10431/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

              

GZ: BMI-LR2220/0222-III/7/2012

 

Wien, am         . April 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am                              13. Februar 2012 unter der Zahl 10568/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die unvollständige und ungenügende Beantwortung der Anfrage ,,so genannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter““ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mein Kabinett bzw. das Büro meines Staatssekretärs ist – wie ich bereits in der Beant-wortung der parlamentarischen Anfrage 10034/J ausgeführt habe – den übrigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres hierarchisch nicht überge-ordnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts und des Büros des Herrn Staatssekretärs können daher - wie selbst in der gegenständlichen Anfrage ausgeführt wird - den Bediensteten des Bundesministeriums keine Weisungen erteilen.