10435/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/16-PMVD/2012                                                                                             11. April 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Februar 2012 unter der Nr. 10578/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "ungenügende Beantwortung 9850/AB der Anfrage 10022/J (Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP bzw. an nahestehende Vereine der Regierungsparteien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Ergänzend zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 27. Jänner 2012, Nr. 10022/J (9850/AB) führe ich folgendes aus:


Die Förderung der österreichischen Sportdachverbände ist im Bundes-Sportförderungsgesetzes (BSFG) detailliert geregelt. Nach § 9 BSFG sind die unter Abs. 3 Z 2 taxativ aufgezählten Einrichtungen, namentlich die Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ), die SPORTUNION und der Allgemeine Sportverband Österreichs (ASVÖ), zwingend zu fördern.

Die Höhe der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel ist in § 20 Glücksspielgesetz 1989 geregelt und variiert. Für die Jahre 2006 bis 2011 ergaben sich nach dem im § 10 BFSG vorgegebenen Verteilungsschlüssel folgende Summen (in Euro):

 

 

2006

2007

2008

2009

2010

2011

ASKÖ

5.269.733,88

5.265.647,48

5.216.267,91

6.072.002,00

6.412.653,00

6.080.702,00

ASVÖ

5.017.352,00

5.063.352,00

4.994.352,00

5.914.406,00

6.260.548,00

5.954.352,00

SPORTUNION

5.303.552,00

5.467.340,00

5.222.914,72

6.178.986.00

6.035.548,00

6.304.139,00