10413/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.04.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10565/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Frage 1:
Mein Kabinett ist – wie ich bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10031/J ausgeführt habe – den übrigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hierarchisch nicht übergeordnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts können daher – wie Sie selbst in der gegenständlichen Anfrage ausführen – den Bediensteten des Bundesministeriums keine Weisungen erteilen. Es wurden somit keine Weisungen im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes erteilt.
Soweit MitarbeiterInnen meines Kabinetts Weisungen von mir Bediensteten mitgeteilt haben, gibt es – wie ich bereits anlässlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10031/J ausgeführt habe – im Einzelnen keine gesonderten Aufzeichnungen, sodass es auch nicht möglich ist, sie im Nachhinein aufzulisten.