10458/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am        April 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0033-I/4/2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10588/J vom 15. Februar 2012 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist Folgendes anzumerken: Grundsätzlich ist in den Datenbeständen der Finanzverwaltung nicht gespeichert, welches Pauschale der Einzelfall im Auswertungs-zeitraum hat. Gespeichert ist nur der entsprechende Betrag des berücksichtigten Pauschales. Es wurde zuerst von den Jahreswerten (welche für das entsprechende Jahr definiert sind) ausgegangen. Für die verbleibenden Fälle, welche dadurch noch nicht zugeordnet werden konnten, wurde dann auf den entsprechenden Monatswert heruntergebrochen, um eine Zuordnung zu treffen. Darüber hinausgehend ist es technisch nicht möglich die Art des Pendlerpauschales (groß/klein) automatisiert zuzuordnen.

 

Zu 1.:

Nach aktuellen Auswertungen (Februar 2012) wurden folgende Summen als Pendler-pauschale pro Jahr in Anspruch genommen (Beträge in Mio. Euro):

 

Jahr

klein

groß

nicht zuordenbar

insgesamt

2008

203

552

204

959

2009

235

621

169

1.025

2010

235

621

169

1.025

2011*

185

463

111

759

 

* Viele Lohnzettel und Veranlagungen wurden noch nicht übermittelt

 

Zu 2. und 3.:

Die Aufteilung der Pendlerpauschale-Beträge nach Bundesländern ist in den Jahren 2008 bis 2011 weitgehend stabil, wie folgende Tabelle zeigt:

 

Bundesland

2008

2009

2010

2011

kl.

gr.

ges.

kl.

gr.

ges.

kl.

gr.

ges.

kl.

gr.

ges.

Nicht zuordenbar

0,4%

1,1%

0,9%

0,4%

1,2%

1,0%

0,4%

1,2%

1,0%

0,5%

1,8%

1,5%

Burgenland

7,4%

7,7%

7,6%

7,6%

7,8%

7,7%

7,6%

7,8%

7,7%

7,5%

7,0%

7,2%

Kärnten

3,8%

8,3%

7,1%

3,7%

8,2%

6,9%

3,7%

8,2%

6,9%

3,8%

8,9%

7,4%

Niederösterreich

43,4%

27,0%

31,4%

43,0%

27,0%

31,4%

43,0%

27,0%

31,4%

43,4%

28,0%

32,4%

Oberösterreich

14,7%

22,7%

20,6%

14,6%

22,8%

20,5%

14,6%

22,8%

20,5%

15,5%

24,0%

21,5%

Salzburg

4,2%

4,6%

4,5%

4,2%

4,6%

4,5%

4,2%

4,6%

4,5%

4,3%

4,6%

4,5%

Steiermark

10,5%

17,5%

15,6%

10,8%

17,3%

15,5%

10,8%

17,3%

15,5%

10,9%

17,4%

15,6%

Tirol

6,3%

5,1%

5,4%

6,3%

5,2%

5,5%

6,3%

5,2%

5,5%

6,1%

4,4%

4,9%

Vorarlberg

2,4%

2,7%

2,6%

2,6%

2,6%

2,6%

2,6%

2,6%

2,6%

1,9%

0,9%

1,2%

Wien

6,8%

3,4%

4,4%

6,8%

3,5%

4,4%

6,8%

3,5%

4,4%

6,2%

2,9%

3,8%

Summe

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

 

kl.         kleines Pendlerpauschale

gr.        großes Pendlerpauschale

ges.      großes und kleines Pendlerpauschale

 

Zu 4.:

 

Jahr

kleines Pendlerpauschale

großes Pendlerpauschale

nicht zuordenbar

insges.

ab 20 km

ab 40 km

ab 60 km

insg.

ab 2 km

ab 20 km

ab 40 km

ab 60 km

insg.

2008

140.000

53.000

38.000

231.000

298.000

175.000

53.000

44.000

570.000

336.000

1.138.000

2009

150.000

59.000

41.000

250.000

316.000

187.000

56.000

47.000

605.000

281.000

1.136.000

2010

150.000

59.000

41.000

250.000

316.000

187.000

56.000

47.000

605.000

281.000

1.136.000

2011*

104.000

45.000

31.000

180.000

203.000

131.000

40.000

33.000

408.000

162.000

750.000

 

Zahlen gerundet

* Viele Lohnzettel und Veranlagungen wurden noch nicht übermittelt


Letztlich werden sich die Fallzahlen wahrscheinlich tendenziell nach oben (zu den größeren Entfernungen) verschieben, da das große Pendlerpauschale oftmals erst bei der Veranlagung berücksichtigt wird.

 

Zu 5.:

Der Arbeitsort scheint auf den Lohnzetteln und anderen steuerlichen Unterlagen nicht auf. Vermutlich kommen Änderungen des Arbeitsortes, der ja nicht mit dem Sitz des Dienstgebers ident sein muss, wesentlich öfter vor als ein Wechsel des Wohnortes. Es wurden jene Personen ausgewählt, bei denen 2009 kein Anspruch auf Pendlerpauschale bestand, jedoch auf dem Lohnzettel 2010 ein Pendlerpauschale eingetragen war und umgekehrt. Der Wohnsitzwechsel wurde auf Basis der Postleitzahl festgestellt, wobei die letzte Stelle außer Acht gelassen wurde, weil es sich in diesen Fällen häufig um einen Postamtswechsel innerhalb desselben Ortes handelt oder die Distanz zwischen den Wohnsitzen sehr gering ist. Betreffend Wien ist diesbezüglich nur der Wechsel in ein anderes Bundesland (entspricht einer Änderung der ersten Stelle der Postleitzahl) relevant. Ungültige oder ausländische Postleitzahlen wurden nicht einbezogen.

 

Im Jahr 2010 gab es etwa 86.000 Fälle mit Pendlerpauschale, die im Jahr 2009 kein Pendlerpauschale am Lohnzettel vermerkt hatten. Davon gab es für etwa 14.000 Personen 2009 noch keinen Lohnzettel. Etwa 58.000 dieser Fälle erlangten einen Anspruch auf Pendlerpauschale, obwohl ihr Wohnsitz sich nicht veränderte. Lediglich bei annähernd 12.000 Fällen fiel die Erlangung des Anspruches auf Pendlerpauschale mit einem größeren Wohnsitzwechsel zusammen. Rund 4.800 davon wechselten in ein anderes Bundesland.

 

Umgekehrt fiel bei rund 95.000 Fällen im Jahr 2010 das Pendlerpauschale weg. Davon lag bei ca. 14.000 Personen kein Lohnzettel mehr vor, bei über 72.500 Fällen gab es keinen Wohnsitzwechsel. Bei 7.000 Fällen fiel der Wegfall der Pauschale mit einem größeren Wohnsitzwechsel zusammen, rund 2.350 davon übersiedelten in ein anderes Bundesland.

 

Zu 6.:

 

Einkommen bis

2008

2009

2010

2011

kl. PP

gr. PP

kl. PP

gr. PP

kl. PP

gr. PP

kl. PP

gr. PP

10.000

4,9%

6,0%

5,0%

6,4%

4,4%

5,9%

2,5%

2,7%

12.000

2,1%

2,7%

2,1%

2,8%

2,0%

2,8%

1,1%

1,3%

14.000

2,5%

3,1%

2,5%

3,2%

2,4%

3,2%

1,4%

1,7%

16.000

3,0%

3,7%

3,0%

3,8%

2,7%

3,7%

1,9%

2,0%

18.000

3,4%

4,3%

3,3%

4,3%

3,1%

4,1%

2,2%

2,5%

20.000

3,7%

4,5%

3,7%

4,6%

3,5%

4,5%

2,7%

3,2%

22.000

3,8%

4,5%

3,8%

4,5%

3,5%

4,3%

2,9%

3,7%

24.000

4,3%

4,9%

4,1%

4,6%

3,8%

4,5%

3,5%

4,1%

26.000

4,7%

5,2%

4,5%

5,1%

4,2%

4,9%

4,0%

4,7%

28.000

4,8%

5,3%

4,6%

5,1%

4,5%

4,9%

4,5%

5,3%

30.000

4,7%

5,4%

4,7%

5,2%

4,6%

5,0%

4,8%

5,5%

35.000

10,9%

12,5%

10,9%

12,3%

11,1%

12,2%

11,6%

14,1%

40.000

9,3%

9,8%

9,4%

9,6%

9,5%

10,0%

10,4%

11,8%

45.000

7,8%

7,3%

7,8%

7,2%

8,0%

7,6%

9,0%

9,2%

50.000

6,3%

5,1%

6,3%

5,0%

6,7%

5,4%

7,6%

6,8%

55.000

5,2%

3,8%

5,1%

3,7%

5,3%

4,0%

6,1%

5,0%

60.000

3,9%

2,7%

4,1%

2,7%

4,4%

3,0%

5,2%

3,8%

65.000

3,1%

2,0%

3,1%

2,0%

3,2%

2,1%

3,8%

2,6%

70.000

2,4%

1,4%

2,5%

1,5%

2,6%

1,6%

3,0%

1,9%

75.000

1,9%

1,1%

2,0%

1,1%

2,0%

1,2%

2,4%

1,4%

80.000

1,5%

0,9%

1,5%

0,9%

1,6%

0,9%

1,8%

1,1%

85.000

1,2%

0,7%

1,2%

0,7%

1,2%

0,7%

1,4%

0,9%

90.000

0,9%

0,6%

0,9%

0,6%

1,0%

0,6%

1,1%

0,7%

95.000

0,7%

0,4%

0,7%

0,5%

0,8%

0,5%

0,9%

0,6%

100.000

0,6%

0,4%

0,6%

0,4%

0,6%

0,4%

0,7%

0,5%

Eink. über 100.001

2,8%

2,0%

2,8%

2,1%

3,0%

2,2%

3,4%

2,7%

gesamt

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.