10409/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0043-III/4a/2012

 

 

Wien, 10. April 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10560/J-NR/2012 betreffend Einschnitte bei den Lehrplänen für die Neuen Mittelschulen, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 13. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Nein, dazu wird auf die unter anderem im RIS abrufbaren und bis 20. April 2012 in Begut­achtung befindlichen Verordnungsentwürfe zum NMS-Umsetzungspaket hingewiesen. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Inhalte aus dem bis dato je nach Wahlentscheidung verlorenen Fachbereich dazu und komplettieren für sich individuell damit das umfassende fach­liche Angebot.

Eine abwechselnde getrennte Führung der Fachbereiche Textiles und Technisches Werken ist möglich. Im Laufe eines Schuljahres müssen beide Inhaltsbereiche gleich stark vertreten sein, die gemischtgeschlechtlichen Gruppen wechseln dann zum Halbjahr vom technischen zum textilen Unterricht.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Hinsichtlich der Verankerung des Pflichtgegenstandes „Ernährung und Haushalt“ darf auf das derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche Gesetzespaket zur Neuen Mittelschulen und den korrespondierenden Ausschussbericht 1683 dB. XXIV. GP vom 1. März 2012 hinge­wiesen werden. Bezüglich der Lehrplanebene darf zudem auf die unter anderem im RIS abruf­baren und bis 20. April 2012 in Begutachtung befindlichen Verordnungsentwürfe zum NMS-Umsetzungspaket verwiesen werden.

Darüber hinaus kann Ernährung und Haushalt über eine schulautonome Profilbildung erweitert werden. Bei den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen ist Ernährung und Haushalt ebenfalls angeführt. Die Kombination von Schwerpunktsetzung und schulautonomer Erweiterung ist möglich und erweitert den Gestaltungsspielraum.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Die Aufgaben, Zielsetzungen und Grundlagen der schulischen Gesundheitsförderung und deren Umsetzung folgend dem Unterrichtsprinzip „Gesundheitserziehung“ sind in einem Grundsatz­erlass näher beschrieben (http://www.bmukk.gv.at/medienpool/902/gesunderl.pdf).

Weiters ist in allen Lehrplänen im allgemein bildenden Bereich die Bedeutung gesunder Lebensführung im Sinne eines gesundheitsbewussten Ernährungsverhaltens sowie aktiver Erholung und ausgleichender Bewegung verankert. Zusätzlich gibt es zahlreiche Schulen mit ernährungs- oder bewegungsbezogenen Schwerpunkten.

Die Lehrpläne der entsprechenden Schulformen und auch die in Entwicklung befindlichen Bildungsstandards weisen neben Inhalten, die die aktive Sportkompetenz der Schülerinnen und Schüler betrifft, auch Lehrinhalte und Kompetenzbereiche auf, die der Bedeutung und dem Sinngehalt eines gesunden Lebensstils Rechnung tragen.

 

Das Ausmaß des Gegenstandes „Bewegung und Sport“ in der Volksschule beträgt für die 1. und 2. Klasse je 3 Wochenstunden, für die 3. und 4. Klasse je 2 Wochenstunden.

Das Stundenausmaß in der Sekundarstufe I (Hauptschule: 4 – 3 – 3 – 3, AHS: 4 – 4 – 3 – 3) ist auch aus europäischer Sicht umfangreich, kann autonom erhöht werden: so gesehen ist die tägliche Bewegungszeit zu realisieren. Für die NMS wird die Stundentafel der AHS als Grund­lage herangezogen (vgl. die Verordnungsentwürfe zum NMS-Umsetzungspaket).

Für die Oberstufenformen (AHS und BMHS) sind in der Anzahl durchaus unterschiedliche Wochenstunden (zwischen 1 und 3) vorgesehen. In Schulstufen mit nur 1 Wochenstunde Unterricht ist die Verknüpfung mit unverbindlichen Übungen empfohlen.

Um die Zielsetzung, möglichst viel Bewegung und Sport für Schülerinnen und Schüler anzu­bieten, zu erreichen, wurde die Information über den Wert der Bewegung an Schulverwaltung, Schuldirektionen, Schulaufsicht und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte wesentlich verstärkt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.