10404/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10615/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Rückrufe von unsicheren (oder gefährlichen) Konsumgütern im Jahr 2011 wie folgt:

 

Frage 1:

Eine exakte Zahl der durchgeführten Rückrufe kann nicht angegeben werden, da es Unschärfen bei der Definition des Begriffs Rückruf gibt (zB bei der Zählung von Rückruf-Wiederholungen oder nacheinander durchgeführten Rückrufen verschiedener Serien etc.).

Die überwiegende Mehrzahl von Rückrufen wird dem BMASK über das Europäische Produktsicherheits-Meldeverfahren RAPEX bekannt gegeben. Die entsprechenden Rückrufe werden von der Kommission unter ec.europa.eu/rapex veröffentlicht.

Darüber hinaus wurden meinem Ressort folgende Rückrufe direkt mitgeteilt:

Produkt

Problem

Rasenmäher

Messerbruch

Skibindung

Niedriger Auslösewert

Trinkglas

Bruchgefahr

Kaffeezubereiter

Bruchgefahr

Faltrad

Bruchgefahr Sitzrohr

Türschloss

Blockieren

E-Bike-Akkus

Brandgefahr

Feuerlöschgeräte

Ventile-Rissbildung

Klettersteig-Verbindungsmittel

Fehlende Sicherheitsnaht

Spanngurt

zu geringe Zugkraft

Abseilhilfe

fehlende Bremswirkung

Zahnbürsten-Wechselköpfe

Befestigung

Kühlgerät

Brandgefahr

Lufterfrischer

Korrosion der Dose

Kinderzelt

Bruch des Gestänges

Notebook-Adapter

Stromschlaggefahr

Jagdgewehr

Verschluss

Skiset

Niedriger Auslösewert

Kit Car

Stoßdämpfer

Frage 2:

In Entsprechung des Art 8 (2) der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG bzw. § 11 (2) Produktsicherheitsgesetz 2004 ist mein Ressort bemüht in Produktsicherheitsfällen freiwillige Problemlösungen herbeizuführen. Daher wurden auch 2011 keine Rückrufe angeordnet.

Frage 3 und 7:

Bei den nachfolgenden Angaben zur Überwachungstätigkeit der Länder ist zu beachten, dass sich diese Zahlen nur auf die allgemeine Produktsicherheit beziehen. Sie sind – da bislang noch keine einheitliche Zählweise festgelegt wurde – zu Vergleichszwecken nicht geeignet.

Mein Ressort hat aber mittlerweile neue Vorgaben für die Erfassung der Marktüberwachungstätigkeiten entwickelt, die künftig angewendet werden sollen.

Anzumerken ist ferner, dass die Produktsicherheitsbehörden neben den Markterhebungen vor Ort auch Erhebungen über Email, Telefon, Internet etc. durchführen, die hier nicht explizit angeführt werden.

Vorarlberg:

1 angeordnete Maßnahme (Kinderbekleidung), 1 erwirkte freiwillige Verkaufseinstellung

 


Tirol:

1  erwirkte freiwillige Verkaufseinstellung, 15 Markterhebungen nach RAPEX Meldungen (353 Betriebe), 1 Sondererhebung (aufblasbare Rodeln – 57 Betriebe), 3 Erhebungen mit Probenziehungen (Türreckstangen, Fahrradgriffe, Feuerzeuge – 18 Betriebe, 23 Proben; Feuerzeuge in Zusammenarbeit mit Zollbehörden), 5 Markterhebungen auf Grund anderer Meldungen

Kärnten:

19 erwirkte freiwillige Verkaufseinstellungen, 7 Korrekturen vor Ort (zB Warnhinweise)

(Kinderbekleidung, Laufhilfen, aufblasbare Rodeln, Feuerzeuge, Lebensmittelimitate)

Steiermark:

1 erwirkte Verkaufseinstellung (Bernsteinkette), 794 Kontrollen von Betrieben

Salzburg:

3.391 Erhebungen, 64 erwirkte freiwillige Maßnahmen (Ware aus dem Verkauf genommen oder nachgebessert) (13 Öllampen, 20 Kinderbekleidungen, 26 Lebensmittelimitate, 2 Glasdekorationen, 1 Wunschlaterne, 2 Rodeln)

Oberösterreich:

13 angeordnete Sofortmaßnahmen (Kinderbekleidung, Feuerzeuge), 6 Probenziehungen

Niederösterreich:

3 erwirkte freiwillige Verkaufseinstellungen (Tätowierfarben, Leiter), 273 Betriebskontrollen (Badematten, Handtuchhalterungen, aufblasbare Rodeln, Gummibälle, Schuhe, Gel-Bilder, Leitern, Tätowierfarben), 15 Betriebskontrollen für Sondererhebung „Leitern und Regale“

Burgenland:

111 Betriebskontrollen (Rauchmelder, Wasserwaagen, Alko-Tester, Markise, Laufhilfen, Lebensmittelimitate, Kinderschwimmsitze)

Wien:

15 Sofortmaßnahmen (Softguns, Laserpointer), 811 Erhebungen, 10 Probenziehungen (Laserpointer, Softguns, Teelichter, Lebensmittelimitate, Kindermöbel)

 


Frage 4:

Folgende KFZ-Rückrufe wurden dem BMASK 2011 gemeldet:

Marke

Type

Betroffener Bauteil

Alfa Romeo

Giulietta

Querlenker Vorderradaufhängung

Aston Martin

Nockenschraube Querlenker

Audi

R8 Spyder

Kraftstoffschlauch

Audi

Tilgergewicht für Hochdruckleitung

Bombardier

Can-Am DS 450 CE-Modelle (2009) (ATV)

Tachometer

BRP (Bombardier Recreational Products)

ATVs Outlander, Reengade (mit DPS)

DPS

Chevrolet

Cruze

Gurtschloss

Chrysler

Kabelstrang Schiebetüre

Chrysler

300C

Getriebe-Wählsperrenhebel

Chrysler

vordere Radlager

Chrysler

Klimaablauf/Airbagsystem

Chrysler

Klimaablauf/Innenraum

Daihatsu

Tankbelüftungsventil

Daihatsu

Lenkradspeichen

Daihatsu

elektrische Servolenkung

Daihatsu

S85 Hijet 1,3 l Benzin 1999 - 2002

Kreuzgelenk Kardanwelle

Dodge

Lenkradsperre

Dodge

Journey

Türkabelstrang

Dodge

Journey

Steuergerät Rückhaltesystem

Ducati

Hands Free Steuergerät

Fiat

500

Motorsteuergerät

Fiat

Scudo

Bremsbacken

Fiat

Scudo

Lenkstockhalter

Fiat

Ducato

Haltevorrichtung Reserverad

Fiat

Ulysse

Bremskraftverstärker

Fiat

Scudo

Bremskraftverstärker

Fiat

Punto

ABS-Verkabelung

Fiat

500

Turbolader

Fiat

Ducato

EGR-Ventil

Fiat

Ducato

Hauptbremszylinder

Fiat

Scudo

Hauptbremszylinder

Fiat

Scudo

Lenkwelle

Fiat

Ducato

Haltevorrichtung Reserverad

Ford

Fiesta Diesel

Verschlussstopfen Auspuffanlage

Ford

Focus, C-Max

Kühlerlüftter

Ford

Grand CMax

Zweite Sitzreihe - Lehnenversteller

Ford

Mondeo/Galaxy/SMAX

Karosseriesteuergerät


Ford

Grand CMAX

Verriegelung Lehne 2. Sitzreihe

Ford

Ranger Automatik

Schaltseilzughalterung

Honda

Civic Hybrid 2006

Sicherung Spannungsversorgung

Honda

VT750C 2010 und 2011

Neigungswinkelsensor

Honda

ST1300A 2008 und 2009

Hauptbremszylinderschlauch

Honda

FR-V 2008, 2009

Wasserpumpen-Riemenscheibe

Honda

Jazz 2002 – 2008

Lichtschalter

Honda

Accord Diesel (2009-2011)

Motorsteuergerät

Honda

45l Topcase für CBF1000, CBF 1000F, CBF600, Transalp, Varadero

Honda

CR-Z 2011

Steuergerät IMA-Motor

Hyundai

Trajet

Querlenker Hinterachse

Hyundai

Santa Fe

Hinterachse

Jaguar

XF, XK (2010/2011) Benzinmotor

Servolenkungsleitungen

Jaguar

X-Type 2,2 l D

Geschwindigkeitsregelung

Jeep

Cherokee

Scheibenwischer

Jeep

Grand Cherokee

Reifendrucküberwachung

Jeep

Bremsleitung

Kawasaki

Ninja ZX-10R, ZX-10R ABS

Isolierung Hauptkabelbaum

Kawasaki

KLX250

Kraftstofftank, ECU, Kraftstoffeinspritzung

Keeway

Datenauszug Korr.

Lancia

Phedra

Bremskraftverstärker

Landrover

Defender 2007-2011

Feststellbremse

Lexus

RX300, RX350, RX400h

Teppich-Befestigung

Lexus

IS250 (8/2007 - 2/2009)

Kraftstoffdrucksensor

Lexus

RX400h

Modul im HV-Inverter

MAN

Handbremsventil

MAN

Bremssättel

MAN

Vorderachsverschraubung

MAN

Getriebe Software

MAN

Bremssättel

Maserati

hintere Spurstangen

Mazda

6 2.5L benzin

Kolbenbolzen-Sicherungsring

Mazda

3

Scheibenwischermotor

Mazda

5 1.8l, 2.0l Benzinmotor

Kraftstoffpumpen-Anschluss

Mercedes Benz

Sprinter (BM 906)

Steuergeräte SRS

Mercedes Benz

164 / 204 / 207 / 212 / 218 / 221 / 251 / 463

Kraftstoff-Filter

Mercedes Benz

Vito/Viano (BM 639)

Kraftstoff-Filter mit Heizelement

Mercedes Benz

Actros (BM 930-934)

Kabelsatz am Halter Motorsteuergerät

Mercedes Benz

Actros (BM 930-934)

Führungsrohr Ölmessstab

Mercedes Benz

Vito/Viano NCV 2 (BM 639)

Relais Zusatzlüfter

Mercedes Benz

Unimog (BM 405)

Ladeluftvorwärmung

Mercedes Benz

Sprinter (BM 906)

Beifahrersitzbank

Mercedes Benz

Unimog

Radnaben

Mercedes Benz

BR 212 (E-Klasse mit 4Matic), 218 (CLS)

elektrische Servolenkung

Mercedes Benz

Atego (BM 970-976), Zetros (BM 949)

Ansteuerung Heizflansch

Mercedes Benz

Sprinter (BM 906 ausser Code PL9)

Hinterfeder

Mercedes Benz

M-Klasse (BR 163)

Bremslichtschalter

Mitsubishi

Pajero (2001, 2002, 2003)

Bremsdruckspeicher

Mitsubishi

Outlander 2010, 2011

Hinterachse

Mitsubishi

Outlander 2007, 2008

Verkabelung Sitzverstellung

Mitsubishi

Fuso Canter TD

Hydraulikeinheit ABS

Mitsubishi

Asx (2011)

Verklebung Glasdach

Mitsubishi

Lancer Sportback und Sports Sedan 2,0 DI-D, Outlander 2,0 DI-D

Motorkabelstrang

Mitsubishi

ASX rechtsgelenkt

Kabelstrang Steuergerät Servolenkung

Nissan

PG0B7/P0391

Motorsteuergerät

Nissan

PG0BB/PO396

Motorsteuergerät

Nissan

Navara (R1105/R1106)

Aluminiumfelgen

Nissan

Qashqai

Bremsleitung

Nissan

Primastar

vorderes Handbremsseil

Nissan

Micra

Motorsteuerungsrelais

Nissan

Cube

Lenkverriegelung

Opel

Zafira/Combo

Magnetventilhülsen CNG Flaschen

Peugeot

Kisbee (Scooter)

Anlassersystem

Peugeot

307

Verkabelung ABS/ESP

Peugeot

107

Gaspedal

Peugeot

Expert

Abdichtungen Handbresseile

Peugeot

207

Kraftstoffleitung

Peugeot

308

Steuergerät Servolenkung

Peugeot

Jet Ctech

Abgasreinigungssystem

Renault

Fluence/Megane 3 Generation

Airbag-Steuergerät

Renault

Master III

hintere Radlager

Renault

Megane II Sport

Radnabenträger vorne rechts

Renault

Master 3

Reserverad-Winde

Renault

Scenic 3

Beifahrersitz

Renault

Fluence/Megane 3

Kabelstrang Lenksäule

Renault

Ventilkeile

Suzuki

Traktionskontrolle

Suzuki

Swift

Federbeine

Suzuki

Swift

ABS/ESP-Einheit

Suzuki

Lichtmaschine/Klimaanlage

Suzuki

Swift

vordere Federbeine

Suzuki

Motorrad

Gleichrichter

Toyota

Avensis

Kraftstoffleitung

Toyota

Land Cruiser 300

Software VSC-Steuerung

Toyota

IQ

Servolenkung-ECU

Toyota

Prius

ABS-Software

Toyota

Prius I

Ritzelwelle

Toyota

Yaris

A-Säulenabdeckung

Triumph

Thunderbird/Thunderbird Storm

Befestigung vorderer Kotflügel

Triumph

Daytona 675 / 675 R

Anschlusskabel Spülsystem

Triumph

Tiger 800 (inkl ABS), Tiger 800 XC (inkl ABS)

Motormanagement-Steuereinheit

Volkswagen

Tilgergewicht für Hochdruckleitung

Volvo

FH/FM/FE

Lenkarm

Volvo

FH/FM/FE

Lenkhebelbefestigung

Volvo

best. 2011

seitliche Stützträger

Volvo

S80, S60, V70, V60 (2011-2012; 1.6l GTDI,1.6l DV6)

Servolenkungssystem

Volvo

S80 (2007; 6 Zyl.)

Servolenkung

Volvo

S80, V70, XC60, XC70 (2007-2009)

Riemenspanner Zusatzriemen - erneuter Austausch

Volvo

S80/V70/XC70/XC60 5-Zyl.Diesel

Motorölstand

Volvo

XC60 (2010-2011)

Scheibenwaschbehälter

Volvo

C30, C70, S40, V50 (2011 Ottomotor)

Scheibenwaschbehälter

Volvo

S80/V70 (2010) 1,6l Diesel

Servolenkpumpe

Volvo

XC90

Lenkgetriebe

Volvo

B4204T6, B4204T7-Motore

Motornockenwellendeckel

Volvo

B5254T5-Motor (2011-2012)

ECM-Software

Volvo

S40/V50/C30 (2007)

Steuergerät Motorlüfter

Volvo

S80, V70, XC60, XC70 (2009-2010)

Riemenspanner Zusatzriemen

Yamaha

YBR250

Dämpfer

Yamaha

WR125R

Dämpfer

 

Für Rückrufe von Nutzfahrzeugen besteht keine Meldepflicht gegenüber dem BMASK.

Frage 5:

Im Jahr 2011 hat Österreich 14 Meldungen an das RAPEX-System abgesetzt. Die im Vergleich zu den Vorjahren gesunkene Anzahl geht unter Anderem auf die neuen RAPEX-Leitlinien und das damit eingeführte neuartige Risikobewertungsmodell zurück, dessen Anwendung seltener zu einer „ernsten Gefahr“ und damit einer Notifizierungspflicht der Maßnahme führt.

Folgende Produkte wurden von Österreich gemeldet:

·        Spielzeug-Mobiltelefon

·        Gummiente

·        Spielzeug-Hund

·        Rasenmäher

 


·        Skibindung

·        Lampe

·        Sportbogen

·        Schokoladenei mit Spielzeug

·        Spielzeug-Polizeiset

·        Akku für E-Bike

·        Mehrere Kosmetika (Hautaufheller)

Frage 6:

Der RAPEX-Kontaktpunkt in meinem Ressort leitet – sofern keine unmittelbare Zuständigkeit auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes 2004 besteht – alle eingehenden RAPEX-Meldungen an die zuständigen Ressorts weiter. Eine umfassende Statistik über die jeweiligen Folgemaßnahmen wird nicht geführt; diesbezügliche Daten wären bei den einzelnen Ressorts abzufragen.

Meldungen, die in den Bereich allgemeine Produktsicherheit fallen, werden entweder von der in meinem Ressort zuständigen Abteilung unmittelbar behandelt oder den Ländern zur Einleitung von Markterhebungen übermittelt.

Nach nationalen und internationalen Erfahrungen liegt die Auffindensquote gemeldeter Nicht-Marken-Produkte jedoch im Bereich unter 5 Prozent, meist sogar nur 1 bis 2 Prozent. Allerdings werden gerade freiwillige Maßnahmen von international tätigen Unternehmen in der Regel ohnehin europa- bzw. weltweit durchgeführt, so dass hier Markterhebungen nicht erforderlich sind.

2011 gingen rund 1800 Meldungen über RAPEX ein, davon mehr als 1500 auf Grund von Art. 12 („ernste Gefahr“) der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit.

Frage 7:

Siehe dazu Frage 3.

Frage 8:

Der Produktsicherheitsbeirat selbst verfügt – abseits der Möglichkeit von Empfehlungen - über keine Vollziehungskompetenzen. 2011 wurde aber eine Empfehlung zu PAK in Verbraucherprodukten verabschiedet.

Von meinem Ressort selbst wurden 2011 keine Maßnahmen mittels Bescheid angeordnet. In einer Reihe von Fällen wurden aber freiwillige Lösungen herbeigeführt, u.a. auch in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden (zB Verzicht auf die Einfuhr von Feuerzeugen und Laserpointern).

 


Frage 9:

Bei der nachfolgenden Aufstellung ist zu beachten, dass in den meisten Fällen Produktsicherheits-Aufsichtsorgane auch andere Tätigkeiten wahrnehmen und es sich somit um keine Vollzeitäquivalente handelt. Die angegeben Zahlen sind daher nicht für Vergleiche geeignet.

Bundesland

Zahl der Aufsichtsorgane

Vorarlberg

3

Tirol

6

Kärnten

2

Steiermark

7

Salzburg

3

Oberösterreich

2

Niederösterreich

1

Burgenland

3

Wien

5

 

Frage 10 und 11:

Die Europäische Kommission beabsichtigt die Marktüberwachungsbestimmungen der Produktsicherheitsrichtlinie mit jenen der Verordnung (EG) 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung) zusammenzuführen. Dies bedeutet, dass die Marktüberwachung für den Großteil der Non-Food-Produkte – seien es Verbraucherprodukte oder professionelle Produkte – künftig einheitlich geregelt sein wird. Dies wird von mir ausdrücklich begrüßt, zumal es auch den Bestrebungen nach einem einheitlichen Marktüberwachungsgesetz in Österreich entgegenkommt. Damit wären jedenfalls Synergieeffekte und weniger Bürokratie, aber auch ein einheitliches Schutzniveau gewährleistet.

Die Novelle der Produktsicherheitsrichtlinie selbst wird voraussichtlich folgende Schwerpunkte aufweisen:

-           Vereinfachung des Normungsprozesses

-           Verbesserungen für europaweite Maßnahmen (evt. Entfall der Befristung von Maßnahmen auf ein Jahr)

-           Einheitlichere Risikobewertung

-           Intensivere Marktüberwachung insb. durch internationale Zusammenarbeit

-           Überwachung von Online-Angeboten

-           Verbesserungen des Produktsicherheitsmeldeverfahrens RAPEX

-           Stärkere Einbindung der Zollbehörden bei der Überwachung von Drittland-Importen

Obwohl sich die bestehende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit als geeignetes Instrument erwiesen hat, werden die geplanten Änderungen aus Sicht meines Ressorts durchaus begrüßt.