1041/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 17.04.2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0076-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1093/J betreffend  „Anweisungen  von Familienleistungen“,  welche die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 27. Februar 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Gemäß § 33 Kinderbetreuungsgeldgesetz erfolgt die Auszahlung der Leistungen nach diesem Bundesgesetz jeweils monatlich im Nachhinein auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut oder per Post an eine inländische Adresse bis zum Zehnten des Folgemonats.

 

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass es bei der derzeitigen Vorgangsweise betreffend Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes zu durchgängigen Auszahlungen ohne etwaige Lücken kommt.


Sowohl Wochengeldzahlungen als auch Gehälter werden üblicherweise erst im Nachhinein ausgezahlt. Damit ist in der Folge ein kontinuierlicher Geldfluss gewährleistet (Gehalt – Wochengeld – Kinderbetreuungsgeld).

 

Würde das Kinderbetreuungsgeld bereits im Vorhinein ausgezahlt, käme es zu Beginn zu doppelten Zahlungen von Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld in einem Monat, in weiterer Folge bliebe aber auch hier der monatliche Auszahlungsrhythmus derselbe. Bei Ende des Leistungsbezuges - etwa bis zum Erhalt eines Lohnes – käme es jedoch tatsächlich zu einer größeren Lücke.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Familienbeihilfe trifft ca. drei bis fünf Tage nach den jeweiligen Anweisungsterminen (siehe nachfolgende Tabelle) auf den Konten der Anspruchsberechtigten ein.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Für das Jahr 2007 betrugen die Anweisungskosten für Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz € 170.664,52.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Auf Basis der Auszahlungen für 2008 ergeben sich Anweisungskosten von € 1.127.860,06 für dieses Jahr.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Eine Baranweisung kostet durchschnittlich € 4,52; eine Überweisung kostet durchschnittlich € 0,10.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Kosten können bei Barauszahlungen differieren, da von der Bank ein Auszahlungsentgelt in Höhe von 2%, mindestens jedoch € 1,31, verrechnet wird, wobei dies bei Auszahlungen wirksam wird, die höher als etwa € 650,- sind.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Für Februar 2009 wurde die Familienbeihilfe für 1.815.356 Kinder ausgezahlt. Davon wurde die Familienbeihilfe für 556.206 für Kinder ohne Geschwister und für 1.259.150 Kinder mit Geschwistern ausgezahlt.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Kosten würden sich verdoppeln.