1044/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                       

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am         20. Februar 2009 unter der Zahl 1007/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Bundesministerium für Inneres stehen die finanziellen Mittel und Mitarbeiter der Abteilung I/2 und der Abteilung I/3 sowie die Genderbeauftragten zur Verfügung, womit das Auslangen gefunden wird.

 

Zu Frage 3:

Ja, die Gleichstellungsbeauftragte im Bundesministerium der Finanzen in Berlin.

 

Zu Frage 4:

Nein.

 

Zu den Fragen 5, 11 bis 13, 16 und 17:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Mit Blickrichtung auf die mit 1. Jänner 2013 vorgesehene 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform und der damit einhergehenden Wirkungsorientierung der Bundesausgaben und –einnahmen werden dzt. ressorintern vertiefende Überlegungen angestellt.

Beispielhaft können dzt. im Bereich des BM.I  die Projekte „ENP“ (European Network of Policewomen), Untersuchung des Genderbezugs in der Studie „Auslandseinseinsätze der Polizei“ sowie die Maßnahmen im Rahmen der Interventionsstellen (Beratung, Bildung und Begleitung) genannt werden.

 

Zu Frage 9:

Da es sich beim Gender Budgeting um eine Querschnittsmaterie handelt, die von Expertinnen und Experten des Hauses im Rahmen ihrer laufenden Agenden inhaltlich bearbeitet werden, ist eine seriöse und genaue Zuordnung im Bezug auf die Gesamtausgaben und -einnahmen nicht möglich.

 

Zu Frage 10:

Die bestehende Datenlage ist ausreichend.

 

Zu Frage 14:

Im Allgemeinen wurden weitere Sicherheitsmaßnahmen für die weibliche Bevölkerung getroffen, im Speziellen kam es zu einer Schwerpunktsetzung zum Schutz von weiblichen Opfern und anderen in Antwort 7 bis 8 genannten Projekten.

 

Zu Frage 15:

Mit Inkrafttreten der 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform per 1. Jänner 2013 bildet die Wirkungsorientierung der Bundesausgaben und –einnahmen einen integralen Bestandteil der Haushaltsführung, sodass die verfassungsmäßige Vorgabe der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern auch vom Bundesministerium für Inneres zu berücksichtigen ist.

 

Zu Frage 18:

Für die nachgeordneten Dienststellen werden die gleichen Verfahrensschritte gesetzt wie für die Zentralstelle.