10430/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
15. Februar 2012 unter der Zl. 10599/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„die gesamten Reisekosten des Ressorts in den Jahren 2010 und
2011" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1a:

Die Gesamtkosten der Inlandsreisen aller Bediensteten der Zentralstelle des
Bundesministeriums f
ür europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) betrugen
EUR 46.575,44 für das Jahr 2010 und EUR 42.350,52 für das Jahr 2011.

Zu Frage 1b:

Die Gesamtkosten der Auslandsdienstreisen aller Bediensteten der Zentralstelle des BMeiA
betrugen EUR 1.695.474,64 für das Jahr 2010 und EUR 1.575.532,61 für das Jahr 2011.

Rückerstattungen von Reisekosten durch die Europäische Union werden grundsätzlich
zwischen der EU und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) abgewickelt, wobei die
Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen

Ressorts erfolgt. Darüber hinaus leistete die Europäische Kommission dem BMeiA einen von
den einzelnen Dienstreisenden anzusprechenden Reisekostenersatz in Höhe von
EUR 7.997,88 für das Jahr 2010 sowie in Höhe von EUR 23.648,71 für das Jahr 2011.