10403/AB XXIV. GP
Eingelangt am
10.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10600/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Frage 1:
Die Gesamtkosten des Ressorts betrugen für
1. Inlandsdienstreisen
Jahr 2010 EUR 1.771.746,51
Jahr 2011 EUR 1.718.098,18
2. Auslandsdienstreisen (ohne EU-Refundierung)[1]:
Jahr 2010 EUR 298.978,61
Jahr 2011 EUR 366.884,54
3. Auslandsdienstreisen (EU-Refundierung):
Jahr 2010 EUR 110.111,12
Jahr 2011 EUR 121.052,57
Für den gesamten Bund werden die Transportkosten-Refundierungen zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts erfolgt. Darüber hinaus leistet die Europäische Kommission einen vom/von der Dienstreisenden anzusprechenden Reisekostenersatz an das jeweilige Ressort.
Zu Vergleichszwecken darf auf die Kosten der Auslandsdienstreisen des ehemaligen Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz verwiesen werden:
Jahr 2005: EUR 534.241,92
Jahr 2006: EUR 642.625,14
[1] Da in der FIPOS 6216/000 sowohl Ausgaben für Inlands- als auch Auslandsflüge beinhaltet sind, könnte eine genaue Zuordnung dieser Flugkosten zu In- oder Auslandsreisen nur mit unverhältnismäßig hohem verwaltungsökonomischem Aufwand erfolgen. Der Erfahrung der letzten Jahre folgend, wurden die Ausgaben aber dem Bereich der Auslandsreisen zugeordnet, da diese wesentlich häufiger vorgenommen werden als Inlandsflüge.