10399/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0040-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 6. April 2012

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10552/J-NR/2012 betreffend Software für die Salzburger Festspiele, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 10. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 16:

Wie auch dem einschlägigen Rechnungshofbericht Reihe Bund 2012/1 zu entnehmen, wurde mit dem Bundesgesetz über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“ der Salzburger Festspielfonds mit eigener Rechtspersönlichkeit als Rechtsträger eigener Art eingerichtet, der keine Eigentümer hat. In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen nur auf die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann. Gegenständliche Fragen, die in Kontext mit Ausführungen bzw. Empfehlungen des Rechnungshofes der TZ 58 an den Salzburger Festspielfonds selbst stehen, beziehen sich aber in erster Linie auf Handlungen von Organen des Salzburger Festspielfonds, im Konkreten des Direktoriums im Rahmen seiner operativen Geschäftsführung, sodass zur Beantwortung der Anfrage der Fonds um Auskunft ersucht werden müsste. Das Einholen von Stellungnahmen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die ausschließlich die Handlungen des Direktoriums des Salzburger Festspielfonds betreffen, ist grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.