10389/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.04.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0038-III/4a/2012
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 30. März 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10557/J-NR/2012 betreffend Personalstand,
Werkleistungen durch Dritte, Sonder- und Beraterverträge, die die
Abgeordneten Dr. Kurt
Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 10. Februar 2012 an mich richteten,
wird wie folgt
beantwortet:
Zu Frage 1:
In der Zentralleitung wurden mit Stichtag 1.
Februar 2012 insgesamt 153 Beamt/innen
(60,8 % davon weiblich) beschäftigt, davon in den 3 Sektionen insgesamt 142
Beamt/innen
(62,7 % davon weiblich) sowie in 29 Abteilungen dieser drei Sektionen insgesamt
135
Beamt/innen (60,7 % davon weiblich).
Zu Fragen 2 und 3:
In der Zentralleitung wurden mit Stichtag 1. Februar 2012 insgesamt 135 Vertragsbedienstete (68,1 % davon weiblich) in einem unbefristeten Dienstverhältnis beschäftigt, davon in den drei Sektionen insgesamt 125 Vertragsbedienstete (68 % davon weiblich) sowie in 29 Abteilungen dieser drei Sektionen insgesamt 118 Vertragsbedienstete (69,5 % davon weiblich).
Mit Stichtag 1. Februar 2012 wurden in der
Zentralleitung insgesamt 31 Vertragsbedienstete (80,6 % davon weiblich) in
einem befristeten Dienstverhältnis (als Ersatzkräfte) beschäftigt,
davon in den drei Sektionen insgesamt 26 Vertragsbedienstete (80,8 % davon weiblich)
sowie in 13 Abteilungen dieser drei Sektionen insgesamt 25 Vertragsbedienstete
(76 % davon weiblich).
Zu Frage 4:
In der Zentralleitung wurden mit Stichtag 1. Februar 2012 insgesamt 23 Lehrlinge ausgebildet (78,3 % weiblich)
Zu Frage 5:
Im Hinblick auf den Aufnahmestopp im Bundesdienst für die Jahre 2012 bis 2014 ist aus jetziger Sicht keine Beantwortung möglich.
Zu Fragen 6 und 8:
Keine.
Zu Frage 7:
In der Zentralleitung werden 6 Verwaltungspraktikant/innen ausgebildet (83,3 % davon weiblich).
Zu Frage 9:
In der Zentralleitung wurden mit Stichtag 1.
Februar 2012 insgesamt 20 Bedienstete mit
Behinderung (55 % weiblich) beschäftigt, davon in den drei 3 Sektionen insgesamt
19 Menschen mit Behinderung (52,6 % davon weiblich) sowie in 12 Abteilungen dieser
drei Sektionen
insgesamt 16 Menschen mit Behinderung (56, 3% davon weiblich).
Zu Frage 10:
Die dem Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung unterstellte Stabstelle Gender und Diversitätsmanagement besteht
seit 1. Oktober 2010 und beschäftigt drei Personen. Die
Organisationseinheit bearbeitet bzw. koordiniert alle Aktivitäten des
Ressorts im Aufgabenfeld Gleichstellung, Gender Mainstreaming, Gender Budgeting
und Diversitätsmanagement. Die Umsetzung dieser Aufgaben erfolgt in Zusammenarbeit
mit den zuständigen Fachabteilungen sowie spezifischen Arbeitsgruppen (Arbeitsgruppe
Gender Mainstreaming, Steuerungsgruppe Gender Budgeting, Arbeitsgruppe
Wirkungsorientierte Budgetierung, Arbeitsgruppe Personalentwicklung,
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen).
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung besitzt einen Frauenförderungsplan (FFP) auf Basis des B-GIBG.
Geförderte Frauen:
Vergleich Frauenquote in Bezug auf Sektionsleiter/innen-, Abteilungsleiter/innen- und Referatsleiter/innen-Ebene des FFP im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung:
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FFP 2007 Frauenquote |
FFP 2009 Frauenquote |
FFP 2010 Frauenquote |
FFP 2011 Frauenquote |
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GS |
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0 % |
0 % |
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SL |
0 % |
50 % |
100 %* |
100 %* |
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AL |
11 % |
15 % |
21 % |
22 % |
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RL |
53 % |
48 % |
52 % |
49 % |
* Die Kategorie SL berücksichtigt zwei von insgesamt drei Sektionsleitungen, da eine in Personalunion mit der Funktion GS (Generalsekretär) steht.
Zu Frage 11:
Der Anteil an beschäftigten Bediensteten
mit einem tertiären Bildungsabschluss betrug mit Stichtag 1. Februar 2012
in der Zentralleitung 46 % (51 % weiblich), davon in den drei Sektionen insgesamt
46 % (52,6 % weiblich) sowie in 29 Abteilungen dieser drei Sektionen insgesamt
45 % (53,6 % weiblich).
Zu Frage 12:
Die Beantwortung dieser Frage wäre mit einem aus verwaltungsökonomischer Sicht unvertretbar hohen Erfassungsaufwand verbunden.
Zu Frage 13:
In der Zentralleitung beziehen 30 Bedienstete
eine Überstundenpauschale (56,7 % davon
weiblich). Dabei handelt es sich in den drei Sektionen bzw. 11 Abteilungen um
insgesamt
28 Bedienstete (53,6 % davon weiblich).
Zu Frage 14:
Die in der derzeit gültigen
Geschäftseinteilung vom 20. Oktober 2011 mit N.N. angeführten
Stellen wurden bereits nach Durchführung von Aufnahmeverfahren nach dem
Ausschreibungsgesetz besetzt.
Zu Frage 15:
Die Personen, die im Telefonverzeichnis bzw. in der gesamten Geschäfts- und Personalein-teilung aufscheinen, sind im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen Dienstverhältnisses zum Bund oder über eine Arbeitskräfteüberlassung beschäftigt.
Zu Frage 16:
In meinem Ressort bestehen aktuell innerhalb der
3 Sektionen in 6 Abteilungen 10 Beratungsverträge mit 7 Personen bzw. Institutionen,
die mit SC i.R. Dr. Sigurd Höllinger, der Agentur IVM - Institut für
Verwaltungsmanagement GmbH, dem Joanneum Research in Graz, der Moore
Stephens City Treuhand (MSCT), Mag. Angelika Neugebauer, der Beratergruppe Neuwaldegg
und Dr. Sebastian Reimer – Intelligent Law and Internet Applications, abgeschlossen
wurden. Aufgrund vorwiegender Beauftragung von Organisationen ist die Nennung eines
Frauenanteils nicht möglich.
Zu Frage 17:
In der Zentralleitung sind 7 Bedienstete –
mit Ausnahme von Karenzurlauben in Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern –
karenziert. Für diese Bediensteten wurden Ersatzkräfte mit
einem befristeten Dienstverhältnis aufgenommen. Bezüglich
Übernahme der Ersatzkräfte in ein unbefristetes Dienstverhältnis
ist im Hinblick auf den Aufnahmestopp im Bundesdienst aus
jetziger Sicht keine Beantwortung möglich.
Zu Frage 18:
In der Zentralleitung wurden beschäftigt
- mit Stichtag 1. Februar 2012 in 3 Sektionen und 29 Abteilungen insgesamt 153 Beamt/innen (davon 60,8 % weiblich) und 166 Vertragsbedienstete (mit unbefristeten und befristeten Dienstverhältnissen – davon 70,5 % weiblich),
- mit Stichtag 1. Jänner 2011 in 3 Sektionen und 29 Abteilungen insgesamt 162 Beamt/innen (davon 59,3 % weiblich) und 151 Vertragsbedienstete (mit unbefristeten und befristeten Dienstverhältnissen – davon 70,9 % weiblich),
- mit Stichtag 1. Jänner 2010 in 3 Sektionen und 29 Abteilungen insgesamt 167 Beamt/innen (davon 59,3 % weiblich) und 158 Vertragsbedienstete (mit unbefristeten und befristeten Dienstverhältnissen – davon 70,3 % weiblich),
- mit Stichtag 1. Jänner 2009 in 3 Sektionen und 29 Abteilungen insgesamt 166 Beamt/innen (davon 59 % weiblich) und 163 Vertragsbedienstete (mit unbefristeten und befristeten Dienstverhältnissen – davon 71,2 % weiblich),
- mit Stichtag 1. Jänner 2008 in 3 Sektionen und 29 Abteilungen insgesamt 171 Beamt/innen (davon 57,9 % weiblich) und 134 Vertragsbedienstete (mit unbefristeten und befristeten Dienstverhältnissen – davon 70,9 % weiblich) und
- mit Stichtag 1. März 2007 (Wiedererrichtung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung) in 2 Sektionen, 3 Bereichen und 29 Abteilungen insgesamt 169 Beamt/innen (davon 58,6 % weiblich) und 102 Vertragsbedienstete (mit unbefristeten und befristeten Dienstverhältnissen – davon 72,5 % weiblich).
Zu Frage 19:
In den kommenden fünf Jahren erreichen 14 Bedienstete das gesetzliche Pensionsantrittsalter.
Zu Frage 20:
Im Hinblick auf den Aufnahmestopp im
Bundesdienst für die Jahre 2012 bis 2014 ist aus
derzeitiger Sicht keine Beantwortung möglich.
Zu Frage 21:
In der Zentralleitung sind 6 Bedienstete mit
Sonderverträgen beschäftigt (davon 66,6 %
weiblich).
Zu Frage 22:
Der Aufgabenbereich ist ein Gliederungselement des Bundesvoranschlages. Der Aufgaben-bereich 12 FW bedeutet „Wissenschaft und Forschung“. Der veranschlagte Betrag wird für die Personalausgaben (Bezüge, Nebengebühren und Dienstgeberbeiträge der Beamt/innen und Vertragsbediensteten) der Wissenschaftlichen Anstalten (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, Geologische Bundesanstalt, Österreichisches Archäologisches Institut und Institut für Österreichische Geschichtsforschung), der Studienbeihilfenbehörde und der Psycholo-gischen Beratungsstellen für Studierende verwendet.
Zu Frage 23:
Personalämter sind für die Beamt/innen
der Universitäten eingerichtet. Diese sind weiter
Bundesbedienstete und deren Besoldung erfolgt durch den Bund. Die
Universitäten ersetzen danach dem Bund die Ausgaben für die
Beamt/innen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im § 125
Universitätsgesetz 2002.
Der VA-Ansatz 1/31928
„Personalämter“ bildet den Saldo zwischen den Ausgaben des
Bundes für die Beamt/innen und den Einnahmen des Bundes von den Universitäten.
Der veranschlagte Betrag im Bundesvoranschlag 2012 ergibt sich durch die
Auswirkungen der Haushaltsrechts-reform. Bisher wurden die Jänner-Bezüge
der Beamt/innen, die bereits Ende Dezember
überwiesen werden, mit einer Abgrenzungsbuchung aus dem Budget des
folgenden Jahres
bedeckt. Ab dem Jahreswechsel 2012/2013 erfolgt diese Abgrenzungsbuchung nur
noch im
Ergebnishaushalt, jedoch nicht im Finanzierungshaushalt. Dadurch werden die im
Dezember ausgezahlten Bezüge für Jänner 2013 mit dem Budget 2012
bedeckt, wodurch sich im Jahr 2012 ein einmaliger Saldo zwischen Ausgaben und
Einnahmen ergibt, da die Bezüge für Jänner 2013 aus dem Budget
2012 kommen, die Einnahmen von den Universitäten aber erst im Jänner
2013 an den Bund überwiesen werden und daher dem Budget 2013 zugerechnet
werden.
Zu Frage 24:
Bei den VA-Posten für Werkleistungen durch
Dritte sind Entgelte für Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen, juristischen
Personen und Einzelpersonen zu verrechnen, wenn für die
Verrechnung des Leistungsentgeltes keine andere VA-Post vorgesehen ist. Mit dem
Voranschlagsbetrag von 4,1 Mio. € werden insbesondere Zahlungen an die
Buchhaltungs-agentur und die Bundesrechenzentrum-Ges.m.b.H. für PM-SAP,
HV-SAP und ELAK, sowie
Zahlungen für Reinigung und Bewachung der Amtsgebäude und Betreuung
und Wartung von Maschinen und Geräten (etwa Kopierer und Drucker)
geleistet. Der veranschlagte Betrag ergibt sich aus dem Bedarf der Vorjahre und
Planungen für das Jahr 2012. Da es sich bei der VA-Post
„Werkleistungen durch Dritte“ um eine Sammelpost sowohl für
Firmen als auch für Einzel-personen handelt, ist eine weitere Detailierung
nach Personen im vollen Umfang nicht möglich.
Zu Frage 25:
Von den „sonstigen Ausgaben“ im Bundesvoranschlag
2012 in Höhe von 457,7 Mio. € der UG 31 sind 50,6 Mio. € für
das Bundespersonal vorgesehen (Bezüge, Nebengebühren und
Dienstgeberbeiträge der Beamt/innen und Vertragsbediensteten des Ressorts
inklusive der Dienststellen). Zusätzlich werden voraussichtlich etwa 2,95
Mio. € für Werkverträge etc.
verwendet werden.
Zu Fragen 26 und 27:
Keine.
Zu Frage 28:
Die für diese Sachangelegenheiten
zuständige Abteilung I/1 umfasst derzeit 10 Personen,
davon 8 Frauen. Von den 8 Frauen sind 2 teilbeschäftigt. Zusätzlich
werden für den Bereich der drei Medizinischen Universitäten auch
Leistungen von anderen Abteilungen wie z.B. der Rechtsabteilung oder der
Budgetabteilung etc. erbracht.
Zu Frage 29:
In der Zentralleitung haben zum Zeitpunkt der Anfrage insgesamt 24 Bedienstete (davon 45,8 % weiblich) die Ausübung einer Nebenbeschäftigung gemäß § 56 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 5 Vertragsbedienstetengesetz 1948 gemeldet, davon
- in den drei Sektionen insgesamt 22 Bedienstete (45,5 % davon weiblich) sowie
- in 12 Abteilungen dieser drei Sektionen 18 Bedienstete (44,4 % davon weiblich).
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.