10411/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                                                    Geschäftszahl:             BMUKK-10.000/0046-III/4a/2012

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                     

                                                         

Wien, 10. April 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10590/J-NR/2012 betreffend Förderungen für den Verein Wiener Sängerknaben und der Wiener Hofmusikkapelle, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 15. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Die Wiener Hofmusikkapelle erhielt für Betriebsaufwand und Anlagen:

 

2008

2009

2010

2011

EUR 371.765,90

EUR 456.236,18

EUR 381.148,88

EUR 408.598,89

 

Bei den Aufwendungen für die Wiener Hofmusikkapelle handelt es sich überwiegend um die Bedeckung von Ausgaben der Dienststelle aufgrund vertraglicher Verpflichtungen im Rahmen der im Bundesvoranschlag für die Hofmusikkapelle vorgesehenen Budgetmittel aus den Ansätzen 1/30113 und 1/30118.

 

Der Verein Freunde der Wiener Hofmusikkapelle erhielt 2008 eine Förderung in der Höhe von EUR 25.000,-- für die Abhaltung zweier Festkonzerte im Goldenen Saal des Musikvereins am 4. und 5. Oktober 2008. Hierbei handelte es sich um Ermessensausgaben bedeckt aus dem Ansatz 1/30006.


Zu Frage 4:

Aus den im Bundesbudget vorgesehenen Mitteln für den Betriebsaufwand der Wiener Hofmusikkapelle erhielt der Verein der Wiener Sängerknaben an Auftrittshonoraren:

 

2008

2009

2010

2011

EUR 248.178,20

EUR 255.839,00

EUR 242.041,02

EUR 250.729,67

 

In welcher Höhe eventuell Teile der unter Fragen 1 bis 3 genannten Förderung an den Verein Freunde der Wiener Hofmusikkapelle aus dem Jahr 2008 auch den Wiener Sängerknaben zugutegekommen sind, kann nicht festgestellt werden.

 

 

Zu Fragen 5 bis 7:

Die in Beantwortung der Frage 4 angeführten Auftrittshonorare werden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen an den Verein der Wiener Sängerknaben aus dem Ansatz 1/30118 bedeckt.

 

Der Verein Wiener Sängerknaben erhielt seit 2008 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende Förderungen (Ermessensausgaben aus dem Ansatz 1/30006):

2009: EUR 33.000,-- für die Erarbeitung einer „Schöpfung für Kinder“ im Haydn-Jahr,

2010: EUR 63.000,-- für die Erarbeitung der Kinderopernprojekte „Der Bettelknabe“ und „Weltmusik Asien“.

 

Darüber hinaus erhielt eine Abordnung der Wiener Sängerknaben am 7. September 2010 für einen musikalischen Beitrag zum 80. Geburtstag der Schriftstellerin Lotte Ingrisch ein Honorar in Höhe von EUR 400,-- (Ansatz 1/32008).

 

Ferner wurde auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung für die private Volksschule des Vereins der Wiener Sängerknaben ein zweckgebundener Zuschlag im Wege der Genehmigung der Stellenpläne der Länder an das Land Wien zuerkannt:

 

Schuljahr 2008/09: 8,5 Planstellen

Schuljahr 2009/10: 8,5 Planstellen

Schuljahr 2010/11: 9,2 Planstellen

Schuljahr 2011/12: 8,8 Planstellen

 

Das Ausmaß der Zuteilung entspricht den Maßzahlen im Bereich der öffentlichen Pflichtschulen. Es handelt sich hierbei um eine Zahlung aus dem finanzgesetzlichen Ansatz der UT 7 (1/30757) – gesetzliche Verpflichtungen –, jedoch stellt die Genehmigung dieser zweckgebundenen Planstellen keine direkte Förderung an den Verein der Wiener Sängerknaben dar, sondern einen für diese Schule zweckwidmungsgemäß zu verwendenden Zuschlag im Stellenplan an das Land Wien, für den auch jährlich die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Finanzen zu suchen ist.

 

Für die Abdeckung des Personalbedarfs erhielt der Verein der Wiener Sängerknaben als Schulerhalter des privaten Realgymnasiums mit Öffentlichkeitsrecht folgende Unterstützungen des Bundes, indem alle für Lehrkräfte anfallenden Ausgaben durch Zuteilung von Bundeslehrkräften bedeckt wurden:


Schuljahr 2008/09: 382,144 Werteinheiten

Schuljahr 2009/10: 394,114 Werteinheiten

Schuljahr 2010/11: 425,394 Werteinheiten

Schuljahr 2011/12: 453,550 Werteinheiten

 

Es handelt es sich im haushaltrechtlichen Sinn um gesetzliche Verpflichtungen, da diese Ausgaben Personalausgaben (UT 0) sind (Ansatz 1/30700). Der Umfang dieser Subventionen seitens des Bundes ist jedoch in keinem Bundesgesetz, sondern in einem Vertrag zwischen Bund und dem Schulträger festgelegt.

 

 

Zu Frage 8:

Es gab in diesem Zeitraum keine Ablehnungen. Auf die in Beantwortung der Fragen 5 bis 7 genannten Förderungen der Jahre 2009 und 2010 wird hingewiesen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.