10449/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

                                                                               

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0061-I/4/2012                                                         Wien, am 13. April 2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Februar 2012 unter der Nr. 10562/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend unvollständige und ungenügende Beantwortung der Anfrage „so­genannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren MitarbeiterInnen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Weisungen haben die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ihres Kabinetts unge­achtet der hierarchischen Einordnung seit Ihrer Amtsübernahme in Ihrem Ressort bisher erteilt?

a)   nach der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter der eine solche Weisung erteilt hat?

b)   nach der jeweiligen Art der Weisung (schriftlich oder mündlich)?

c)    nach der jeweiligen Beauftragung durch Sie oder einen allfällig eingerichteten Staatssekretär?

d)   nach dem jeweiligen Empfänger der Weisung?

e)   nach dem jeweiligen konkreten Inhalt der Weisung?

f)     nach der jeweiligen dienstlichen Begründung, warum eine Weisung überhaupt notwendig war?

g)   nach der jeweiligen Begründung, warum eine Weisung durch Sie bzw. einen etwaig eingerichteten Staatssekretär nicht möglich war?

h)   nach der jeweiligen Begründung, warum der „Absender“ dieser Weisung über­haupt weisungsberichtigt nach Art. 20 Abs. 1 B-VG war?

 

Mein Kabinett bzw. das Büro meines Staatssekretärs ist - wie ich bereits in der Be­antwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10028/J ausgeführt habe - den übri­gen Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts hierarchisch nicht übergeordnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts bzw. des Büros des Staatsse­kretärs können daher - wie Sie selbst in der gegenständlichen Anfrage ausführen - den Bediensteten des Bundesministeriums keine Weisungen erteilen. Es wurden auch keine Weisungen im Sinne des B-VG erteilt.

 

Soweit Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen meines Kabinetts von mir erteilte Weisungen Bediensteten mitgeteilt haben, gibt es, wie ich bereits anlässlich der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10028/J ausgeführt habe, im Einzelnen keine gesonderten Aufzeichnungen, sodass es auch nicht möglich ist, sie im Nachhinein aufzulisten.

 

Mit freundlichen Grüßen