10382/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0037-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 29. März 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10542/J-NR/2012 betreffend Personalstand im Ressort und den ausgegliederten Gesellschaften, die die Abg. Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen am 6. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 3:

Hinsichtlich der Personalstände der nachgefragten Jahre im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird auf nachstehende Zahlendarstellung in Vollbeschäftigungs­äquivalenten (VBÄ) hingewiesen, wobei bezüglich 2007 anzumerken ist, dass sich die Angaben auf die Zentralleitung des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur beziehen und im nachgeordneten Bereich keine Zugriffe auf manche Planstellenbereiche mehr bestehen:

 

 

Zentralleitung (VBÄ)

Nachgeordneter Bereich (VBÄ)

2007

912,43

42.640,04

2008

701,78

43.009,03

2009

717,63

42.979,80

2010

705,03

43.427,91

2011

683,25

44.060,59

 

Eine Aufgliederung nach Dienstklassen und Gehaltsstufen ist nicht möglich, weil sich nur noch ein geringer Teil der Bediensteten im Dienstklassensystem befindet.

 

Bezüglich der Personalstände bei den Kabinettsreferentinnen und -referenten wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen Nr. 3280/J-NR/2008, Nr. 4149/J-NR/2009, Nr. 7202/J-NR/2010 und Nr. 9617/J-NR/2011 verwiesen.

 

Hinsichtlich der Personalkosten (Bruttokosten UT 0 ohne DG-Anteile entsprechend Auswertung aus PM-SAP) der nachgefragten Jahre im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird auf nachstehende Zahlendarstellung hingewiesen, wobei bezüglich 2007 auf die obigen Anmerkungen zu den Personalständen verwiesen wird:

 

 

Kabinettsreferenten (EUR)

Zentralleitung (EUR)

Nachgeordneter Bereich (EUR)

2007

741.675,31

35.350.294,43

2.192.244.579,43

2008

686.405,39

35.029.395,06

2.320.695.841,20

2009

596.649,36

36.261.587,54

2.389.163.757,49

2010

709.496,69

36.561.113,99

2.414.431.781,07

2011

846.330,27

36.343.789,38

2.443.218.766,76

 

Zur Aufgliederung nach Dienstklassen und Gehaltsstufen wird auf die obigen Anmerkungen hingewiesen. Hinsichtlich einer Aufschlüsselung nach Gehalt, Zulagen und Überstunden darf um Verständnis ersucht werden, dass derartiges aufgrund des damit verbundenen ungebührlich hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist und daher Abstand genommen wird.

 

Zu Fragen 2, 4 und 7:

Betreffend die Planung der Personalstände sowie damit korrespondierend der Personalkosten wird auf die am 6. März 2012 im Ministerrat in diesem Zusammenhang gefassten Ministerrats­beschlüsse hingewiesen – insbesondere auf den Aufnahmestopp für den Bundesdienst für die Jahre 2012 bis 2014 sowie auf die Vorgaben im Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016, die die aus dem Aufnahmestopp zu erwartenden Personaleinsparungen in den Personalplänen nachvollziehen.

 

Zu Frage 5:

Hinsichtlich der aktuellen Alterspyramide im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird auf nachstehende Darstellungen in Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ) hingewiesen:

 

Alle Bediensteten

 

 

 

Geburtsjahr

Kabinetts-referenten (VBÄ)

Zentralleitung (VBÄ)

Nachgeordneter Bereich (VBÄ)

1940

 

 

0,82

1941

 

 

0,53

1942

 

 

0,98

1943

 

 

2,90

1944

 

 

1,77

1945

 

 

3,72

1946

 

 

11,88

1947

4,00

125,83

1948

6,00

225,25

1949

12,00

395,75

1950

4,00

600,98

1951

10,00

826,47

1952

20,75

1.472,52

1953

17,75

1.672,86

1954

17,00

1.842,94

1955

13,00

1.933,38

1956

17,88

1.993,33

1957

32,15

1.938,07

1958

36,50

1.795,72

1959

19,40

1.857,65

1960

17,55

1.777,23

1961

1,00

29,00

1.756,23

1962

1,00

37,00

1.815,19

1963

34,80

1.665,53

1964

30,73

1.560,29

1965

20,25

1.510,34

1966

1,00

27,73

1.449,28

1967

20,38

1.378,66

1968

16,38

1.292,47

1969

1,00

24,00

1.158,07

1970

20,00

1.042,04

1971

15,88

1.032,03

1972

12,13

935,75

1973

14,50

868,82

1974

1,00

12,45

818,32

1975

1,00

13,25

792,73

1976

1,00

8,98

698,03

1977

1,00

11,80

693,53

1978

7,73

636,46

1979

8,00

694,53

1980

7,00

715,10

1981

5,28

729,56

1982

12,00

684,17

1983

12,45

571,83

1984

3,50

508,22

1985

8,00

362,80

1986

1,00

210,12

1987

9,00

132,98

1988

7,00

97,29

1989

7,00

67,68

1990

5,00

49,12

1991

3,00

25,54

1992

2,00

15,43

1993

3,00

5,73

 

Zu Frage 6:

Bezüglich Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten einschließlich Trainees nach § 36a VBG der nachgefragten Jahre im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird auf nachstehende Aufstellung in Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ) und betreffend Personalkosten (Bruttokosten UT 0 ohne DG-Anteile entsprechend Auswertung aus PM-SAP) hingewiesen, wobei bezüglich 2007 anzumerken ist, dass sich die Angaben auf die Zentralleitung des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur beziehen und im nachgeordneten Bereich keine Zugriffe auf manche Planstellenbereiche mehr bestehen:

 

 

Zentralleitung

Nachgeordneter Bereich

2007 in VBÄ

3,00

15,00

2007 in EUR

36.603,45

153.822,02

2008 in VBÄ

5,00

16,00

2008 in EUR

73.517,54

179.813,48

2009 in VBÄ

3,00

13,00

2009 in EUR

67.600,85

151.603,80

2010 in VBÄ

8,00

10,00

2010 in EUR

103.807,65

161.336,22

2011 in VBÄ

4,00

15,00

2011 in EUR

55.542,30

172.181,14

 

Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten wurden im Bereich der Kabinettsreferentinnen und -referenten nicht eingesetzt.

 

Was Leiharbeitskräfte im Bereich der Kabinettsreferentinnen und -referenten anbelangt, so wird auf die Beantwortungen zu den Parlamentarischen Anfragen Nr. 3280/J-NR/2008, Nr. 4149/J-NR/2009, Nr. 7202/J-NR/2010 und Nr. 9617/J-NR/2011 als auch die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Hinsichtlich weiterer Leiharbeitskräfte der nachgefragten Jahre in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen:

 

Leiharbeitskräfte

EUR

2007

2

176.094,63

2008

2

186.549,83

2009

2

166.952,22

2010

2

119.271,48

2011

2

123.098,79

 


Im Übrigen ist eine automationsunterstützte Auswertung bezüglich Leiharbeitskräfte nicht vorgesehen und ist eine händische Einzelauswertung mit verwaltungsökonomischen Aufwand für den gesamten einschließlich nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht möglich.

 

Zu Fragen 8 bis 15:

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass sich das lnterpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die lngerenzmöglichkeiten seiner Organe beschrankt nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt 11.1 zu Art. 52 B-VG).

Es können daher nur einige der Fragen auf Basis der vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur genehmigten Jahresabschlüsse und des vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wahrzunehmenden Beteiligungscontrolling beantwortet werden. Diesbezüglich verweise ich auf den Bericht gemäß § 35a BHG („Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes“). Ergänzend weise ich darauf hin, dass für das Jahr 2011 noch keine geprüften Zahlen vorliegen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.