10416/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                                                                            Wien, am 10. April 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0060-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10573/J betreffend „die unvollständige und ungenügende Beantwortung der Anfrage "so genannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 13. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Mein Kabinett ist, wie in der gegenständlichen Anfrage selbst festgestellt wird, den übrigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend hierarchisch nicht übergeordnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts können daher - wie in den in der Einleitung zur Anfrage wiedergegebenen Texten ausgeführt - den Bediensteten des Bundesministeriums keine Weisungen erteilen. Es wurden somit keine Weisungen im Sinne des B-VG erteilt.


Soweit Mitarbeiter/innen meines Kabinetts Weisungen von mir Bediensteten mitgeteilt haben, gibt es, wie ich bereits anlässlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10040/J festgehalten habe, dazu im Einzelnen keine gesonderten Aufzeichnungen, sodass es auch nicht möglich ist, sie im Nachhinein aufzulisten.