1039/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.04.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 17. April 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0066-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1013/J betreffend „Geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting“, welche die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 20. Februar 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird der Wandel in der Verwaltungskultur- und -praxis maßgeblich durch den Frauenförderungsplan des Ressorts vorgegeben.
Dieser Frauenförderungsplan des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, BGBl. II Nr. 317/2008, unterstreicht die Verankerung des Gender Mainstreaming (Gleichstellung von Frauen und Männer in allen politischen und gesellschaftlichen Belangen) als durchgängiges Prinzip in allen Tätigkeitsbereichen.
Im Frauenförderungsplan werden gemäß § 4 Abs. 2 die Vorgesetzten und Mitarbeiter/innen der Personalabteilungen verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen mitzutragen. In der Praxis beteiligen sie sich an deren Erarbeitung und übernehmen durch aktive Mitgestaltung in der Umsetzung eine Vorbildfunktion. Darüber hinaus wird über bestehende Informationsnetzwerke – wie Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktpersonen und die Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen sowie Gender Mainstreaming - über die Aktivitäten des Gender Mainstreaming informiert.
Zu erwähnen ist hier insbesondere die Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung des Wiedereinstiegs sowie die Förderung der Inanspruchnahme von Elternkarenz durch Männer. Das im Frauenförderungsplan verfolgte Ziel, das Potenzial der Frauen durch eine gezielte Personalplanung und -entwicklung zu berücksichtigen, wird durch einen Kennzahlenkatalog abgebildet bzw. gemessen. Kriterien sind insbesondere ein gleichberechtigtes Teilhaben weiblicher und männlicher Mitarbeiter an Aus- und Weiterbildungsaktivitäten, Entlohnung und Aufstieg.
Gender Budgeting ist im Ressort in der Budgetabteilung federführend angesiedelt. Darüber hinaus werden Angelegenheiten des Gender Budgeting auch im Rahmen der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend behandelt.
Antwort zu den Punkten 5, 10 bis 13 und 15 bis 17 der Anfrage:
Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1005/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Antwort zu den Punkten 6 bis 8 und 14 der Anfrage:
Eingangs ist anzumerken, dass die für das Haushaltsrecht vorgesehene Wirkungsanalyse erst 2013 in Kraft treten wird, weswegen auch noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen.
Dessen ungeachtet werden derzeit seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende Pilot-Projekte betrieben:
· Audit "Vereinbarkeit Familie und Beruf":
Seit September 2006 ist das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für die Dauer von drei Jahren vollzertifiziert. Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wird eine Re-Zertifizierung angestrebt. Im Hinblick auf die Geltung des Zertifikats bis 30. September 2009 wird derzeit mit den Vorbereitungen für eine Re-Auditierung begonnen.
· Projekt "w-fFORTE Technologieprogramme und Initiativen":
Die Implementierung von Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting-Ansatzes in allen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Programmen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wird durch die Fortsetzung des Projektes "w-fFORTE Technologieprogramme und Initiativen" vorangetrieben. In dessen Pilotphase wurden ausgewählte Programme und Initiativen des BMWFJ bei der Implementierung von Gender Mainstreaming-Aspekten betreut. Aufbauend auf den Erfahrungen aus der Implementierungsphase konnte der Kreis der zu betreuenden Programme und Initiativen weiter ausgebaut werden.
Die Beratung der Programme umfasst ein breites Leistungsspektrum, und für alle diese Beratungsleistungen existieren bereits vielfältige Umsetzungsbeispiele. Als weitere Schritte sind die verstärkte Auseinandersetzung mit inhaltlichen Fragestellungen, die vertiefte Untersuchung und Auswertung im Bereich Gender Budgeting - wobei anhand ausgewählter Programme der Frage der Verteilungsgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern im Detail nachgegangen werden wird, aufbauend auf einer genauen Analyse der beteiligten Organisationen und Unternehmen - sowie die strukturelle Verankerung von Gender-Aspekten wie z. B. die langfristige Verankerung von Gender Mainstreaming als Qualitätskriterium geplant.
Schwerpunkte in der weiteren Ausbaustufe des Projektes "w-fFORTE Technologieprogramme und Initiativen" sind der Start der "Laura Bassi Centers of Expertise", mit welchen neue Karriereoptionen für Frauen in der kooperativen Forschung geschaffen werden sollen, sowie die Weiterführung der beiden Schwerpunkte „Contact Point“ und „Knowledge Base“ als Informations-, Beratungs- und Vernetzungszentren für hochqualifizierte Frauen.
Mit diesen Maßnahmen sollen die Forschungs- und Innovationsleistungen von Frauen in der Öffentlichkeit stärker thematisiert und zielgerichtete Impulse sowohl für Spitzenforscherinnen und Technologiemanagerinnen als auch für die Wirtschaft gesetzt werden.
• Gender Budgeting im Rahmen der "Europäischen Territorialen Zusammenarbeit 2007 – 2013":
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht, ein gemeinsamer Wert der EU und eine Voraussetzung zur Erreichung der EU-Ziele für Wachstum, Beschäftigung und soziale Zusammenarbeit. Folgende Aktionsschwerpunkte sowie vorrangige Ziele wurden für den Bereich Gleichstellung für die nächsten Jahre formuliert:
· gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer
· bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben
· Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
· Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels
· Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft (Bildung, Ausbildung, Kultur, Arbeitsmarkt, Medien)
· Förderung der Geschlechtergleichstellung außerhalb der EU
Sowohl bei der Bearbeitung des vorliegenden Programms als auch bei der Implementierung und der Umsetzung wird, speziell bei der Projektauswahl, dem Grundprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Nichtdiskriminierung Rechnung getragen. Schon der in laufenden Periode wurde dieser Thematik breiter Raum gewidmet, nun soll dieser Weg qualitativ verbessert fortgesetzt werden. Die Formulare zu den Projektanträgen sind Gender-relevant gestaltet. Dabei sind Gender-relevante Fragen zum Projekt entsprechend anzukreuzen und zu beschreiben.
• Gender-Aspekte im Rahmen der Förderungsvergabe nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG):
Im Rahmen der Abrechnung der Förderungen nach dem B-JFG wird erhoben, zu welchen Anteilen Frauen und Männer von den Angeboten der verbandlichen Jugendarbeit profitieren und in welchem Ausmaß Frauen und Männer – sowohl haupt- als auch ehrenamtlich – die Betreuung der Zielgruppe "Jugendliche bis 30 Jahren" gewährleisten.
Zudem kommt im Rahmen der Qualitätssicherung seit Beginn 2009 ein Formblatt zum Einsatz, das Genderaspekte berücksichtigt. Dieses Formblatt ist für die Förderungseinreichung gemäß B-JFG verpflichtend (gem. § 13 Abs. 4 der auf dem B-JFG basierenden Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit) auszufüllen und gemeinsam mit dem Ansuchen um Basisförderung einzureichen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Im Sinne der gegenwärtigen Budgetsituation ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bemüht, seine Aktivitäten auch auf dem Gebiet des Gender Budgeting möglichst sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umzusetzen.
Für das Audit "Vereinbarkeit Familie und Beruf" werden € 10.000,-- bereitgestellt. Die Umsetzung des Projektes Gender Budgeting im Rahmen der "Europäischen Territorialen Zusammenarbeit 2007 – 2013" soll kostenneutral erfolgen. Für die Förderschiene w-fFORTE Technologieprogramme und Initiativen werden im Jahr 2009 Mittel im Ausmaß von rund 2% des Budgets der Untergliederung 33
budgetiert. Die Erhebung der Gender-Aspekte im Rahmen der Förderungsvergabe nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetzes erfolgt im Rahmen der Förderungsabrechnung. In den genannten Kosten sind die anteiligen Personalkosten für diese Tätigkeiten nicht enthalten.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Die Budgetabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ist auch für das Gender Budgeting in den nachgeordneten Dienststellen federführend zuständig.