10431/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.04.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0222-III/7/2012
Wien, am . April 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Februar 2012 unter der Zahl 10568/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die unvollständige und ungenügende Beantwortung der Anfrage ,,so genannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter““ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Mein Kabinett bzw. das Büro meines Staatssekretärs ist – wie ich bereits in der Beant-wortung der parlamentarischen Anfrage 10034/J ausgeführt habe – den übrigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres hierarchisch nicht überge-ordnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts und des Büros des Herrn Staatssekretärs können daher - wie selbst in der gegenständlichen Anfrage ausgeführt wird - den Bediensteten des Bundesministeriums keine Weisungen erteilen.