10430/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald
Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
15. Februar 2012 unter der Zl.
10599/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „die gesamten Reisekosten des Ressorts in den Jahren 2010
und
2011" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1a:
Die Gesamtkosten der
Inlandsreisen aller Bediensteten der Zentralstelle des
Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) betrugen
EUR 46.575,44 für das Jahr 2010 und EUR 42.350,52 für das Jahr 2011.
Zu Frage 1b:
Die
Gesamtkosten der Auslandsdienstreisen aller Bediensteten
der Zentralstelle des BMeiA
betrugen
EUR 1.695.474,64 für das Jahr 2010 und EUR 1.575.532,61
für das Jahr 2011.
Rückerstattungen von
Reisekosten durch die Europäische Union werden grundsätzlich
zwischen der EU und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) abgewickelt,
wobei die
Pauschalvergütung in das allgemeine
Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen
Ressorts
erfolgt. Darüber hinaus leistete die Europäische
Kommission dem BMeiA einen von
den einzelnen
Dienstreisenden anzusprechenden Reisekostenersatz in Höhe von
EUR 7.997,88 für das Jahr 2010 sowie in Höhe von EUR 23.648,71
für das Jahr 2011.