10433/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.04.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/14-PMVD/2012 11. April 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Februar 2012 unter der Nr. 10561/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "unvollständige Beantwortung 9851/AB der Anfrage 10036/J ‚so genannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Ergänzend zu meinen Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10036/J (9851/AB) darf ich mitteilen, dass schriftliche Weisungen nach § 44 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 nicht erteilt wurden.
Darüber hinaus habe ich weiters ausgeführt, dass mein Kabinett den übrigen Organisationseinheiten meines Ressorts hierarchisch nicht übergeordnet ist. Demzufolge sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts den Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport gegenüber nicht weisungsberechtigt und haben auch keine Weisungen im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes erteilt. Soweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts, Weisungen die ich erteilt habe, an Bedienstete des Ressorts weitergegeben haben, ist zu berücksichtigen, dass darüber im Einzelnen keine gesonderten Aufzeichnungen geführt werden und daher eine einzelne Auflistung im Nachhinein nicht möglich ist.