1043/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und
Kollegen haben am 20. Februar 2009 unter der Zl. 1003/J-NR/2009 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Geschlechtergerechte Budgetpolitik
2009 - Gender Budgeting" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Gender Budgeting wurde mit 1. Januar 2009 als Staatszielbestimmung in der
österreichischen Bundesverfassung verankert. Die Finanzierung aller Maßnahmen
erfolgt aus dem laufenden Budget und wird den diesbezüglichen Grundsätzen
entsprechend nicht sektorspezifisch vorgenommen. Die Umsetzung dieser Prinzipien
soll somit im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
keine Angelegenheit einzelner ExpertInnen oder externer BeraterInnen sein. Diese
Aufgabe soll von allen Verwaltungseinheiten im Vollzug wahrgenommen werden.

Die Koordination der mit der Umsetzung des Gender Budgeting verbundenen
Maßnahmen wird durch die Abt. VI.3 („Budgetangelegenheiten; Controlling") in
Zusammenarbeit mit der Ressortbeauftragten des BMeiA für Gender Mainstreaming
durchgeführt.


Zum Aufbau der Expertise im Bereich des Gender Mainstreaming und Gender
Budgeting wurden im BMeiA bereits 2008 verpflichtende Schulungen für alle neu
aufgenommenen vl -Bediensteten im Rahmen der Grundausbildung eingeführt. Diese
Schulungen werden u.a. von einer in Gender Mainstreaming erfahrenen Mitarbeiterin
des BMF abgehalten.

Zu den Fragen 5, 11 bis 13 und 15 bis 17:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1005/J-NR vom
20. Februar 2009 durch den Bundesminister für Finanzen.

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 2242/J-NR/2007
vom 21. November 2007 durch meine Amtsvorgängerin sowie auf den von mir
verordneten Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA), BGBl. Nr. 18/2009.

Für 2009 wurde weiters ein Pilotprojekt zur geschlechtergerechten Förderung der
„Aus- und Weiterbildung im BMeiA" vorbereitet. Im Fokus stehen personenbezogene
Ausgaben, die für Weiterbildungsangebote im Rahmen der Personalentwicklung mit
dem Ziel getätigt werden, die Aufstiegschancen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des BMeiA zu verbessern.

Ziele dieses Projekts:

         Gleicher Zugang für Frauen und Männer zur Entwicklung ihrer persönlichen
Fähigkeiten und Potentiale.

         Gleiche Möglichkeiten für Frauen und Männer zur beruflichen
Weiterentwicklung und zum beruflichen Aufstieg.


         Verbesserung der Einsetzbarkeit von Frauen und Männern im Sinne der
Mobilität des auswärtigen Dienstes.

         Steigerung der Zufriedenheit am Arbeitsplatz für Frauen und Männer im
BMeiA.

Zu Frage 9:

Im Rahmen der Bundesvoranschlagsentwürfe 2009/2010 sind Mittel zur Erfüllung der
Erfordernisse von Gender Budgeting vorgesehen. Details zur operationellen Umsetzung
können erst nach Vorliegen der Parlamentsbeschlüsse bekannt gegeben werden. Zur
Evaluierung der Wirkung der Aktionen im Bericht Gender Budgeting konzentriert sich
mein Ressort insbesondere auf qualitative Indikatoren (wie beispielsweise das für mein
Ressort so wichtige Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern). Diese
Vorgangsweise wird auch im so genannten Arbeitsbehelf des Bundeskanzleramts zum
„Gender Budgeting in der Verwaltung" empfohlen.

Zu Frage 10:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1005/J-NR vom
20. Februar 2009 durch den Bundesminister für Finanzen.

Zu Frage 14:

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundsatz, den ich energisch
unterstütze. Ich trete konsequent für die stärkere Einbindung von Frauen in alle
Agenden meines Ressorts ein. Gender Budgeting in der österreichischen
Bundesverfassung trat am 1. Jänner 2009 in Kraft, dessen Umsetzung befindet sich
daher in der Anfangsphase.


Zu Frage 18:

Die Vertretungsbehörden im Ausland als nachgeordnete Dienststellen des BMeiA sind
in gleicher Weise in die Maßnahmen eingebunden.