Beamtinnen (dargestellt in Vollbeschäftigungsäquivalenten) gehörten in den Jahren 2007 bis 2011 einem Amt des Arbeitsmarktservice oder dem Amt der IEF-Service GmbH an, wobei die nachstehenden Kosten anfielen:

Jahr

Anzahl der Beamten/Beamtinnen

Personalkosten  (€)

2007

1.127,30

53.223.453

2008

1.104,58

55.717.868

2009

1.067,96

58.090.295

2010

1.029,96

56.583.918

2011

987,18

56.156.333

Eine Planung des Personalstandes für die Jahre 2012 bis 2015 ist bei Beamten/Beamtinnen in den angeführten ausgegliederten Bereichen praktisch nicht möglich, da der Personalstand von der Anzahl der ausscheidenden Beamten/Beamtinnen in den jeweiligen Jahren abhängig ist, wobei aufgrund der Rechtslage die Aufnahme  neuer Beamten gänzlich ausgeschlossen ist. Daher hängt auch die Entwicklung der Personalkosten vor allem von der Anzahl der ausscheidenden Beamten/Beamtinnen in diesen Jahren ab.

Die Alterspyramide für die Beamten und Beamtinnen der Ämter des Arbeitsmarktservice stellt sich zum 6. Februar 2012 in Vollbeschäftigungsäquivalenten wie folgt dar:

Geburtsjahr

Beamte und Beamtinnen

1947

2,00

1948

3,00

1949

2,00

1950

9,00

1951

18,80

Geburtsjahr

Beamte und Beamtinnen

1952

50,00

1953

31,68

1954

48,95

1955

41,40

1956

53,63

1957

38,23

1958

63,85

1959

78,15

1960

57,50

1961

65,63

1962

70,37

1963

54,23

1964

48,50

1965

37,63

1966

38,48

1967

29,90

1968

20,10

1969

14,35

1970

4,95

1971

6,15

1972

0,70

Hinsichtlich der MitarbeiterInnen der IEF-Service GmbH wird auf die weiter unten angeführte Gesamtaufstellung verwiesen.

Privatwirtschaftlich beschäftigte Mitarbeiter/innen:

Hinsichtlich der privatwirtschaftlich beschäftigten Mitarbeiter/innen des Arbeits-marktservice ist darauf hinzuweisen, dass deren Personalangelegenheiten in

den weisungsfrei zu besorgenden Aufgabenbereich der selbständigen Organe des Arbeitsmarktservice fallen. Das Interpellationsrecht erstreckt sich in Bezug auf selbständige juristische Personen nur auf die Rechte des Bundes und die Ingerenzmög-lichkeiten seiner Organe, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person selbst. Soweit sich die Fragen auf die privatwirtschaftlich beschäftigten MitarbeiterInnen des Arbeitsmarktservice beziehen, sind sie daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

Ausgehend von den Angaben des Arbeitsmarktservice kann ich zu den privatwirtschaftlich beschäftigten Mitarbeiter/innen des Arbeitsmarktservice (Kollektivvertragsbedienstete) jedoch die folgenden Angaben (in Vollbeschäftigungsäquivalenten bzw. Euro) machen:


 

Jahr

Anzahl der Miterbeiter/innen

Personalkosten

2007

3.274,50

172.363.457

2008

3.438,17

187.926.359

2009

3.633,29

212.658.749

2010

3.915,38

230.802.401

2011

3.957,00

242.117.621

Hinsichtlich der privatwirtschaftlich beschäftigten MitarbeiterInnen der IEF-Service GmbH ergeben sich die nachstehenden Personalstände in Vollbeschäftigungsäquivalenten:

Jahr

Anzahl der Miterbeiter/innen 1)

Personalkosten 2)

2007

54,38

2.064.993

2008

56,01

2.405.980

2009

63,92

2.610.086

2010

71,61

3.026.290

2011

81,02

3.209.010

ad 1): inkl. Geschäftsführung

ad 2): Personalkosten inkl. Sonderzahlungen, Überstunden, Zulagen, aber ohne sonstige Lohnnebenkosten, inkl. Geschäftsführung

Es ist davon auszugehen, dass sich der Personalstand in den nächsten Jahren kaum ändern wird und somit auch die Personalkosten nur in geringerem Maß als in den Vorjahren ansteigen werden.

Die Alterspyramide für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der IEF-Service GmbH  (daher Beamte und privatwirtschaftlich beschäftigte MitarbeiterInnen) stellt wie folgt dar:

Alter

10-19
Jahre

20-29
Jahre

30-39
Jahre

40-49
Jahre

50-59
Jahre

60-69
Jahre

Gesamtanzahl

1

19

49

48

26

2

In der IEF-Service GmbH wurde Leiharbeit kaum in Anspruch genommen, lediglich fallweise ca. ein bis zwei Monate zur Aushilfe bei Krankenständen. Seit dem Jahr 2010 wird laufend ein Vollbeschäftigungsäquivalent unter Leiharbeit geführt.