10401/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

Adler groß

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/17-PMVD/2012                                                                                               5. April 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brunner, Freundinnen und Freunde haben am 10. Februar 2012 unter der Nr. 10555/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Militärhundezentrum Kaisersteinbruch" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Mit Stichtag 1. Februar 2012 befanden sich 177 Militärhunde im Besitz des Österreichischen Bundesheeres.


Zu 2:

Im Jahr 2007 wurden 33 Schutz- und acht Spürhunde, im Jahr 2008 21 Schutz- und zwölf Spürhunde, im Jahr 2009 23 Schutz- und zehn Spürhunde, im Jahr 2010 32 Schutz- und neun Spürhunde und im Jahr 2011 16 Schutz- und acht Spürhunde ausgebildet.

Zu 3:

Im Militärhundezentrum Kaisersteinbruch werden ausschließlich Hunde für das Österreichische Bundesheer ausgebildet.

Zu 4:

Vor der Integration in die Familie der Militärhundeführerin oder des Militärhundeführers sind die Hunde in den Anlagen des Militärhundezentrums Kaisersteinbruch untergebracht.

Zu 5:

Junghunde und erwachsene Hunde sind zu zweit in Zwingern untergebracht, Welpen gemeinsam mit den Geschwistern bei der Mutterhündin.

Zu 6:

Vor der eigentlichen Ausbildung erfolgt die Junghundeausbildung, welche die regelmäßige Überprüfung auf Gesundheitszustand und Ausbildungsstand umfasst. Neben dem täglichen zweimaligen Auslauf der Hunde, der altersbedingten ein- bis dreimaligen Fütterung und der erforderlichen Hundepflege, erfolgen täglich ein bis mehrere Unterrichtseinheiten. Ab dem 12. bis 15. Lebensmonat werden während der drei Monate dauernden Ausbildung, Unterrichtseinheiten im Regelfall am Vor- und Nachmittag bzw. „training on the job“ in zivilem Umfeld absolviert. Der Auslauf, Hundepflege und Fütterung erfolgen wie oben beschrieben. Diesbezügliche Dokumentationen werden im Sinne der Qualitätskontrolle bzw. -sicherung durch das Militärhundezentrum geführt.

Zu 7:

Neun Hundepflegerinnen und Hundepfleger sowie 18 Trainerinnen und Trainer.

Zu 8:

Unter Angabe des Grundes für die Nichteignung werden diese an private Interessenten vergeben.

Zu 9:

Nicht mehr diensttaugliche Hunde werden in der Regel der Militärhundeführerin oder dem Militärhundeführer entgeltfrei überlassen und verbringen dort im familiären Umfeld ihren Lebensabend. Sollte die Militärhundeführerin oder der Militärhundeführer den dienstuntauglichen Militärhund nicht übernehmen können, so wird dieser bis zum Lebensende im Militärhundezentrum betreut. Im Rahmen der Welpen- und Junghundeausbildung spielen diese Hunde durch ihre „Vorbildwirkung“ eine wichtige Rolle.

Zu 10:

Rottweiler, sowie Deutsche und Belgische Schäferhunde.

Zu 11:

Das Militärhundezentrum züchtet die benötigten Hunde der Rasse Rottweiler selbst. Hunde der Rassen Deutscher und Belgischer Schäferhund werden im Alter von ein bis zwei Jahren von verschiedenen zivilen Anbietern durch eine Ankaufskommission erworben.

Zu 12:

Der Militärhund ist grundsätzlich im Wachdienst durchgehend nur zwei Stunden im Dienst zu verwenden. Nach Einhaltung einer zweistündigen Pause ist dieser wieder einsatzfähig. Die maximale Einsatzdauer einschließlich der Pausen beträgt acht Stunden pro Tag.

Die maximale Einsatzdauer von Suchhunden ist von gegebenen Umgebungstemperaturen und Luftfeuchtigkeit abhängig. Die maximale Einsetzbarkeit beträgt hier 20 Minuten pro Einsatz.

Zu 13:

Militärhunde werden im Wachdienst und bei der Suchtgift-, Sprengstoff-, Waffen und Munitionssuche verwendet.

Zu 14:

Die Ausbildung zur Militärhundeführerin oder zum Militärhundeführer umfasst eine 14-tägige Testung mit psychologischer Eignungsbeurteilung, einen dreimonatigen Militärhundeführerkurs für Schutz- und Wachhunde. Auf diesen aufbauend kann ein dreimonatiger Militärhundeführerkurs im Spüren (Suchtgift, Sprengstoff, Waffen und Munition) gewählt werden. Darüber hinaus erfolgen Weiterschulungen an den Dienststellen sowie jährliche verpflichtende Fortbildungen am Militärhundezentrum in der Dauer von drei bis fünf Tagen für „Aufsichtshabende“ Militärhundeführer, Schutzhelfer und Spürhundetrupps.

Zu 15:

Für jeden Ausbildungskurs im Militärhundezentrum existiert ein entsprechendes, durch den Veterinärdienst entwickeltes und durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport genehmigtes, Curriculum, das unter anderem auch Ausbildungsinhalte und die dafür erforderliche Zeit exakt festlegt. Jeder Kurs wird mit einer kommissionellen Prüfung, bestehend aus einem praktischen und einem theoretischen Teil, abgeschlossen. Die Prüfungskommission setzt sich aus dem Leiter Veterinärwesen (Veterinäroffizier), einem Vertreter Veterinärdienst des Kommandos Einsatzunterstützung (Veterinäroffizier), zwei Vertretern des Militärhundezentrums und bei Bedarf einem Vertreter des G2-Dienstes zusammen. Die laufende Weiterschulung und Überwachung erfolgt bei den Dienststellen unter Anleitung eines besonders geeigneten und geschulten „aufsichthabenden Militärhundeführers“. Mindestens einmal jährlich werden die Einhaltung der erlassmäßigen Bestimmungen über die Ausbildung, den Einsatz, die Haltung und Pflege von Militärhunden, als auch das Wissen und die praktischen Fähigkeiten der Militärhundeführer kommissionell durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport überprüft.

Zu 16:

Insgesamt sind sechs Offiziere des Veterinärdienstes nach der geltenden Geschäftseinteilung für alle Belange des Tierschutzes im meinem Ressort zuständig. Diese Mitarbeiter verfügen über die tierärztliche Physikatsausbildung und sind somit der Funktion eines Amtstierarztes gleichzusetzen. Ihre Aufgaben decken das gesamte Spektrum der Tierschutzbelange betreffend die Haltung von Militärhunden ab und umfassen die letztverantwortliche Entscheidung in Fragen der Unterbringung, Fütterung, tierärztlichen Betreuung, Zucht, Ausbildung und des Einsatzes der Hunde des Österreichischen Bundesheeres. Alle diese Tätigkeiten, insbesondere die Belange des Tierschutzes, erfolgen laufend im Rahmen der Fachaufsicht.

Zu 17:

Nein.