10387/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

Beschreibung: BM

 

 

 

 

                                                            BMWF-10.000/0036-III/4a/2012

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 30. März 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10545/J-NR/2012 betreffend Personalstand im Ressort und den ausgegliederten Gesellschaften, die die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen am 6. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 3:

Der Personalstand in Vollbeschäftigungsäquivalenten (mit Ausnahme des Kabinetts) in der Zentralleitung betrug 263,63 im Jahr 2007, 286,41 im Jahr 2008, 311,78 im Jahr 2009, 307,45 im Jahr 2010 und 288,18 im Jahr 2011. Der Personalstand in Vollbeschäftigungsäquivalenten in den nachgeordneten Dienststellen betrug 485,63 im Jahr 2007, 479,63 im Jahr 2008, 471,10 im Jahr 2009, 456,55 im Jahr 2010 und 457,11 im Jahr 2011.


Die Personalkosten (mit Ausnahme des Kabinetts) betrugen in der Zentralleitung in den Jahren 2007 bis 2011 insgesamt € 86,963.729,05 und in den nachgeordneten Dienststellen
€ 129,769.197,42. Festzuhalten ist, dass eine Aufgliederung nach Dienstklassen nicht aussagekräftig wäre, da sich nur mehr ein geringer Prozentsatz der Bediensteten im alten Besoldungsschema befindet

 

Bezüglich des Personalstandes und der Personalkosten des Kabinetts wird auf die Beant-wortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 3283/J-NR/2008 (3186/AB, XXIII. GP),
Nr. 4152/J-NR/2009 (3777/AB), Nr. 7205/J-NR/2010 (7005/AB) und Nr. 9620/J-NR/2011 (9505/AB) verwiesen. In Ergänzung wird festgehalten, dass die Gesamtkosten für die Beschäf-tigung der Mitarbeiter/innen des Kabinetts im Jahr 2011 € 953.531,21 betrugen. Darin sind auch jene Leistungen, die auf Grund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen angefallen sind (z.B. Dienstgeberanteil, Urlaubs-ersatzleistungen), enthalten. 

 

Zu Fragen 2, 4 und 7:

Bezüglich der Planung der Personalstände sowie damit korrespondierend der Personalkosten wird auf die am 6. März 2012 im Ministerrat in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse hingewiesen, insbesondere auf den Aufnahmestopp für den Bundesdienst für die Jahre 2012 bis 2014 sowie auf die beschlossenen Vorgaben im Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016, die die aus dem Aufnahmestopp zu erwartenden Personaleinsparungen in den Personalplänen nachvollziehen.


Zu Frage 5:

Die Altersstruktur der Mitarbeiter/innen meines Ressorts kann der folgenden Darstellung entnommen werden:

 

Textfeld: AlterRessort

 

Anzahl der VBÄ


Zu Frage 6:

In den Jahren 2007 bis 2011 wurden in der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen 19 Verwaltungspraktikant/inn/en gemäß § 36a VBG ausgebildet. Die Kosten dieser Ausbildung betrugen € 195.957,80.

Bezüglich der Bediensteten mit Arbeitsleihvertrag im Kabinett verweise ich auf die jeweiligen Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 3283/J-NR/2008 (3186/AB, XXIII. GP), Nr. 4152/J-NR/2009 (3777/AB), Nr. 7205/J-NR/2010 (7005/AB) und Nr. 9620/J-NR/2011 (9505/AB).

 

Die Beantwortung der Frage betreffend Leiharbeitskräfte im Ressort in den Jahren 2007 bis 2011 wäre mit einem aus verwaltungsökonomischer Sicht unvertretbar hohen Erfassungs-aufwand verbunden und ist daher nicht machbar.

 

Zu Fragen 8 bis 15:

Zunächst weise ich darauf hin, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige
juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann
(vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG).

 

Ich kann daher nur einige der Fragen auf Basis der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung genehmigten Jahresabschlüsse und des von meinem Bundesministerium
wahrzunehmenden Beteiligungscontrollings beantworten. Diesbezüglich verweise ich auf den Bericht gemäß § 35a BHG des Bundesministeriums für Finanzen ("Ausgliederungen und
Beteiligungen des Bundes") vom Oktober 2011. Die Daten für den Universitätsbereich sind in diesem Bericht den Tabellen 4.1 bis 4.22 zu entnehmen, jene für die Österreichische Bibliothekverbund und Service GmbH der Tabelle 7.9, die der Mensen Betriebsgesellschaft mbH der
Tabelle 11.15 sowie jene der Österreichischen Austauschdienst GmbH der Tabelle 11.19.
Anzumerken ist, dass für das Jahr 2011 noch keine geprüften Zahlen vorliegen.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.