10455/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0007-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Februar 2012 unter der Nr. 10572/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die unvollständige und ungenügende Beantwortung der Anfrage „so genannte Weisungen an die Beamtenschaft durch Regierungsmitglieder selbst oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Ø  Welche Weisungen haben die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ihres Kabinetts ungeachtet der hierarchischen Einordnung seit Ihrer Amtsübernahme in Ihrem Ressort bisher erteilt?

a.    nach der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter der eine solche Weisung erteilt hat?

b.    nach der jeweiligen Art der Weisung (schriftlich oder mündlich)?

c.    nach der jeweiligen Beauftragung durch Sie oder einen allfällig eingerichteten Staatssekretär?

d.    nach dem jeweiligen Empfänger der Weisung?

e.    nach dem jeweiligen konkreten Inhalt der Weisung?

f.      nach der jeweiligen dienstlichen Begründung, warum eine Weisung überhaupt notwendig war?

g.    nach der jeweiligen Begründung, warum eine Weisung durch Sie bzw. einen etwaig eingerichteten Staatssekretär nicht möglich war?

h.    nach der jeweiligen Begründung, warum der „Absender“ dieser Weisung überhaupt weisungsberechtigt nach Art. 20 Abs. 1 B-VG war?

 

Mein Kabinett ist – wie ich bereits in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10039/J ausgeführt habe – den übrigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie hierarchisch nicht übergeordnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts können daher – wie Sie selbst in der gegenständlichen Anfrage ausführen – den Bediensteten des Bundesministeriums keine Weisungen erteilen. Es wurden somit keine Weisungen im Sinne des B-VG erteilt.

 

Soweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts Weisungen von mir Bediensteten mitgeteilt haben, gibt es, wie ich bereits anlässlich der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10039/J ausgeführt habe, im Einzelnen keine gesonderten Aufzeichnungen, sodass es auch nicht möglich ist, sie im Nachhinein aufzulisten.