10444/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0049-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. April 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10622/J-NR/2012 betreffend Team teaching ohne AHS-Lehrer. Erster Qualitätsabbau an der Neuen Mittelschule, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 17. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

In den bisherigen Modellversuchen zur Neuen Mittelschule (NMS) hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur je NMS-Klasse 6 zusätzliche Wochenstunden für den Einsatz von Bundeslehrkräften an den NMS-Standorten (Hauptschulen) zur Verfügung gestellt. Neben dieser quantitativen Vorgabe waren diese zusätzlichen Ressourcen inhaltlich insofern zweck­gewidmet, als Bundes- und Landeslehrkräfte gemeinsam ein neues innovatives pädagogisches Konzept gemäß den Modellplänen der NMS umsetzen sollten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist Teamteaching, verstanden als gemeinsamer und gleichzeitiger Unterricht von zwei Lehrkräften in einer Klasse, nur ein mögliches Mittel. Denkbar und sehr häufig in der Praxis anzutreffen sind auch zusätzliche Teilungen in Pflichtgegenständen, Förderkurse, um das Schulversagen zu vermeiden, temporäre Leistungskurse für Hochbegabte und andere Maßnahmen. Durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur war daher nie die konkrete Methode des Teamteachings ausschließlich vorgegeben, sondern der gemeinsame Einsatz von Bundes- und Landeslehrkräften in den NMS-Klassen. Dieser sollte, was einem Grundsatz der Schulauto­nomie entspricht, im Sinne der Ziele der NMS (Modellpläne) und unter Berücksichtigung von standortspezifischen Faktoren an den Schulen bestmöglich organisiert werden. Diese Rahmen­bedingungen haben sich seit Beginn der 1. Generation an NMS-Klassen nicht verändert.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Um diese beiden Fragen zu beantworten, müssten detaillierte Informationen zum Einsatz der Lehrkräfte vorliegen. Ist dies zwar bei den Bundeslehrkräften der Fall, muss dies bezüglich der Landeslehrkräfte verneint werden, da Informationen zum tatsächlichen Einsatz der Landeslehr­kräfte nicht Teil der Landeslehrer-Controllingverordnung, BGBl. II Nr. 390/2005, sind. Auf die derzeitige Kompetenzlage im Hinblick auf den Personalvollzug der Landeslehrkräfte wird hingewiesen. Daher wäre es notwendig, die Daten zu jedem Gegenstand jeder Lehrkraft einer NMS-Klasse an den Schulstandorten zu erfragen, was jedenfalls einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand darstellt. Um einen Überblick über den Einsatz von Bundes- und Landes­lehrkräften an den NMS-Standorten zu erzielen, wird auf die Beantwortung der Parlamenta­rischen Anfrage Nr. 7818/J-NR/2011 verwiesen.

 

Zu Frage 7:

Diese Fragen könnten nur unter Inkaufnahme eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungs­aufwands seriös beantwortet werden, da dazu die Sichtung jedes einzelnen Personalakts notwendig wäre. Nur so lassen sich beispielsweise Abwesenheiten auf Grund von Karenzie­rungen oder Sabbaticals berücksichtigen, die zur Ermittlung der Arbeitserfahrung in Jahren vom Zeitraum des Eintritts in den Bundesdienst bis zum heutigen Tage abgezogen werden müssten. Ebenso wäre zu berücksichtigen, dass Lehrkräfte mitunter im Wege einer Mitverwendung einen Teil ihrer Lehrverpflichtung an Schulen eines anderen Schultyps erbringen.

 

Zu Frage 8:

Bei Pflichtschullehrkräften ist davon auszugehen, dass, bis auf wenige Einzelfälle, keine Erfahrung im Unterricht an einem anderen Schultyp als der NMS vorliegt. Hinsichtlich der Bundeslehrkräfte wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen, wobei jedoch davon ausge­gangen werden kann, dass alle Lehrkräfte Erfahrungen an einer AHS (oder BMHS) gesammelt haben.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.